OVG Berlin-Brandenburg
Gerichtsentscheidung: Schule darf Praktikum bei der AfD untersagen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Schule ein Schülerpraktikum bei einem AfD-Bundestagsabgeordneten ablehnen darf. Die Richter sahen weder einen Verstoß gegen Grundrechte noch gegen das Parteienprivileg.
Eine Schülerin darf ihr Praktikum nicht bei einem AfD-Bundestagsabgeordneten aus Brandenburg absolvieren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass die Schule berechtigt war, die gewünschte Stelle als ungeeignet zu bewerten und abzulehnen.
Maßgeblich für den Beschluss war die Bewertung des Landesverfassungsschutzes, der die Brandenburger AfD als gesichert rechtsextremistisch einstuft. Da der betreffende Abgeordnete zugleich Mitglied des Landesvorstands ist, durfte die Schulleitung das Praktikum untersagen, ohne die Einschätzung des Verfassungsschutzes eigenständig prüfen zu müssen.
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Die Schülerin hatte gegen die Entscheidung der Schule Rechtsmittel eingelegt, blieb jedoch ohne Erfolg: Das Berliner Gericht wies ihre Beschwerde ab und bestätigte damit das vorhergehende Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder). Der Beschluss ist endgültig und kann nicht weiter angefochten werden.
Nach Auffassung des Gerichts verletzt die Entscheidung der Schulleitung weder den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz noch das Recht der Schülerin auf schulische Bildung. Auch könne sich die Schülerin nicht auf das sogenannte Parteienprivileg berufen, dem zufolge allein das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet.
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Das Oberverwaltungsgericht stellte klar, dass ein Schülerpraktikum als schulische Veranstaltung an die Stelle des regulären Unterrichts tritt. In diesem Zusammenhang steht der Schule ein breiter pädagogischer Ermessensspielraum zu – sowohl bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Praktikums als auch bei der Beurteilung, ob eine Praktikumsstätte geeignet ist.
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ein Praktikum bei der Antifa ist aber bestimmt erlaubt.
Erlaubt? Du meinst bestimmt „erwünscht“ 😉
Da kann man neuerdings sogar Pyhsik lernen, ganz speziell Elektrotechnik,,,, *hüstel*
Naja die AFD ist gesichert rechtsextrem…
Sollte der Schüler das Praktikum bei der NPD machen?
Die AFD ist eine mit über 12Millionen Wählern demokratisch gewählte Partei. Ein Stasi-Kramer und IM Victoria Kahane arbeiten mit undemokratischen Mitteln gegen die AFD-Die Antifa ist hingegen gewalttätig, extremistisch und wird von den Kartell-Parteien auch noch gefördert, die behaupten „Unsere Demokratie“ zu vertreten
Das sollte alleine der Schüler (und ggf. seine Eltern) entscheiden. Zumindest solane eine Partei nicht verboten ist.
Ich persönlich würde ihm nicht dazu raten. Aber raten und verbieten sind 2 verschiedene Paar Schuhe.
@Marcus Agrippas Antwort: Nunja, deshalb genau schrieb ich ja auch „sollte“ und nicht „hat“.
Sprich: Nicht alles, was derzeit Recht ist , ist auch gerecht 😉
Das ist der kleine, aber feine Unterschied zwischen „Recht“ und „Gerechtigkeit“. Vor Gericht bekommt man Ersteres, würden böse Zungen (nicht ich!) behaupten…
Nun, da es sich wahrscheinlich um ein lt. Lehrplan verpflichtendes Praktikum handelt, kommt der Praktikumsvertrag nicht zwischen dem Schüler und dem Praktikumsgeber zustande, sondern zwischen diesem und der Schule. Und der Schüler hat keinen Rechtsanspruch auf einen von ihm gewählten Praktikumsplatz: Sei es, daß der gewünschte Praktikumsgeber keinen solchen anbietet, sei es, daß die Schule den gewählten Praktikumsplatz für ungeeignet hält, weil er entweder den Praktikumsvorgaben oder den pädagogisch intendierten Zielen nicht entspricht.
Es ist gewiß zu unterstellen, daß für die schulische Entscheidung hier auch politisch-weltanschauliche Gründe bestanden haben dürften. Aber, solange die Ablehnung nur pädagogisch begründet wurde, ist sie verwaltungsrechtlich nicht anfechtbar. Vielleicht sollte die Schülerin eine Praktikumsanfrage an einen AfD-Abgeordneten richten, dessen Landesverband nicht als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnet wurde.
Wer sich einen solchen nicknamen gibt, sollte eigentlich gelöscht werden!
Bei der gesichert linksextremen SED auch nicht.
Die AfD ist Mitte rechts.
Deine Freunde sind Linksextremisten, die mit Hämmern auf Bürger einschlagen und die Infrastruktur zerstören.
Und wer so einen Nick verwendet ist geisteskrank.
Schon die Wahl ihres „Nicknamens“ spricht Bände. Der Text verrät zusätzlich Ihre völlige moralische Verwahrlosung. Wer sich nach einem Vielfach-Mörder nennt …….!
Ironie?!
UnsereDemokratie braucht solche Richter…
Es sind zu viele aus der alten SED noch im Amt
Das sind keine SEDler, sondern waschechte Trottel aus dem Wessiland.
Schon mal wurden Richter wegen Regime Hörigkeit verfolgt.
Unabhängig davon, dass man hier schön eine juristische Schieflage sehen kann, sollten junge Leute Praktikas im Handwerk machen. Nirgend wo sonst.
Würde die Schule bestimmt zustimmen… und sagen „Antifa ist Handarbeit!“
Nur zur Klarstellung: Ich distanziere mich auf’s Schärfste von dieser Parole.
Es sollten sich alle gut überlegen, das solche Vorhaben schnell ins Gegenteil umschlagen können. Was dann ?
Dann flippt die Nation völlig aus.
Irgendwie muss dieser linksextreme Wahnsinn gestoppt werden.
Wird es ganz sicher , leider wie vor 90 Jahren , mit einem fast Bürgerkrieg
Nicht fast. Es ist fünf vor zwölf. Die beschleunigen ihre Diktatur mit jeden Tag mehr.
Der Mr. Market wird alles stoppen. Er garantiert allerdings nicht, dass die Ereignisse noch für schwache Nerven geeignet sind.
Immer einen Schritt weiter! Und in 3 Jahren gehen wir dann alle bei der Bundestagswahl zum „Zettel falten“.
Genau. Dann wird nur noch die „Nationale Front“ gefaltet. Das Ergebnis ist auch schon bekannt: 99.8%.
Genau, deshalb machen auch so viele Handwerker-, Ärzte- oder Rechtsanwaltskinder ihr „Praktikum“ dann daheim.
(Ich will weder diese Eltern noch die Kinder anschwärzen.
Es geht darum, dass SOLCHE Plätze dagegen GRUNDSÄTZLICH NIE verwehrt werden.)
Letztendlich alles weitere Werbung für die Alternativen.
Das hatten wir alles schon einmal in diesem Land. Wenn das so weitergeht hilft nur noch die Flucht, bevor es wieder zu spät ist…
Nur, wohin?
Bitte um ernstgemeinte Vorschläge!
Ich hätte mein Kind trotzdem in das Praktikum gehen lassen – auch gegen die totalitäre antidemokratische Entscheidung der Schule und hätte das dann gleich als Lehrauftrag für echte Demokratie bei der Schulleitung genutzt. Wer ist doch gleich der Souverän?
L’état, c’est moi, sagt die Regierung…. Nee, halt, das war wer anders 😉 Mein Fehler. Wie konnte ich das nur verwechseln….
Ein politisches Urteil.
(Loriot)
Ach? Ach was?
(/Loriot)
https://www.youtube.com/watch?v=wCk4nrQ1yaQ
Man fragt sich inzwischen schon!
Ein hohes Gericht übernimmt einfach eine Behördenentscheidung, anstatt es selbst prüft, was an der Einstufung dran ist. Das ist ungefähr so, wie wenn eine Baubehörde sagt, es handle sich um einen nicht genehmigungsfähigen Bau und das Gericht prüft die Behördenentscheidung nicht!
EINFACH UNFASSBAR!
Man sollte sich die Namen der Richter gut merken, auch die der Lehrer.
Mit welchem Recht verbietet das ein Gericht? Über was wurde dort rechtlich eigentlich entschieden? Welches Gesetz verbietet das?
Kommt jetzt auch bald wieder ein Berufsverbot? Obwohl wenn man seine ehrliche Meinung am Arbeitsplatz sagen würde, dann haben wir das ja eigentlich schon!
Eine Regierung benötigt also nur eine weisungsgebundene Behörde wie den Verfassungsschutz, die die Opposition als Verfassungsfeinde verleumdet, um sie dann überall nach Belieben wie ein Paria behandeln zu können.
„Entscheidend für den demokratischen Grundkonsens unserer Gesellschaft ist, dass die AfD auch künftig als Paria unter den Parteien keinerlei unmittelbare politische Wirkung erzielen kann – nicht nur in der Bundespolitik, sondern überall.“ – Kevin Künert (SPD) am 06.02.2023
Der Verfassungsschutz Brandenburg ist eine Abteilung des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg und damit keine eigenständige Behörde wie in anderen Bundesländern. Seit 2025 ist René Wilke (SPD, bis 2024 zuvor DIE LINKE) Minister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg.
So geht das.
Wenn man mir etwas verbietet mach ich nicht mehr mit. Ich würde mich die Zeit des Praktikums krank schreiben lassen und später ein freiwilliges Praktikum bei der AFD machen. Man muss nicht alles mitmachen, aber machen was man will.
Die Schule hat in Bezug auf Praktika gar nichts zu wollen!
Einschränkung der Berufswahl oder Ähnliches ist grundgesetzwidrig! 😝
Für ein Praktikum bei den Linken hätte es wahrscheinlich noch eine Palette Steine als Grundausstattung gegeben.
Es kommen nur Verfassungswidrige Urteile aus Berlin. Eine traurige Entwicklung für die Berliner. Ich wäre für das sofortige Auflösen dieser Stadt, dass die geballte Blödheit sich in der Fläche verteilt.
Einfach einzäunen: Club der Irren.
Mittags Banänchen rüberschmeissen das sei erwünscht.
Alles wiederholt sich: Kauft nicht bei Juden…
Es ist beschämend wie dieses Regime mit der Justiz zusammen das tut, vor dem sie doch immer wieder warnen.
„Alles wiederholt sich: Kauft nicht bei Juden…“
Uiuiui!! Von der Aussage distanziere ich mich auf’s Schärfste. Apropos „schörfste“, der Bademantel-Winterschlußverkauf hat noch tolle Schnäppchen!
Es wurde doch schon öfters von unserer besten Justiz aller Zeiten festgestellt , dass so ein Vergleich eine Verharmlosung des Holocausts darstellen kann. Natürlich abhängig davon, wer den Vergleich macht….
Daher mache ich ihn bestimmt nicht… und distanziere mich auf’s Schärfste! Nein, lieber Staat, so leicht bekommt ihr mich nicht. Und alle anderen hier (aus Deutschland): Seid bitte vorsichtig mit dem Daumen hoch… man hat schon für weniger Besuch am Morgen bekommen… Macht’s denen nicht *zu* leicht…. 😉
Und bestraft nicht den Boten, wenn die Botschaft euch nicht gefällt… 😛
Hey, AUA… menno!
Kann man vielleicht doch so schreiben, wenn man selbst Jüdin ist? Kann man ausprobieren? Angelique hat keinen Bademantel? Öffnet im Bikini? … Ändert das was? Steinhöfel ist teuer. Satire.
Vorsicht mit den NS Vergleichen. Das sollte AN im Interesse der Foristen löschen. Nicht den Beitrag. Nur den einen gefährlichen Satz.
„Kann man vielleicht doch so schreiben, wenn man selbst Jüdin ist?“
Man kann Vieles tun, aber ob das klug wäre? Ich bezweifele das. :-/
Und jeden Tag einen Schritt weiter Richtung linksextreme Diktatur.
Berlin und Brandenburg sund eben immer noch Ostzone.
Die AfD hat bei der Bundestagswahl 2025 in Brandenburg deutlich gewonnen. Sie lag nach Auszählung aller Wahllokale bei 32,5 Prozent der Stimmen, vor der CDU mit 18,1 Prozent und der SPD mit 14,8 Prozent. Linke und BSW liegen beide bei 10,7 Prozent
„Erwartbar undemokratisch und gesichert gegen die politische Opposition“ . Seit Jahren urteilen nicht mehr Gerichte, sondern Institutionen, die der links-grünen Legislative freudig in den A kriechen. Deutschland, da wo die Judikative der Legislative freudig zu Diensten ist. Ist mir übel…🤢🤢🤮🤢🤢
Hatte Deutschland schon 2 x! Nix gelernt. Die Amis hätten West-Deutschland nach dem WK2 als 1. US-Bundesstaat auf europäischen Boden machen sollen!
Können sie doch theoretisch immer noch. Es wurde doch gegen den 2+4 Vertrag verstoßen. Was, meines Wissens, die Alliierten befugen wuerde, hier „einzulaufen“..
Aber nur theoretisch – praktisch gäbe es in der EU Krieg um Deutschland.
Das wäre so der Moment, wo ich mir auch ein EU-Bündnis mit Russland vorstellen könnte. Die kriegen ja schon bei Grönland Schnappatmung. Aber bei der EU-Melkkuh würden alle Dämme brechen. Solange wir brav Schulden machen, sind wir in der EU sowas wie der heilige Gral. Die machen alles mit uns, nur fremdgehen lassen würden sie uns nicht.
Das war Fehler Nr. 2
Fehler Nr. 1 war die sowjetische Besatzungszone.
Das hätte man anders regeln können.
Aber LGBTQIA+ dürfen in voller aufreizender Montur kleine Kinder mit Köper Lesungen beeinflussen.
Genau dies dachte ich auch.
Ein solches Praktikum, gerne auch an der Stange tanzend, wäre bestimmt genehmigt worden.
Den linken Faschismus in seinem Lauf,hält weder Demokratie noch Vernunft auf.
„Maßgeblich für den Beschluss war die Bewertung des Landesverfassungsschutzes, der die Brandenburger AfD als gesichert rechtsextremistisch einstuft.“
Dadurch und damit, dass das Gericht sich den SCHUND des VS zu eigen gemacht und zur Grundlage der Entscheidung gemacht hat, hat es sich selbst delegitimiert und als nicht auf dem Boden der FDGO stehend geoutet.