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Achstetten

Flüchtling schmeißt immer wieder Steine auf Kinder – trotzdem besteht „wenig Hoffnung“ auf Abschiebung

In der oberschwäbischen Gemeinde Achstetten sorgt eine Frau aus dem örtlichen Flüchtlingsheim immer wieder für Polizeieinsätze: Sie schmeißt alkoholisiert Steine auf Kinder, belästigt Passanten und demoliert fremdes Eigentum. Doch der Bürgermeister der Stadt hat wenig Hoffnung, dass die Frau abgeschoben wird.

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Etwa 20 Mal musste die Polizei in Achstetten schon wegen einer Frau aus dem örtlichen Flüchtlingsheim ausrücken.

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In Achstetten (Baden-Württemberg) sorgt eine Frau aus dem örtlichen Flüchtlingsheim für Angst und Schrecken in der Nachbarschaft. Sie lebt seit April 2023 in der Flüchtlingsunterkunft im Rotgäßle und soll wiederholt polizeilich in Erscheinung getreten sein. Sie soll betrunken mit Steinen nach Kindern, Erwachsenen und Fahrzeugen geworfen, sich nackt ausgezogen, Passanten belästigt und wild herumgebrüllt haben.

Die Situation habe bereits zu etwa 20 Polizeieinsätzen geführt, berichtet die Schwäbische. Es gebe zahlreiche Strafverfahren gegen die Frau, darunter wegen Trunkenheit am Steuer und Körperverletzung. Einmal soll sie ein Auto mit Steinen demoliert haben. Weil sie aber über keinerlei Eigentum besitzt, bleiben die Betroffen auf ihren Kosten sitzen. Die meisten Verfahren gegen die Frau seien eingestellt worden.

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Die Gemeinde hat nach eigenen Angaben alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft, um sich und insbesondere die Kinder in der Ortschaft, vor der Frau zu schützen: Einen Austausch mit dem Landratsamt, der Polizei und der Ausländerbehörde. Anfang des Jahres bat man um Prüfung, ob die Frau abgeschoben werden könnte. Doch bislang ohne Erfolg. Der Bürgermeister der Stadt, Dominik Scholz, sagte der Schwäbischen in Bezug auf eine Abschiebung: „Nach aktuellem Kenntnisstand vermute ich, dass da wenig Hoffnung besteht“. Dabei bestehe für die Bevölkerung „ein untragbarer Zustand und ein Gefahrenpotenzial“.

In der Zwischenzeit wurde ein rechtlicher Betreuer für die alkoholsüchtige Frau bestellt, doch der kümmert sich nur um behördliche Angelegenheiten und kann die Frau nicht wie ein Sozialarbeiter im Alltag betreuen. Auch die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt ist gegen den Willen der Frau nicht möglich, denn das Kreisgesundheitsamt hat laut Schwäbische keine psychische Erkrankung feststellen können – die Alkoholsucht reicht für die Unterbringung nicht.

Eine betroffene Nachbarin äußerte sich gegenüber der Schwäbischen besorgt: „Wie weit muss es denn eskalieren? Muss erst etwas Schlimmes passieren?“ Die Frau sei „eine Gefahr für meine Familie und für meine Mieter“. Sie überlege sogar, ihr Haus zu verkaufen. Ihre Forderung ist klar: Die Flüchtlingsunterkunft sollte an einen anderen Ort verlagert werden. Besorgt ist auch die dort ansässige Feuerwehr. Für das Kreisjugendfeuerwehrtreffen wurde eine Sicherheitsfirma beauftragt, um die anwesenden Kinder zu schützen – die Gemeinde muss das Geld dafür aufbringen.

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