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Dating-Plattformen

Frauen betäubt und vergewaltigt? Berliner wegen 22 Taten angeklagt – Ermittler stoßen auf 58 mögliche Opfer

Ein 68-Jähriger soll Frauen über Dating-Plattformen kennengelernt, mit Schlafmitteln und Alkohol betäubt und anschließend vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen 22 Taten an 14 Frauen erhoben – es könnten dabei deutlich mehr sein.

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Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft einem 68-Jährigen vor, zahlreiche Frauen betäubt, vergewaltigt und die Taten gefilmt zu haben. (IMAGO/Joko)

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Ein 68-Jähriger soll Frauen über Dating-Plattformen kennengelernt, mit Schlafmitteln und Alkohol betäubt und anschließend vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat wegen 22 mutmaßlicher Taten an 14 Frauen Anklage erhoben. Insgesamt stießen die Ermittler auf Hinweise auf mutmaßliche Straftaten an 58 Frauen.

Dem Mann werden 22 Vergewaltigungen in besonders schweren Fällen vorgeworfen. Die Taten sollen jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild begangen worden sein. Er soll die 14 Frauen über Online-Dating-Plattformen kennengelernt haben.

Die bereits vernommenen Frauen konnten sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht an die mutmaßlichen Übergriffe erinnern. Sie erfuhren erst durch die Ermittlungen und die sichergestellten Videos von den Vorwürfen.

Auf die Spur des Berliners kamen die Ermittler durch ein anderes Verfahren in Niedersachsen. Die Polizei in Verden ermittelte Anfang 2025 wegen ähnlicher Vorwürfe gegen einen inzwischen verstorbenen Mann. Bei der Auswertung seines Chatverkehrs stieß sie auf den 68-Jährigen.

Die Berliner Staatsanwaltschaft leitete daraufhin Anfang März 2025 ein Verfahren ein. Am 21. März wurde die Wohnung des Mannes erstmals durchsucht. Da zu diesem Zeitpunkt noch keine Hinweise auf schwerere Taten vorlagen, suchten die Ermittler zunächst lediglich nach pornografischem Material.

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Die beschlagnahmten Datenträger wurden anschließend ausgewertet. Ein forensischer Sachverständiger entdeckte darauf im Februar dieses Jahres zahlreiche Videos mutmaßlicher Sexualstraftaten. Die Aufnahmen sollen den 68-Jährigen als Täter zeigen.

Am 3. März wurde seine Wohnung erneut durchsucht. Die Ermittler vollstreckten einen zuvor erwirkten Haftbefehl. Seitdem sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Bei der Auswertung der Datenträger stellten die Ermittler Hinweise auf mutmaßliche Straftaten zum Nachteil von insgesamt 58 Frauen fest. Die nun erhobene Anklage betrifft zunächst 22 Taten an 14 Frauen.

Weitere 30 Frauen sind inzwischen namentlich bekannt. In diesen Fällen dauern die Ermittlungen in einem gesonderten Verfahren an. Zehn Frauen konnten bislang nicht identifiziert werden. Bei drei weiteren Frauen ergab sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft kein hinreichender Tatverdacht.

Weitere 36 mutmaßliche Vergewaltigungen an einer Frau können nicht mehr verfolgt werden. Der Mann soll die Taten zwischen 2010 und 2014 begangen haben. Die Vorwürfe waren bereits verjährt, als die Ermittler von ihnen erfuhren.

Auf den Videos lässt sich laut Staatsanwaltschaft nicht sicher feststellen, dass der heute 68-Jährige der Frau selbst eine Substanz verabreichte. Eine als Gewalt zu wertende Verabreichung einer Substanz könne deshalb nicht mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen werden.

Für Vergewaltigungen mit nachgewiesener Gewaltanwendung gilt eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Die mutmaßlichen Taten an dieser Frau verjährten dagegen nach fünf Jahren. Die Staatsanwaltschaft musste das Verfahren deshalb einstellen.

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31 Kommentare

  • Dass es für sexuelle Gewalt überhaupt „Verjährungsfristen“ gibt, ist ein Skandal ohnegleichen!
    Viele traumatisierte Opfer tragen dieses manchmal Jahrzehnte mit sich rum.

    Die Mutter eines guten Freundes hat ihm erst vor zwei Jahren, mit mittlerweile achtzig Jahren erzählt, dass sie vor fünfzig Jahren von einem Frauenarzt sexuell belästigt wurde, bzw. dieser an ihr Handlungen vornahm, die eindeutig nicht mehr in den medizinischen Handlungsbereich gehörten.
    Sie war starr vor Schreck und konnte sich in diesem Moment nicht wehren.
    Ihrem Mann oder anderen hat sie nie davon erzählt.
    Mit ihrer Schilderung erklärte sich dann für die Familie auch endlich, warum die Mutter nur selten zum Arzt zu bewegen war.

    Der Frauenarzt ist mittlerweile verstorben und man hätte ihm auch nichts mehr nachweisen können, zumal damals keine weiteren Angestellten zugegen waren.

    Trotzdem gehören diese Verjährungsfristen endlich abgeschafft!
    Die Opfer haben schließlich auch keine Verjährungsfrist!

    • Herzergreifend. Bei solchen Erzählungen bin ich immer wieder froh, dass wir in einem Rechtsstaat leben und Urteile sowie Strafen eben nicht nach Gefühlen, und schon gar nicht von Traumatisierten, gefällt oder festgelegt werden.

      • Rechtsstaat?
        Unter welchem Stein leben Sie, Atlas?

      • Sie haben das Thema verfehlt!
        Es ging mir um die Abschaffung von Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt, nicht darum, dass Opfer das Strafmaß festlegen!
        Dass Sie meine Schilderung des Missbrauchs als „herzergreifend“ bezeichnen, empfinde ich mehr als geschmacklos.

  • Ist das aktuell eigentlich feministische Innenpolitik, was in DE als solches bezeichnet wird?

  • Soviele Zahlen und angebliche Fakten.
    Komisch, dass der Vorname und die echte Herkunft verschwiegen wird.

  • Und der Vorname lautet?
    Darf man das noch fragen Herr Dobrindt?

    • Der heißt Uwe und ist Schweizer.

      Dobrindt heißt mit Vornamen Alexander.
      Der macht sowas aber nicht.
      Das ist ein Fall für die Landespolizei Berlin.
      Die verraten nix.

  • Wer hier nach dem Vornamen fragt, hat die eigentliche Nachricht verpasst: 36 mutmaßliche Vergewaltigungen bleiben straflos, nicht weil kein Verdacht besteht, sondern weil die Verjährungsfrist bei nicht nachweisbarer Gewaltanwendung nur fünf statt zwanzig Jahre beträgt. Wer Opfer mit K.-o.-Mitteln wehrlos macht, nimmt ihnen genau die Erinnerung, die für den Gewaltnachweis nötig wäre. Das Strafrecht bestraft diese Lücke doppelt: Die Frauen erinnern sich nicht, und der Staat kann deshalb nicht mehr verfolgen. Das ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem, das sich beheben lässt, mit Verjährungsregeln, die an der tatsächlichen Schutzlosigkeit der Opfer ansetzen statt an einem Gewaltbegriff, der bei Betäubung faktisch leerläuft. Genau daran sollte sich eine ernsthafte rechtspolitische Debatte entzünden, statt sich an der Herkunft eines Beschuldigten abzuarbeiten, der laut Berichten Deutscher ist.

    • Ich habe gar nichts verpasst!
      Der Vorname ist sehr wohl relevant!

    • Wenn die Opfer Erinnerungslücken haben kann und keine sinnvolle Aussage mehr tätigen können oder die Tat gar nicht anzeigen können ändert eine Aufhebung der Verjährung gar nichts!
      Der Täter hier bleibt auch nicht straflos. Offensichtlich nicht. Für das Strafmaß spielt es keine Rolle ob er sich an 5 oder 50 hilflosen Opfer vergangen hat.

      Selbst in diesem speziellen Fall, bei dem es überhaupt nur zu Ermittlungen kam, weil der Täter selber Beweismittel erzeugt und aufbewahrt hat, hätte es nichts geändert die Fälle, die verjährt sind es nicht währen. Die Beweislast ist auch so erdrückend und die Strafe wird dementsprechend ausfallen.

      Allerdings stellt sich mir die Frage ob es sinnvoll ist Opfer, die gar micht wissen, das sie vor Jahren Opfer geworden sind, im Nachhinein damit zu konfrontieren. Am Besten ihnen noch die Beweisfilmchen vorspielen.
      Es ist sicher möglich den Täter auch ohne das zu verurteilen.
      Man muß nicht immer gleich reflexhaft die Aufgabe von Rechtsgrundsätzen fordern.

    • Der Vorname ist dann relevant, wenn sich herausstellt, dass der Staat in seiner Kernaufgabe, UNS zu schützen (mal wieder) versagt hat, indem er es ermöglicht, dass Menschen hier sind, die nicht hier sein dürfen. Das Fazit dann wäre nämlich, diese Taten wären garnicht passiert, würde der Staat seinen Auftrag ernst nehmen.
      Ist der Täter tatsächlich ein Deutscher, bleibt es abscheulich, nur der Verantwortliche ist ein anderer!

  • Ok, es kommt mal wieder nichts durch die Zensur.
    Schade.

  • Wie lautet denn der Vornamen dieses EinMannes?

    • Er ist Deutscher und Elektriker – steht auf der SAT1-Seite.
      Hier muss man sich alles selbst zusammensuchen.
      Auch ein hübsches Gesellschaftsspiel.

      • Atlas ist auch Deutscher und auch Pole. Auch Linker und Antifafreund.
        Somit hat Deutscher zu sein, keine Relevanz betreffend Herkunft und Religion.

        • Weiß ich selbst. Ich trage nur Infos zusammen.

          1
        • Mein Gott, was für ein peinlicher Tratsch.

          Ladies, ihr dürft auch gern mit mir sprechen, statt nur über mich.

          -2
      • Die Frauen, die überwiegend zwischen 50 und 60 Jahre alt sind und aus Berlin und Brandenburg kommen, soll er über Online-Dating-Plattformen und Facebook kennengelernt haben. – steht bei T-online.

  • Einfach lebenslang wegsperren. Thema durch.

  • Nachtigall, ick hör dir trapsen. Ein ,,Deutscher“.

  • Das Rehlein wartet geduldig auf den Jäger.

  • Was soll uns denn diese ganz wichtige AN nun vermitteln `??

    • Was möchtest du vermitteln?

  • ich glaub solche Storrys nicht. Als ob man (Frau) sich an nichts erinnern würde nachdem man betäubt und vergewaltigt worden ist!
    Und dann 50 Frauen die auch nicht auf die Idee gekommen sein sollen mal der Datingplatform eine Meldung zu machen.

    • Wurden Sie schon mal narkotisiert und wenn ja, können Sie sich noch daran erinnern, was während dieser Zeit war?

    • Wenn man bewusstlos ist, kann man nichts mitbekommen. Und wenn man durch den Sex keine schlimme Verletzungen (Intim) bemerkt, dann würde man wohl nicht auf die Idee kommen, dass da etwas lief.. Denke ich mal.

      • Ja nun, die sind doch aber, vermutlich im Beisein des Täters, eingeschlafen oder bewußtlos (gemacht) geworden und später irgendwo aufgewacht. Da kommt man doch ins Grübeln nach so einem Filmriss, wie und wo man die letzten Stunden/die letzte Nacht verbracht hat, oder nicht?!

        • gibs auf, die Bubble hier will einfach ihre tägliche „Einmann-Storry“ damit sie was mit „KGE findet das gut“ oder „Australische Austauschstudenten“ ablassen können.

          -1
      • Also mich würde Sperma-Ausfluss schon irritieren. Es kann aber sein, dass er nicht soviel hatte. Andererseits soll er sie ja mehrmals vergewaltigt haben. Ob an einem Tag oder an verschiedenen Tagen, weiß man aber auch nicht.
        Die Frauen schoben ihr KO auf den Alkohol. Da man weiß wieviel man verträgt, kann einem das vielleicht 1-2 x passieren, aber öfter nicht. Dann weiß man, dass das Getränk nicht solo war.
        Irgendwo las ich, dass sie sich wegen ihrem vermeintlichen Vollrausch schämten und deswegen nicht zur Polizei gingen. Also müssen sie doch etwas an sich bemerkt haben.
        Bis hierher alles mit Geschmäckle.
        Der Typ ist jedenfalls ein Super-A. Solche gibts bestimmt öfter.

    • Probiere es aus und lass dich betäuben, Schlaubi

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