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Kaiserslautern

Frau wurde von Eritreer sexuell belästigt und stach zu – jetzt wurde sie zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

Eine in Deutschland geborene US-Amerikanerin stach auf einen Eritreer ein, nachdem dieser sie sexuell belästigt hatte – der Angreifer verstarb infolge des Stiches. Nun wurde die Frau wegen Totschlags zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

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Das Landgericht in Kaiserslautern

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In Kaiserslautern wurde am Mittwoch eine US-Amerikanerin verurteilt. Die 20-Jährige hatte im vergangenen Juni auf einen Eritreer eingestochen, nachdem dieser sie körperlich sexuell belästigt hatte. Die Amerikanerin wurde vom Landgericht in der rheinland-pfälzischen Stadt nun zu zwei Jahren Jugendfreiheitsstrafe auf Bewährung wegen Totschlags verurteilt.

Die Strafe ist überraschend hart: Selbst die Staatsanwaltschaft hatte ein geringeres Strafmaß, nämlich eine Jugendstrafe von 21 Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung mit Todesfolge, gefordert. Lediglich die Nebenkläger hatten eine Gefängnisstrafe wegen Totschlags gefordert.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass in dem Fall keine Notwehrlage bestanden hatte. Die 20-Jährige hatte infolge der sexuellen Belästigung, während des nachfolgenden Streits und der Rangelei auf der Rolltreppe auf den 64-jährigen Eritreer eingestochen, welcher infolge des Stiches verstarb. Laut Gericht soll die Frau mit erhobenem Arm Richtung Brust gestochen haben, weshalb die Tat der Frau nicht als Notwehr gewertet wurde.

Die Verteidigung hatte auf eine höchstens einjährige Bewährungsstrafe nach dem Jugendstrafrecht wegen Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. „Sie hatte panische Angst. Sie stach ungezielt auf den Oberkörper. Meine Mandantin hatte lediglich das Ziel, dass er sie wieder loslässt“, sagte der Verteidiger der Frau gegenüber der Bild.

Auch die Staatsanwaltschaft geht in dem Fall nicht von Vorsatz der Angeklagten aus. Die Tat der Frau ist durch Überwachungsaufnahmen bestens dokumentiert. Aufgrund ihrer Kooperation mit dem Gericht und fehlender Vorstrafen wurde der in Deutschland geborenen Amerikanerin positiv vom Gericht angerechnet.

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Die Amerikanerin ist nun also vorbestraft, obwohl sie eigentlich das Opfer einer sexuellen Belästigung geworden ist. Bislang arbeitete sie im zivilen Bereich des amerikanischen Armeestützpunkts in Ramstein.

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175 Kommentare

  • Verkehrte Welt, das eigentliche Opfer wehrt sich und wird am Ende gleich zweimal bestraft. Mit der Belästigung, dem Urteil, und eventuellen Jobverlust. Was muss hier eigentlich noch passieren?

    202
  • Eine sehr mutige junge Frau, die sich beherzt zur Wehr setzte. Das Gericht erkennt die Notfalllage nicht an. Für mich nicht nachvollziehbar.
    Was wäre wohl passiert, wenn sie sich nicht gewehrt hätte? Und welche Strafe hätte denn der Täter bekommen?

    170
  • Ich hoffe die Frau bekommt eine Auszeichnung! Ehrlich gemeint.

    109
  • Die deutsche Gerichtsbarkeit hat jedes Vertrauen verspielt.

    112
  • Wie wäre wohl entschieden worden, wenn der Angreifer „Deutsch“
    gewesen wäre ?

    92
  • Hat der Richter keine Frau und Töchter, denen er dann erklären müsste, was er da für ein Urteil gefällt hat?

    72
  • In einem Rechtsstaat hätte es dafür das BVK gegeben.

    49
  • Ja, so ist es im allerbesten Deutschland aller Zeiten. Weiter so, es gibt hier nichts zu sehen

  • Sie ist Amerikanerin. Sie kann diesem untergehenden Land einfach und zu recht den Rücken kehren und in den USA ein besseres Leben führen.

    Oh, wie sehr ich sie beneide …

  • Ich finde das Urteil Bewährung (länge hier egal) gerecht. Bewährung für einen Grapscher, womöglich wäre schlimmeres passiert. Die Dame hat m.E. knallhart reagiert, wozu andere nicht fähig zu sein scheinen. Wahrscheinlich stehe ich mit meiner Meinung alleine da, was mir aber recht egal ist.

    26
  • Unsere Demokratie

    37
  • Unser Recht ist in diesem Punkt ohnehin ziemlich sonderbar. Erstmal muss eine Notwehrsituation festgestellt werden – hierbei gab es schon öfters sehr sonderbare Auffassungen der Behörden oder Gerichte.

    Und dann müssen es auch geeignete Mittel sein, mit denen man sich wehrt. Als ob man großartig darüber in dieser Situation nachdenken könnte, wie und mit was man sich zur Wehr setzt. Da ist man in Panik und denkt nicht klar – eigentlich nachvollziehbar.

    Aber ja, es kann selbst bei einer festgestellten Notwehrsituation ein ungeeignetes Mittel der Notwehr sein. Und dann wird das Opfer plötzlich zum Täter. Das ist deutsches Recht.

    Mir tut die Dame wirklich sehr leid. Ich wünsche Ihr alles Gute und dass sie das Ganze halbwegs gut verarbeiten und überstehen kann.

  • Ich hoffe sehr, das hat ein Nachspiel. Das werden sich die US-Amerikaner nicht bieten lassen.

    19
  • Was hältst du von deisem Satz?: Der Staat kommt seinem Schutzauftrag immer weniger nach und sorgt eher im Gegenteil aktiv zur Verschlechterung der Lage bei und dann wird man dafür bestraft, sich zur Wehr zu setzen?

  • So ist das heutzutage. Selbstverteidigung und Notwehr ist strafbar.

    19
  • Ihr Glück, dass sie US-Bürgerin ist. Als Deutsche wäre sie für mindestens drei Jahre eingefahren, ohne Bewährung. Man darf in diesem Land noch nicht mal sein Leben effektiv schützen.

  • Dieses Urteil ist ein Skandal! Es muss in einem solchen Fall im Zweifel für die Angeklagte geurteilt werden, denn es ist nicht auszuschließen, dass ein intensiver Notwehrexzess nach § 33 StGB aus Panik vorliegt. Das einzig richtige Urteil wäre also der Freispruch gewesen. Ich würde anstelle der jungen Frau in Berufung gehen.

    17
  • Das Opfer wird verknackt, das darf alles nicht mehr wahr sein.

  • Was ist mit unseren Richtern los? Man bekommt ja durch das Urteil den Eindruck, die Frau ist der Täter und der “ arme “ Eritrear “ das Opfer. Und wer ist bitte der Nebenkläger? Doch nicht irgendeine NGO? Bei den vorliegenden Zahlen der Kriminalstatistik, was sexuelle Belästigung, Vergewaltigung und Gruppenvergewaltigungen angeht, haben Frauen nur noch eine Chance: Sich selbst zu verteidigen, denn der Staat versagt hier komplett, im Gegenteil, er fliegt immer mehr von diesen Typen ein.

  • Und der Eritraeer bekommt von Steini eine Auszeichnung?

    15
  • „Bislang arbeitete sie im zivilen Bereich des amerikanischen Armeestützpunkts in Ramstein.“ – Ui! Das wird postwendend zu einer Antwort führen.

    10
  • sie hat alles richtig gemacht

  • Vielleicht hätte die Tochter oder Enkelin des bzw. der Richter an ihrer Stelle sein sollen. Ist nur mal so ein Gedanke.

  • Mein Gott was ich mittlerweile Richtern, Staatsanwaelten und Anwaelten so alles an Verbrechen an den Hals wuensche.
    Ich mach auch die Justiz fuer meine Gedanken voll verantwortlich.

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