Vorratsdatenspeicherung
Fundamentale Wende in der Rechtsprechung: EuGH macht Weg frei für massenhafte Online-Überwachung
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen nun für die Verfolgung jeglicher Straftaten erlaubt ist. Das Urteil ist ein Bruch mit der bisherigen Rechtsprechung. Der EuGH macht damit den Weg für die anlasslose Vorratsdatenspeicherung frei.

Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag ein folgenschweres Urteil gefällt. Entgegen der bisherigen Rechtsprechung entschied der EuGH, dass die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen nun für die Verfolgung jeglicher Straftaten, einschließlich Urheberrechtsverletzungen, erlaubt ist. Weiterhin ist ab sofort die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen grundsätzlich mit dem EU-Recht vereinbar, sofern diese Daten keine genauen Rückschlüsse auf das Privatleben einer Person oder etwa dessen politischer Gesinnung zulassen. Die „allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen“ begründe demzufolge „nicht zwangsläufig einen schweren Eingriff in die Grundrechte“.
Internet-Provider dürfen also zur Speicherung von IP-Adressen verpflichtet werden. Notwendig ist lediglich, dass auf mitgliedsstaatlicher Ebene vorgeschrieben ist, dass verschiedene Kategorien personenbezogener Daten strikt getrennt werden müssen. Bei Strafermittlungen jeder Art sind die Internet-Provider anschließend verpflichtet, der jeweiligen Behörde die Identitätsdaten zur entsprechenden IP-Adresse herauszugeben. „Eine vorherige Kontrolle des Zugangs durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle“ ist dabei regelmäßig nicht erforderlich.
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Konkret ging es in dem Verfahren um das französische Anti-Piraterie-System „Hadopi“. Hadopi (Haute Autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur l’internet) wurde 2009 eingerichtet, um Urheberrechtsverletzungen im Internet zu bekämpfen. Gemäß FranceInter versendete Hadopi zwischen 2009 und 2021 mehr als 14 Millionen Abmahnungen an Personen, die das Urheberrecht im Internet verletzt hatten. Dies entspricht rund 11 Prozent der Internetnutzer in Frankreich. Anfang 2022 fusionierte Hadopi mit der Medienregulierungsbehörde CSA zur Arcom, der Regulierungsbehörde für audiovisuelle und digitale Kommunikation.
Die Digitalorganisation La Quadrature du Net hatte Klage gegen Hadopi vor dem EuGH eingereicht. Die Gruppe argumentiert, dass das Gesetz im Widerspruch zum europäischen Datenschutzsystem, insbesondere zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der ePrivacy-Richtlinie stehe. Das Urteil des EuGH nannte man „enttäuschend“. „Mit diesem neuen Urteil wird der Zugriff auf IP-Adressen nicht mehr standardmäßig als schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte angesehen. Infolgedessen lässt der Gerichtshof die Möglichkeit einer Massenüberwachung des Internets zu“, so die Digitalorganisation.
Die bisherige Rechtsprechung habe man durch das jetzige Urteil stark aufgeweicht und den „massenhaften, automatisierten Zugriff auf IP-Adressen genehmigt, die mit der bürgerlichen Identität und dem Inhalt einer Kommunikation verbunden sind“. Zu Bagatellzwecken könnten die EU-Mitgliedsstaaten nun sogar diesen Zugriff erlangen. Jedoch hat sich die Wende in der europäischen Rechtsprechung bereits in der jüngeren Vergangenheit abgezeichnet.
Bis vor wenigen Jahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mehrfach eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich als rechtswidrig abgelehnt. In neueren Urteilen erklärte man hingegen, dass das allgemeine und unterschiedslose Aufbewahren von IP-Adressen „zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum“ möglich sei.
Rückenwind für die Pläne von Nancy Faeser
Mit dem jetzigen Urteil macht der EuGH jedoch den Weg für eine massenhafte Vorratsdatenspeicherung frei. Internet-Provider können unter bestimmten Voraussetzungen zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen verpflichtet werden. Sofern IP-Adressen in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen jeglicher Art gelangen, können die Internet-Provider zudem angewiesen werden, gegenüber den Behörden entsprechend Auskunft zu geben.
Auf Basis der alten Rechtsprechung des EuGH entschied das Bundesverwaltungsgericht noch, dass das deutsche Telekommunikationsgesetz (TKG) in Teilen rechtswidrig ist. Die dort enthaltene Verpflichtung für Diensteanbieter, verdachtsunabhängig über Monate hinweg Verbindungs- und Standortdaten zu speichern, sei mit EU-Recht „in vollem Umfang unvereinbar“. Doch auch diese rechtliche Bewertung könnte sich nun ändern.
Für die Ampel und allen voran für Bundesinnenministerin Faeser dürfte das Urteil des EuGH Genugtuung sein. Die SPD setzt sich bereits seit längerem für eine Reformierung des Telekommunikationsgesetzes und eine Überarbeitung der Vorratsdatenspeicherung ein. Innenministerin Nancy Faeser fordert den Justizminister Marco Buschmann dazu auf, den Ermittlungsbehörden erweiterte Befugnisse, insbesondere den Zugriff auf Telekommunikationsdaten einzuräumen.
Faeser schwebt konkret die Speicherung von IP-Adressen vor. Buschmann plädiert hingegen für das „Quick-Freeze-Verfahren“. Bei diesem Verfahren werden Kommunikationsanbieter lediglich bei Verdacht verpflichtet, einzelne Daten von Nutzern für eine bestimmte Zeit aufzubewahren beziehungsweise „einzufrieren“. Als Begründung für die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung führt Faeser vor allem die steigende Bedrohungslage durch den zunehmenden Islamismus an.
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Tja – man nennt es EUdSSR…
Früher Verschwörungstheorie – nun scheibchenweise (was erwartbar war) zunehmend Realität.
Na gut, wenn VPN gegen EU-Faschismus nicht reichen würde, fügen wir doch Tor hinzu. Fröhliches Datensammeln, ihr armseligen Datenfetischisten!
P.S.: Es gilt immer noch der Spruch von Phil Zimmerman: „If privacy is outlawed, only outlaws will have privacy.“
Wenn die Nancy erst jetzt eine steigende Bedrohungslage durch den zunehmenden Islamismus bemerkt haben will, dann Gute Nacht Deutschland mit dieser Innenministerin.
Vermutlich hat sie zu lange im Klo getaucht und hat Nazis gesucht und dabei natürlich den Überblick verloren.
Noch’n Stück Brot dazu? Salami ist genug da!
Ich hatte die Salami-Scheibentaktik ja schon mal geschrieben, aber hier kurz nochmal:
Anfangszustand: Keine Speicherung von IP-Adressen
Dann Speicherung:
Stufe 1: Nur für schwerste Straftaten wie Mord, Terrorismus, Kinderpornographie
Stufe 2: Nur für Verbrechen (alle Straftaten mit Mindeststrafe > 1 Jahr Haft
Stufe 3: Nur für Straftaten (also auch für Vergehen [ < 1 Jahr Haft])
Stufe 4: Nur für Staftaten und Ordnungswidigkeiten
Stufe 5: Nur für Rechtsverletzungen (straf- oder zivilrechtlich [z.B. Uhrheberrecht])
Stufe 6: Präventive Speicherung zur Feststellung von Feinden der Demokratie auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle [z.B. für Kontrollen für Waffenbesitz, aktives und passives Wahlrecht, öffentlicher Dienst etc.]
Hui da haben wir 5 Scheiben auf einmal + kein Richtervorbehalt! Aber mit den Daten "könne man ja keine Rückschlüsse auf Privatleben + politische Gesinnung ziehen". Ja, nee, is klar
Noch etwas an die eher progressiveren Bürger, die der AfD nicht über den Weg trauen oder sie gar ablehnen:
Wenn Vaterlandsliebe und/oder Patriotismus mit allen Mitteln unterdrückt werden soll, entsteht ein Faschismus; dann transformiert der Antifaschismus zum Faschismus!
Das Kriegstrauma lebt in uns weiter! Meine Großeltern musste das noch hautnah erleben: auf der Flucht, in den Bunkern, auf dem Schlachtfeld. Danach folgten die biedere Adenauer-Ära und die Generation meiner Eltern brüllten haßerfüllt die sozialistischen Parolen der 68er. Das hat uns innerlich für Generationen vergiftet und hätte sich immer weiter gegenseitig aufgeschaukelt bis zum Krieg.
Hier muß dagegen gesteuert werden! Träumen darf man – wahrscheinlich muß man das sogar, um sein tieftes Innerstes auszugleichen!
Ich kann in manchen Dingen ein erzkonservativer Knochen sein, aber bei Happy Hardcore habe ich immer wieder meine Gegenseite gefunden – extremer könnten die Unterschiede gar nicht sein. 🙂
Glückwunsch. Dann kann unsere tolle Ministerin ja jetzt alle kalt stellen die ihr nicht in den Kram passen. Haldenwang sorgt derweil schon mal für den Schampus.
Deutschland hat fertig und wird endgültig zum Überwachungsstaat.
OK, verstanden! Wir haben auf der einen Seite Nancy Faeser, die den totalitären Überwachungsstaat möchte. Auf der anderen Seite steht Buschmann, der mit dem „Quick-Freeze-Verfahren“ lediglich die IP-Adressen für einen gewissen Zeitraum abspeichern möchte, um gegen mögliche Gefahren gegen unsere Demokratie vorgehen zu können.
Letzteres klingt für mich nach der Stimme der Vernunft, jedoch gebe ich zu bedenken, daß Menschen immer Mittel und Wege finden werden, sich dieser Verfolgung zu entziehen. Zumal es einen Rückzugsraum geben muß, den man benötigt, um zu erden. Bei mir wäre das z. B. die Kunst.
Ich empfehle mal sich die folgende Rede von Höcke anzuhören, dabei die Augen zu verschließen und die Parteizugehörigkeit völlig zu ignorieren:
https://www.youtube.com/watch?v=aXU2QLCFV0k
Ich habe jedenfalls Gänsehaut bekommen! Sie auch?
Das sind Worte voll von Patriotismus und keine faschistische Brüllerei. Patriotismus ist das notwendige Korrektiv der Grünen; und das fürchten die sehr.
Der EuGH ist auch nur verlängerter Arm der Politik. Insofern nur folgerichtig. Der Bürger ist somit erst einmal generell verdächtig. Nächster Schritt: Wegfall der Unschuldsvermutung. Siehe Fäsers Beamtenknute.
Baerbock will Reform der EU zur „Sicherheitsunion“
Anlässlich des 20. Jahrestags der EU-Osterweiterung hat Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) eine sicherheitspolitische Reform des Staatenbunds gefordert.
„Europa muss zur Sicherheitsunion werden“, sagte Baerbock bei einem Treffen mit ihrem polnischen Kollegen Radoslaw Sikorski in der polnischen Grenzstadt Slubice. „Wir können uns keine Grauzonen in Europa mehr leisten“,
Zugleich müssten „diejenigen Länder, die auch Teil dieser Freiheits- und Friedensunion werden wollen“, in die EU aufgenommen werden.
Baerbock betonte außerdem, dass von der Erweiterung um die ehemaligen Ostblockstaaten „die ganze Europäische Union profitiert habe“.
Der Vorsitzende des Europa-Ausschusses im Bundestag, Hofreiter, hat sich dafür ausgesprochen, Beitrittskandidaten möglichst schnell in die Europäische Union aufzunehmen.