Werbung

...
...

„Artikel Pfizer“

Frankreich kriminalisiert Kritik an medizinischem Konsens – Impfkritiker fürchten Zensur

Der Aufruf zur Ablehnung von medizinischen Behandlungen soll in Frankreich künftig eine Straftat darstellen, wenn diese im medizinischen Konsens als wirksam gelten. Kritiker befürchten, damit könnte auch Kritik an mRNA-Impfungen unter Strafe gestellt werden.

Werbung:

In Frankreich soll der öffentliche Aufruf, medizinische Behandlungen zu unterlassen, künftig strafbar sein. Das beschloss das Parlament am Mittwoch und setzte somit den Artikel 4 des Gesetzesentwurfs zur „Verstärkung der Bekämpfung von gefährlichen sektiererischen Entwicklungen“ wieder ein. Ursprünglich lag den Abgeordneten bereits im November ein Gesetzesentwurf vor, damals konnte die Opposition den umstrittenen Artikel aber noch aus dem Gesetz streichen lassen.

Am Mittwoch sammelte die Regierung der Sozialistischen Partei unter Emmanuel Macron dann aber eine Mehrheit für die kontroverse Textpassage. In Artikel 4 wird festgeschrieben, dass „die Aufforderung, eine therapeutische oder prophylaktische medizinische Behandlung aufzugeben oder zu unterlassen“ künftig strafbar sein soll, wenn es sich bei der gemeinten medizinischen Behandlung um eine für betroffene Personen sinnvolle, also eine medizinisch wirksame Methode handeln soll.

Werbung

Freiheitsstrafe wegen Aufruf zur Ablehnung einer Behandlung

Wer dazu aufruft, eine „geeignete“ Behandlung nicht wahrzunehmen, muss dann mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer zusätzlichen Geldstrafe von 15.000 Euro rechnen, wenn durch die Unterlassung oder Aufgabe der Behandlung „schwerwiegende Folgen für ihre physische oder psychische Gesundheit“ zu erwarten sind.

Damit soll, wie der Name des Gesetzes schon erklärt, „sektiererischen Entwicklungen“ entgegengewirkt werden, generelle Ablehnung der Schulmedizin also kriminalisiert werden. Doch Kritiker des neuen Beschlusses erkennen in Artikel 4 eine Maßnahme gegen die Alternativmedizin und gegen Whistleblower sowie juristische Eingriffsbefugnisse in die freie Meinungsäußerung und vor allem: die Kriminalisierung von Impfkritik.

Und das könnte kontroverse und totalitäre Folgen haben. Als beispielsweise mRNA-Impfstoffe zu Beginn der Impfkampagne gegen Covid hochgehandelt wurden, versicherten die europäischen Gesundheitsministerien 2020, die Mittel seien nebenwirkungsfrei und würden vor Ansteckungen schützen. Dennoch demonstrierten alleine in Deutschland Hunderttausende gegen die Verwendung der mRNA-Impfstoffe und warnten vor der Verabreichung der Impfstoffe.

Werbung

Ein solches Vorgehen wäre in Frankreich jetzt wohl nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt, weil der wissenschaftliche Konsens die Wirksamkeit der Impfstoffe versprach, die Demonstranten aber die Injektion infrage stellten. Artikel 4 könnte hier also greifen und erklären, dass der Aufruf zur Ablehnung einer „therapeutischen oder prophylaktischen Behandlung“ illegal sei, immerhin würde die Impfung ja Leben retten.

„Artikel-Pfizer“ – schützt das Gesetz die Pharmaindustrie?

Impfkritiker sprechen deshalb auch vom „Artikel Pfizer“, weil der Gesetzesauszug die Pharmaindustrie vor kritischen Stimmen aus der Bevölkerung schützen und im Falle einer neuen Pandemie die staatliche Durchsetzung einer breiten Impfpflicht oder Einnahme anderer Pharmazeutika oder Behandlungen erleichtern könnte.

In Artikel 4 wird zudem nicht erwähnt, dass wissenschaftliche Erkenntnisse stets einem Prozess und damit auch fortlaufender Veränderung unterliegen. Was gestern noch Gültigkeit hatte, könnte morgen schon widerlegt sein. So gab es auch zu Beginn der Impfkampagne nur eine Handvoll Studien, die sich kritisch mit den Corona-Impfstoffen auseinandersetzten – drei Jahre später erscheinen im Wochentakt Untersuchungen, die die Wirksamkeit der Vakzine und damit auch den wissenschaftlichen Konsens hinterfragen.

Lesen Sie auch:

Auch Aufruf zur Behandlung mit tödlichen Folgen wird Straftat – doch wem nützt das?

Interessanterweise findet sich in Artikel 4 auch eine Kriminalisierung von Aufforderung zu Praktiken, die nach aktuellen Erkenntnissen eine „unmittelbare Gefahr des Todes oder einer Verletzung“, also „eine dauerhafte Verstümmelung oder Behinderung“ zur Folge haben können. Weil mehrere Studien ein durch mRNA-Impfstoffe erhöhtes Gesundheitsrisiko wegen der Inhaltsstoffe dieser Vakzine nachgewiesen haben, könnte man gar denken, dass Impfkritiker nun argumentieren dürften, der Aufruf zu solch einer Impfung sei medizinisch schädlich und damit strafbar.

Das Problem: Diese Darstellung folgt nicht dem Konsens der europäischen Gesundheitsbehörden, entspricht also nicht dem vermittelten wissenschaftlichen Konsens, denn die Impfung wird nach wie vor als sicher bezeichnet. Dieser Abschnitt über die Kriminalisierung von Aufrufen zur Wahrnehmung von fatalen Behandlungen könnte also weniger den Impfkritiker zugutekommen, sondern vielmehr den Gesundheitsbehörden, die somit alternative Heilmethoden bekämpfen könnten – dabei ist Scharlatanerie in Frankreich bereits verboten.

Der neue Gesetzesbeschluss wird jetzt dem Senat zur Abstimmung vorgelegt. Rechtskräftig ist Artikel 4 noch nicht. Sollte der Senat die Änderungen beschließen, würde eine Personengruppe aber dennoch in Teilen von der Kriminalisierung befreit sein: die Presse. Artikel 4 besagt: „Wenn diese Straftaten über die schriftliche oder audiovisuelle Presse begangen werden, gelten für die Bestimmung der verantwortlichen Personen die besonderen Bestimmungen der Gesetze, die diese Materien regeln.“ In diesen Fällen soll also das Presserecht greifen – inwiefern das im Einzelfall aber aussieht, bleibt unklar.

Werbung

Werbung