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Diskriminierung

Frauen-Fitnessstudio lehnt männlichen Bewerber ab – Bundesregierung fordert 1.000 Euro Entschädigung

Weil ein Frauen-Fitnessstudio den Mitgliedsantrag eines Mannes ablehnte, wendete dieser sich an die Antidiskriminierungsstelle – und erhielt Recht. Die Regierung bittet das Fitnessstudio jetzt um eine „Entschädigung“: 1.000 Euro soll der Mann wegen der Persönlichkeitsverletzung erhalten.

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In Bayern lehnte ein Frauen-Fitnessstudio die Mitgliedschaft eines Mannes ab – und erhielt Post von der Bundesregierung. In einem Schreiben empfiehlt die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, den Studio-Betreibern eine Entschädigungszahlung an den biologischen Mann in Höhe von 1.000 Euro, wie Nius berichtet.

Zuvor hatte der Mann im März einen Mitgliedsantrag beim „Lady’s First“ in Erlangen gestellt. Obwohl kein Ausweis vorgelegt werden kann, der eine Geschlechtsumwandlung nachweist und sich die Person noch keiner geschlechtsangleichenden Operation unterzog, wird ein Probetraining vereinbart – in den Duschen möchte der biologische Mann als Kompromiss eine Badehose tragen.

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Als die Studio-Leiterin von dem Mitgliedschaftsantrag erfährt, ordnet sie eine freundliche Absage an. Der Interessent zeigt sich in der Folge bereit, die Duschen des Fitnessstudios gänzlich zu meiden. Weil es bei der Absage bleibt, folgt eine negative Rezension auf Google und am 16. Mai schließlich der fragwürdige Brief von der Antidiskriminierungsstelle.

Darin enthalten: der Vorwurf, die Ablehnung des Mannes könnte gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz „in Form einer unmittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts“ verstoßen haben. Denn: „Das AGG-Merkmal Geschlecht schützt auch trans* Frauen. Dies gilt unabhängig davon, ob die betroffene Person bereits offiziell eine Namen- und Personenstandsänderung und/oder geschlechtsangleichende Maßnahmen durchgeführt hat.“

„In diesem Sinne würden wir Sie bitten zu erwägen, welche Möglichkeiten und Ansatzpunkte für eine einvernehmliche Lösung der Angelegenheit von Ihrer Seite bestehen“, schreibt die Antidiskriminierungsbeauftragte. Der Vorschlag: „Eine angemessene Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung“.

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Dass eine Bundesbehörde ohne tatsächliche Anhaltspunkte um eine „Entschädigung“ wegen einer möglichen Diskriminierung bittet, stellt einen einmaligen wie auch absurden Vorgang in der Bundesrepublik dar. Die Regierung pervertiert damit außerdem den ursprünglichen Sinn des „Lady’s First“, in dem Frauen in einem geschützten Raum Sport treiben können sollen.

Zudem ist dieses Antidiskriminierungsschreiben ein düsterer Vorbote für das ab dem 1. November geltende Selbstbestimmungsgesetz, das amtliche Geschlechtsanpassungen erheblich erleichtert und so vor allem Schutzräume für Frauen gefährdet (Apollo News berichtete). Was Kritiker dieses Gesetzes lange befürchteten, ist bereits eingetreten, bevor das Gesetz wirksam wurde: Ein biologischer Mann konnte sich ohne gültige Nachweise als Trans-Frau ausgeben und die Bundesregierung gab ihm recht.

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