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Asylbetrug

„Falscher Pass hin oder her“: Interne Mail setzt Baerbock weiter unter Druck

Die Staatsanwaltschaften Berlin und Cottbus ermitteln gegen einen Mitarbeiter des Auswärtiges Amtes wegen mutmaßlicher Anweisungen, Einreisen mit gefälschten Dokumenten zu erlauben. Ein interner E-Mail-Verkehr enthüllt, wie Bedenken zur Dokumentenechtheit ignoriert wurden.

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Im Außenministerium unter der Führung Baerbocks kam es wohl zu organisiertem Asylbetrug

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Die Staatsanwaltschaften in Berlin und Cottbus haben Ermittlungen gegen hochrangige Mitarbeiter im Auswärtigen Amt aufgenommen, das berichtet der Focus. Es geht dabei darum, dass tausende Afghanen in den vergangenen Jahren mit unvollständigen und gefälschten Papieren nach Deutschland einreisen konnten, um hier Asyl zu beantragen.

Die Ermittlungsbehörden untersuchen den Verdacht, dass bestimmte Mitarbeiter diplomatische Vertretungen im Ausland angewiesen haben könnten, Personen auch mit unzureichenden Dokumenten einreisen zu lassen, einschließlich solcher mit offensichtlich gefälschten Pässen. Dies scheint vorrangig Syrer, Türken und Afghanen betroffen zu haben, aber auch Staatsangehörige afrikanischer Länder und Pakistans. Viele von ihnen haben vermutlich bereits Asyl beantragt.

Ein interner E-Mail-Verkehr zeigt nun, dass Bedenken bezüglich der Dokumentenechtheit von einem Mitarbeiter des Ministeriums beiseitegeschoben wurden. Diese forderten Genehmigung der Einreise, dabei sei es egal, ob die betreffende Person einen echten Pass vorweisen könnte. In der Mail, über die der Focus berichtete, hieß es: „falscher Pass hin oder her“.

Im Zentrum steht eine Mail, die den Fall von Mohammad G. behandelt. Ein Mann, der angeblich aus Afghanistan geflohen ist und 2022 ein Visum beantragte. Die Zweifel an seiner Identität wurden von Mitarbeitern der deutschen Botschaft in Islamabad geäußert. Sie vermuteten, dass der Antragsteller deutlich älter als angegeben sei und tatsächlich aus Pakistan stamme. Die Einschätzung war deutlich: Der Mann habe „vorsätzlich getäuscht“.

Doch in Berlin sah man die Situation anders. Ein Referent für Verwaltungsstreitverfahren beim Auswärtigen Amt schrieb im Dezember 2022, dass trotz der „abenteuerlichen Geschichte“ um die Herkunft des Passes, die Angaben von Mohammad G. als glaubhaft eingestuft wurden. Er führte an, dass bei der Passerstellung technische Probleme aufgetreten seien, was den direkten Druck des Fingerabdrucks auf das Dokument zur Folge gehabt habe. „In Afghanistan dürfte sowas jedenfalls nicht undenkbar sein“, so der Referent in seiner Mail. Die Identität des Antragsstellers stehe trotz der Unstimmigkeiten außer Zweifel, insbesondere da „wir auf afghanische Personenstandsdokumente ja sowieso nicht viel zählen, aus genau diesem Grund.“

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