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„Stärkung der Resilienz“

Gesetzesreform: Will die Ampel ein AfD-Mitsprachrecht bei Verfassungsrichter-Wahl verhindern?

Unter dem Motto „Stärkung der Resilienz“ haben sich Ampel und Union darauf geeinigt, das Bundesverfassungsgericht vor einer politischen Einflussnahme von extremen Parteien zu schützen. Scheinbar will man ein drohendes Mitspracherecht der AfD verhindern.

Verfassungsrichter am Bundesverfassungsgericht (Symbolbild)

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Unter dem Motto der „Stärkung der Resilienz“ des Bundesverfassungsgerichts haben sich die Ampel-Parteien gemeinsam mit der Union darauf verständigt, das Bundesverfassungsgericht durch eine Gesetzesänderung vor einer politischen Einflussnahme extremer Parteien abzusichern. Was das genau bedeuten soll, ist noch nicht klar. Wahrscheinlich will man verhindern, dass die AfD ein entscheidendes Mitspracherecht bei der Wahl der Verfassungsrichter bekommt – das könnte ihr nach geltendem Recht nämlich bald zustehen.

Derzeit sind die Bestimmungen zum Bundesverfassungsgericht noch einfachgesetzlich im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) geregelt. Ampel und Union wollen dies ändern. Regelungen zur Wahl und zur Amtszeit von Verfassungsrichtern sowie möglicherweise auch die Anzahl der Senate soll nun im Grundgesetz festgeschrieben werden.

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Für eine entsprechende Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erforderlich. Ebenso könnten die Bestimmungen zum Bundesverfassungsgericht nach der Reform ebenfalls nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden.

Unklar ist jedoch, ob auch Änderungen an den Modalitäten zur Wahl geplant sind. Nach Paragraf 7a BVerfGG wurde etwa dem Bundesverfassungsgericht aufgetragen, einen eigenen Kandidaten für die Wahl eines neuen Verfassungsrichters vorzuschlagen, sofern sich das Parlament im Wahlausschuss nicht mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit auf einen Kandidaten verständigen kann. An dem Paragrafen gibt es teils schon jetzt Kritik, da dem Verfassungsgericht damit zumindest indirekt eine politische Gestaltungsaufgabe zukommt.

Hier gibt es Spekulationen, dass als Teil der Reform zur „Resilienz“ des Gerichts ein solcher vom Verfassungsgericht vorgeschlagener Kandidat nun lediglich mit einer einfachen Mehrheit gewählt werden könnte. Dabei gilt das Mehrheitserfordernis von zwei Dritteln als Garant der politischen Neutralität des Bundesverfassungsgerichts.

Grund für die möglicherweise bevorstehende Aufweichung des Zwei-Drittel-Mehrheitsprinzips ist die Angst vor der AfD. Stellt die AfD mehr als ein Drittel der Sitze im Bundestag, dann müssten die anderen Parteien ihr zwangsläufig ein Mitspracherecht bei der Wahl eines neuen Verfassungsrichters einräumen. Sofern die anderen im Bundestag vertretenen Fraktionen nach wie vor nicht mehr der AfD kooperieren wollen, könnte die AfD jedoch wiederum die Wahl neuer Verfassungsrichter blockieren – sie hätte eine Sperrminorität.  

Am Dienstagmittag soll in der Bundespressekonferenz über Maßnahmen zur Stärkung und zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts berichtet werden. Bei der Pressekonferenz wird Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) anwesend sein. Die Union wird durch Andrea Lindholz (CSU) und Ansgar Heveling (CDU) vertreten, die SPD durch Johannes Fechner. Für die Grünen nimmt Konstantin von Notz teil, und für die FDP neben Buschmann auch Stephan Thomae.

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