Verfassungsblog
Fall El Hotzo: Juristen erklären Trump-Attentat zum „Republikschutz“
Zwei Juristen des Verfassungsblogs bezeichnen das Attentat auf Donald Trump als „Akt des praktizierten Republikschutzes“. Die Aussage steht in einem Beitrag zur rechtlichen Bewertung des Hotz-Tweets: „Ich finde es absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben.“
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Im juristischen Fachblog Verfassungsblog haben zwei Juristen das Attentat auf Donald Trump als möglichen „Akt des praktizierten Republikschutzes“ bezeichnet. Der Beitrag erschien nach dem Freispruch des Satirikers Sebastian Hotz („El Hotzo“) durch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten. Hotz hatte nach dem Attentatsversuch auf Trump auf X geschrieben, er finde es „absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben“. Die Richterin stufte den Tweet als satirisch ein. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt.
Die Autoren des Beitrags, Victor Loxen und Tristan Wißgott, lehnen eine Strafbarkeit nach § 140 StGB ab. Nicht wegen der Wortwahl, sondern weil die Tat, auf die sich Hotz bezog, in den USA begangen wurde. Der Paragraf stellt die öffentliche Billigung schwerer Straftaten unter Strafe – etwa Mord oder Totschlag –, wenn die Äußerung geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Nach Ansicht der Autoren ist das deutsche Strafrecht auf eine US-Tat nicht anwendbar.
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In der Argumentation greifen sie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an. Dieser habe den Anwendungsbereich des § 140 überdehnt. Die Rede ist von einer „Entgrenzung“ des Strafrechts. In einem Absatz schreiben die Autoren: Das Attentat auf Trump sei „ein politischer Akt gewesen, ein Akt des praktizierten Republikschutzes – mit fragwürdigen Mitteln vielleicht, aber doch des Republikschutzes“. Die Autoren verweisen auf das Republikschutzgesetz von 1922 – gemeint war damals der Schutz der Weimarer Republik vor rechtsextremer Gewalt.
Die Formulierung löste scharfe Kritik aus. Stefan Möller, Co-Sprecher der AfD Thüringen, warf den Autoren vor, das Attentat auf Trump moralisch aufzuwerten. Auch der Verfassungsrechtler Alexander Thiele, der den Beitrag auf X ohne Kommentar teilte, wird kritisiert.
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Thiele tritt regelmäßig in öffentlich-rechtlichen Medien als sogenannter Experte zur AfD auf. In den Tagesthemen sprach er im Januar 2024 über die Möglichkeit eines Parteiverbots. Im Mai 2025 erklärte er im Deutschlandfunk, ein solches Verbot sei rechtlich zulässig und grundsätzlich sinnvoll. Zudem gehörte er zu den Unterzeichnern einer juristischen Stellungnahme, in der ein Verfahren zum Verbot der AfD ausdrücklich befürwortet wird.
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Linke Stilistik: Dämonisiere deinen Gegner entweder als Faschisten oder „Nazi“ um darüber eigenes verfassungsfeindliches, gewalttätiges Verhalten zu legitimieren. Problem für Linke: Grundrechte selten sogar für ihre erwiesene Gegner und tatsächliche Neonazisten. So gilt das Folterverbot sogar für verurteilte Mörder und das aktive Wahlrecht für Gefängnisinsassen.
Außerdem weisen „Nazis“, nationale Sozialisten, selber im erheblichen Maße linke Merkmale auf.
Und wenn die Linke sich mit totalitären Verhalten befassen will, wie wäre es dann mal mit den 100 Millionen Toten des Kommunismus, siehe Schwarzbuch des Kommunismus? Stalin, Mao, Pol Pot, Lenin, „Sprung nach vorn“, „Holodomor“, „Großer Terror“, „Roter Terror“, auch heute noch existenten totalitären sozialistisch-kommunistischen Regimes in Kuba, Venezuela und Nordkorea.
Und demnächst auch in Deutschland.
das ganze antifa ding kommt von stalin. alles nazis ausser uns.
Nun seid nicht so!
Gebt ihm seinen Schnuller
Sterben ist eine natürliche Angelegenheit, die früher oder später jeden trifft. Fleisch hält nicht ewig und davon bleibt auch linkes Fleisch nicht verschont. Nur das Schicksal bestimmt wann und wo. Für alle Erdenbewohner nur eine Frage der Zeit.
Alles ist rechts-extrem, was nicht woke-extrem ist.
Dackelbesitzer, Ehefrauenbesitzer, Kinderbesitzer, Dackelkrawattenbesitzer, Blauschlumpfbesitzer, Kaminbesitzer, etc etc etc.
Nicht verraten: Habe vor 20 Jahren regelmässig einen Dackel in den Wald ausgeführt. Der war immer ganz begeistert, mal was anderes als einmal ums Eck……
Jaja, solche Sprüche staatsfinanziert in aller Öffentlichkeit bringen, dann VdL zu einer Verhandlung mit Trump schicken und dann rumheulen wenn das Ergebnis nicht passt. Ich würde auch vor einem Spiele erstmal den gegnerischen Torjäger beleidigen, dann die Ersatzmannschaft auffahren und hinterher jammern.
Das ist die Art „Juristerei“, auf die der Terrorstaat der Nationalsozialisten und der SED-Stasi-Mauerschützen-Unrechtsstaat basierten. Ganz in der Tradition schrecklicher Juristen wie Freisler oder Benjamin.
Man simuliert die juristische Methode, um die eigene extremistische Agenda bis hin zum Mord an Andersdenkenden zu rechtfertigen. So wird schreiendes Unrecht unter dem Deckmantel vorgeblicher Wissenschaftlichkeit in Recht pervertiert.
Man sollte tunlichst aufpassen, dass ein derartiger Missbrauch von Juristerei nicht Einzug in die Gerichte bis hin bis zum BVerfG hält. Aktivistische Vorreiter des Extremen können den gesamten Rechtsstaat in der Abgrund reißen.
Instruktiv: Ansprache des Präsidenten des Bundesgerichtshofes Prof. Dr. Günter Hirsch bei der Sonderveranstaltung der Münchener Juristischen Gesellschaft während der Ausstellung „Justiz und Nationalsozialismus“ am 29. September 2004: „Justiz im Dritten Reich und die Aufarbeitung von Justizunrecht“
Göttingen? Keine weiteren Fragen mehr.
Man muss sich fragen, was das für ein „Experten“ sein soll. Das solche Hetzer und Verdreher überhaupt noch Gehör bekommen, zeigt wie verkommen bereits Staat und Justiz in diesem Land sind.
Solange mit solchen Äußerungen nicht das linksrotschwarzgrüne Milieu betroffen ist, ist die beleidigende und hetzende Wortwahl egal , da diese Äußerungen ja von sogenannten „Gutmenschen“ getätigt werden .
Universität Göttingen, da muss man nicht viel weiter lesen!
Weimar lässt grüßen! Das politische Attentat wird mit diesem juristischen Hintergrund bald wieder denkbar.
Wer rechtfertigt immer wieder Gewalt gegenüber dem politischen Gegner?
Die Linken, seitdem sie ihren Marsch durch die Institutionen erfolgreich abgeschlossen haben und jetzt, zum Zwecke der Machtsicherung, autoritär bis gewaltbereit werden.
Diese Leute wähnen sich tatsächlich im „Faschismus“. Sagt‘s ihnen jemand, oder schauen wir weiter zu, wie sie sich lächerlich machen?
Das ist eine gewagte These. Nach dieser Argumentation dürfte man auch Terroranschläge im Ausland, z.B. der Hamas, bejubeln. Vielleicht geht es diesen Juristen ja auch darum.
Juristen können alles in die eine oder andere Richtung begründen, so ist das eben in der „Rechtswissenschaft“, v.a. wenn man aufstrebender Doktorand ist und noch was vor hat.
Da kann sich ja dann künftig jeder Attentäter drauf berufen, je nach dem, wen er jetzt gerade mal für einen Links- oder Rechtsfaschisten hält.
Fr. Nietzard hat auf diese Legitimation nur gewartet.
Mal weitergedacht: dürften, nach der o. g. Auffassung der Juristen in der 2. Reihe, unsere Flüchtige, welche noch nicht den deutschen Pass zusätzlich haben, ohne Strafverfolgung Menschen jüdischen Glaubens angreifen? Es wären ja noch keine deutschen Staatsbürger. Finde den Fehler!
Nach Ansicht der Autoren ist das deutsche Strafrecht auf eine US-Tat nicht anwendbar.
Falsch!
Das ist Volksverhetzung!
Merkwürdige „Juristen“ in Göttingen.
Was wird denn dort „gelehrt“?
Da wird einem speiübel!
Was stimmt mit den Juristen hierzulande nicht?
Sind denn alle linksrotgrün verstrahlt nach ein paar Semestern Juristerei auf den Regenbogenunis?
Das kommt dabei heraus, wenn zwei Antifanten mal ein paar Semester Jura belegen: Maßgeblich ist deutsches Recht auf deutschem Boden, auch international, Mord und Mordversuch hin oder her. Denn am teutschen Wesen soll die Welt genesen! Und ohnehin sind die USA gemäß halbamtlicher ÖRR- Berichterstattung ja mehr so eine Bananenrepublik mit Chief Donald in der Häuptlings- Sänfte!
Außer natürlich, das EU- Recht gibt für die Innenpolitik der offenen Grenzen mehr her. Dann überlagert EU- Recht natürlich deutsches Recht!
Respekt, meine Herren! 😎