Sachsen-Anhalt
Gerichtsurteil: Waffenentzug bei AfD-Mitgliedern, die sich nicht von der AfD distanzieren, ist rechtmäßig
Weil sich AfD-Mitglieder in Sachsen-Anhalt nicht „beharrlich“ von anderen AfD-Mitgliedern distanzierten, bestätigte ein Gericht die Rechtmäßigkeit des Entzugs des Waffenscheins.
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Mehreren AfD-Politikern in Sachsen-Anhalt wurde ihre waffenrechtliche Erlaubnis wegen ihrer Mitgliedschaft in der Partei entzogen. Begründet wurde dieser Schritt von der zuständigen Behörde mit der Einstufung der Partei durch den Landesverfassungsschutz, der die Partei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstuft. Dadurch gelten die AfD-Mitglieder als waffenrechtlich unzuverlässig.
Die AfD-Politiker Christian Mertens und Matthias Kleiser sowie der ehemalige AfD-Politiker Frank Pasemann sind gegen den Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis juristisch vorgegangen und verloren vor Gericht. Während Mertens und Kleiser die aktive Mitgliedschaft in der Partei vorgeworfen wird, wird Pasemann vorgeworfen, die Partei in der Vergangenheit unterstützt zu haben.
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Eine Ausnahme von der pauschalen waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit hätte das Gericht nur gesehen, wenn sich die Personen „beharrlich von Verhaltensweisen und Aussagen anderer Mitglieder, die das Auftreten der AfD Sachsen-Anhalt prägten“, distanziert hätten, wie die Süddeutsche Zeitung schreibt. Außerdem stellte das Gericht fest, dass es nicht ausreiche, dass die Kläger jahrelang die waffenrechtliche Erlaubnis besessen haben, „ohne waffenrechtlich auffällig geworden zu sein“.
In Thüringen bekam AfD-Mitglied seine Waffen zurück
In Thüringen, wo die AfD vom Verfassungsschutz ebenfalls wie in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextreme Bestrebung eingestuft wird, wurde ebenfalls AfD-Mitgliedern pauschal die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen. Das Verwaltungsgericht Gera urteilte im August 2023, dass einem AfD-Mitglied vorläufig seine Waffen und sein Waffenschein wieder auszuhändigen sind.
Das Gericht widersprach der Auffassung, dass alle AfD-Mitglieder pauschal als unzuverlässig einzustufen sind. Den zuständigen Behörden warf das Gericht vor, die Voraussetzungen für einen Widerruf der Waffenerlaubnis „bislang nicht tragfähig nachgewiesen worden seien“.
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In seiner Osternacht-Predigt kritisierte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, die US-Politik unter Donald Trump. Er sprach von einem neuen Politikstil, „der vor Lügen und öffentlicher Demütigung nicht zurückschreckt“, und sieht demokratische Strukturen „autoritär“ umgebaut. Europa blicke, so Bätzing, „wenig vorbereitet einer ungewissen Zukunft entgegen“.Auch die Überprüfung der Verfassungstreue des ersten AfD-Landrats in Deutschland, Robert Sesselmann, die zu dem Ergebnis kam, dass Sesselmann verfassungstreu sei, legte das Gericht positiv für den Kläger aus, da dies „gegen die Annahme spreche, es existiere nur eine einzige politische Grundausrichtung der Partei, die alle anderen dominiere“. Im Februar 2024 wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 3. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts bestätigt.
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Diktaturen erkennt man an ihrer Angst vor einer Opposition!
Was hier für ein Schmierentheater aufgeführt wird um die AFD zu bremsen.
Gut dann können viele nun aufgrund dieser „richterlichen Logik“ ihre Steuerverpflichtungen auch nicht mehr nachkommen, weil sie sich nicht von den Altparteien und deren Aussagen distanzieren können, die z. B. an Schuldengrenze, Nachhaltigkeit und Sicherheit orientierten aber nicht einhalten/realisieren wollen.
Das hatten wir schon zwei mal, nur Diktaturen haben ein Problem mit legalen Waffenbesitz von Jägern oder Sportschützen! Wehret den Anfängen!
und Waffenbesitzer die die Grünen wählen, dürfen jetzt ihr Waffenarsenal erweitern?
Merkwürdige Gerichtsentscheidung
Die Einstufung einer Organisation durch den Verfassungsschutz als „gesichert extremistisch“ entfaltet weitreichende rechtliche und faktische Folgen – insbesondere im Waffen-, Beamten- und Vereinsrecht. Dabei handelt es sich jedoch um eine behördliche Einschätzung, keine gerichtliche Entscheidung. Sie unterliegt nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle und basiert häufig auf nachrichtendienstlicher Bewertung, die nicht zwingend auf objektiv gerichtsfesten Tatsachen beruht. Ein konsequenter Rechtsstaat schützt nicht nur sich selbst, sondern auch den Bürger – gerade dann, wenn dessen politische Ansichten nicht dem Mehrheitskonsens entsprechen. Eine pauschale Verbindung zwischen Parteimitgliedschaft und fehlender Verfassungstreue steht diesem Anspruch entgegen.
Bekommt man auch seinen Arbeitsplatz entzogen wenn man nicht mit dieser Politik in diesem Land zufrieden ist ?
oder ist man nur der Dukatenesel
„Waffenschein“ 🙄…
Apollo bitte Richtigstellung..
es handelt sich um „Waffenbesitzkarten“… gewaltiger Unterschied.
bitte selber googeln, keine Lust auf den unsinnigen Freigabe Kram..
Als nächstes strängstes Messerverbot. Und Gabelverbot. Sollen Sie Haferbrei und Pürree mit dem Löffel essen ! Am deutschen Besteckwesen soll Europa genesen!
Verfassungstreue ist in Deutschland ein großes Wort – das war’s dann aber auch schon.