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Oberlandesgericht

Fall Claudia Pechstein: Plötzlich verhängt ein Gericht wieder die Maskenpflicht

Der Fall Claudia Pechstein wurde am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht verhandelt. Bei dem Prozess fühlte man sich in tiefste Corona-Zeiten zurückversetzt. Das Münchener Gericht verhängte offenbar willkürlich und ohne ersichtlichen Grund eine Maskenpflicht im Verhandlungssaal.

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Die fünfmalige Olympiasiegerin Claudia Pechstein musste am Verhandlungstag gezwungenermaßen eine Maske tragen

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Am Donnerstag wurde vor dem Oberlandesgericht der Fall Claudia Pechstein verhandelt. Die 52-jährige mehrfache Olympiasiegerin wehrt sich gegen eine Maßnahme des Eislauf-Weltverbandes (ISU), der sie vor Jahren mit einer Doping-Sperre belegte. Pechstein zufolge geschah dies jedoch zu Unrecht.

Bei dem Prozess in der vergangenen Woche war dies jedoch nicht der eigentliche Aufreger. Im Vorfeld des Verhandlungstages gab das Gericht eine Sicherheitsverfügung heraus, der zufolge das Tragen einer FFP2-Maske im Gerichtssaal verpflichtend sei. Bei der Verhandlung selbst fühlte man sich in die tiefste Corona-Zeit zurückversetzt. Tatsächlich leisteten alle der im Gericht anwesenden Parteien der Anordnung des Gerichts Folge. Widerstand gegen die verordnete Maskenpflicht regte sich nicht.

Konkret hieß es in der Sicherheitsverfügung: „Im Sitzungssaal gilt für alle Anwesenden (Prozessbeteiligte, Pressevertreter, Zuhörer etc.) eine FFP2-Maskenpflicht. Die Maske darf von jeweils einem Prozessbeteiligten aus Gründen der Verständlichkeit für den Zeitraum vorübergehend abgenommen werden, in dem er während der Verhandlung das Wort hat.“ Eine Begründung für die Notwendigkeit der Maskenpflicht lieferte das Gericht nicht.

In dem Prozess selbst fordert Pechstein fast 8,4 Millionen Euro Schadenersatz für eine ihrer Meinung nach ungerechtfertigte zweijährige Dopingsperre aus dem Jahr 2009. Der Vorsitzende Richter hatte am Donnerstag einen Vergleich zwischen den Parteien vorgeschlagen. Während sich Pechstein auf den Vergleich einlassen wollte und Abstriche bei der geforderten Summe in Aussicht stellte, lehnte die ISU den Vorschlag ab.

Vor Gericht erklärte die Sportlerin: „Räumt die ISU öffentlich ein, dass es falsch war, mich zu sperren, bin ich zu einem Vergleich bereit. Ansonsten erwarte ich ein Urteil im Namen des Volkes“. Die ISU hingegen lehnte jegliche Entschuldigung oder Eingeständnis von Fehlverhalten ab.

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Der Prozess wurde nun vertagt. Der Richter schlug einen Kompromiss vor, bei dem die ISU bis zum 14. November eine Ehrenerklärung formulieren soll, über die Pechstein dann entscheiden kann. Sollte eine Einigung erzielt werden, könnte anschließend über den Schadenersatz verhandelt werden. Ob sich die ISU hierauf jedoch einlässt, ist unklar.

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58 Kommentare

  • Zitat: „Widerstand gegen die verordnete Maskenpflicht regte sich nicht.“ Deutschland, hoffnungsloser Fall.

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    • Die Giftspritzen haben also doch eine Wirkung.

  • Willkürstaat! Wo ist der Staatsanwalt der hier die Strafanzeige wegen Nötigung erlässt?

    167
    • Was ist denn das für ein Blödsinn ?
      Das OLG übt das Hausrecht aus und wenn ein Richter auf das Tragen einer (sinnlosen) Maske besteht, dann muß man dem Folge leisten.

      -27
      • Und wenn der Richter zu Anfang der Sitzung alle auffordert, aufzustehen und die Faust zu ballen, während er die „Internationale“ vom Band spielen läßt, dann muß man dem auch Folge leisten. Denn schließlich hat er ja das Hausrecht.

        24
      • quatsch, das muss begründet sein, der Richter kann ja auch nicht bestimmen dass alle in einem roten Tanga erscheinen müssen.

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        • …das hätte wenigstens mal Unterhaltungswert! 🙂

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          • Nee, ganz schlechtes Kopfkino…😵‍💫

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        • Nix Quatsch, Sie haben keine Ahnung.
          Und ja, der Senatsvorsitzende wird das auch entsprechend begründet haben.

          -9
      • Ich denke nicht. Die Anwesenheit der beteiligten Personen basiert nicht auf Freiwilligkeit sondern die Parteien müssen eine unterbrochene Anwesenheit während der gesamten Hauptverhandlung gewährleisten, um das Verfahren überhaupt bestreiten zu können. Verlässt eine Partei aufgrund einer, (auch) in diesem Falle unübersehbar willkürlichen Anordnung, welche sich zudem noch gesundheitsschädigend auswirken kann, die Verhandlung, droht Verlust und Schaden. Hier kann (muss?) aufgrund dieser Abhängigkeit der am Verfahren beteiligten Parteien (Personen) durchaus ein Nötigungsprüfverfahren eingeleitet werden. Das die Seite Pechstein keinen Strafantrag stellt, ist klar. Diese fürchtet negative Konsequenzen für ihr Verfahrensziel. Und die Sta…. Naja, da müssen wir nicht drüber reden, wenn man sich deren Leistungen während der Corona-Farce anschaut…

        9
      • Und wenn der sagt, man solle in Wasser springen, machen Sie das natürlich auch…
        Leute die diesem Blödsinn folgen, sind mitschuldig an allem was bei Corona passierte.
        Und nicht vergessen, wieder brav „Impfen“ lassen, weil es so verlangt wird…

        3
      • … was für ein Quatsch! Man muss gar nichts ausser irgendwann zu sterben. Wer sich als Mensch definiert hat Menschenrechte, die NICHT durch absurdes persönliches Hausrecht ausgehebelt werden können!

        0
  • Schikane gegen das deutsche Volk!
    Warum machen das alle wieder mit. Ich hätte mich jedenfalls geweigert.
    Das Volk wird mit dem Nasenring durch die Manege geführt und es funktioniert wieder…

    139
    • „Ich hätte mich jedenfalls geweigert.“
      Ich kenne Sie nicht und unterstelle Ihnen vielleicht etwas zu Unrecht. Ich bitte Sie aber, sich einmal zu prüfen. Es ist nämlich viel leichter, sich in einem Kommentar bei einem liberal-konservativen Medium widerständig zu geben, als es zu sein, wenn es zum Schwur kommt.

      • Nein, Sie kennen mich nicht, sonst wüssten Sie, dass ich eine Rebellin bin, die sich nicht unterordnet. Warum haben wir diese Zustände? Weil alle immer wieder mitmachen und kein Rückgrat haben! Jeder der mitmacht, trägt Mitschuld!

        2
    • … eben eine Herde blöder Schafe!!!

      • Ganz genau!

        1
    • Bei den Denunziantentum, und den in Teilen Pogrom ähnliche Stimmung, wundert das noch jemand? Wir waren Jahreswechsel 2021/22 in Daressalam Tansania, alles ganz normal, keine Maßnahmen, alles geöffnet, volle Bars, Restaurants, Festivals. 7 Wochen Entspannung pur, kaum in CDG Paris gelandet, ein Maskenmeer, wir wollten sofort wieder zurück.

  • Auf der Basis von Was hat der Richter entschieden die Masken aufzusetzen?

    106
    • Auf Basis der üblichen bundesrepublikanischen Willkür.

    • @Hans … auf der Basis von Willkür. Scheinbar hat er aus einer bestimmten Zeit die dort durchgeführten Verfahren eingehend studiert.

    • Aus Willkür, und sollte wegen Nötigung verklagt werden.

    • Anscheinend brauchen Richter jetzt keine Begründung mehr für ihr Handeln.

    • Ein Richter kann nur ein Richter sein wenn er nicht weisungsgebunden für die Machthaber ist.

  • „Seit 8. April 2023 entfällt der Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen nach Infektionsschutzgesetz § 28b“.

    Und weiter auf der Seite der BR

    „Mit Auslaufen des rechtlichen
    Rahmens für die Maßnahmen ist sie wie die bundesweite Regelung zum 7. April 2023 weggefallen.

    Reine Willkür oder blöd gefixt.

  • Als Nächstes wird die Pflicht eingeführt, einen Rock zu tragen.

    • nein, keinen Rock, ein Kopftuch

    • Nur für Männer, versteht sich.

    • Aber nur für Männer

  • Mir ist es ein Rätsel, wie so etwas zulässig sein kann. Es gibt ungeschriebene und geschriebene Regeln, die sich in Jahrhunderten entwickelt haben, wie man vor einem Gericht aufzutreten hat. Daß ein Richter im Rahmen dieser Regeln Vorgaben macht, leuchtet mir ein. Etwa daß ein Anwalt nicht in Shorts und Muscle Shirt erscheint (bei Zeugen wäre ich da schon skeptischer). So weit, so gut. Aber Maskenpflicht? Auch noch die ungesunden FFP2-Masken? Könnte ein Richter dann auch anordnen, in habsburgisch-mittelalterlicher Ritterrüstung anzutreten? Oder daß alle Anwesenden sich einen Regenbogenschal um den Hals legen?
    Das wird immer absurder…

    • Kann man nicht gegen die Richter Anzeige erstatten, wegen Nötigung, und möglicher Körperverletzung?

  • Moment, ist das wirklich eine Nachricht von Ende Oktober 2024?
    Nicht 2021? Gibt es wirklich so viele Menschen, die noch immer in diesem Albtraum leben? Das ist ja schrecklich! Warum läßt man das zu?

    • 2024-2021=3
      Im gesetzteren Alter ist es schwer dazuzulernen. Aber 3 Jahre lang ohne jeglichen Lernfortschritt zu verbringen, ist schon eine außerordentliche Leistung.

  • Bei solchen Aktionen ist man sich immer unsicher, ob es tatsächlich ernst gemeint ist, oder ob kluge Strategen endlich eine Möglichkeit bieten wollen, den Irrsinn und das Verbrecherische an diesen Zwangsmaßnahmen vom Bundesverfassungsgericht allgemeingültig bestätigen lassen zu können.

  • Vor so einem Gericht würde ich weder Recht noch Verstand erwarten. Selbst das RKI wusste von Anfang an das Masken nicht viel bringen. Wer heute noch an Masken glaubt, der weiss ganz sicher das Zitronenfalter auch Zitronen falten.

  • Pervers. Furchtbare Juristen. Kein Widerstand bedeutet: Das sind nicht Menschen, sondern Amöben.

  • Absolut nichts gelernt, Schlafschafe ebenso.

    • Dumm geboren (wie alle). Nichts dazugelernt.

  • Ah, die bekloppten Corona-Jünger sind wieder unter uns und mit ihr die Hysterie des Weltuntergangs und des millionenfachen Sterbens. Manche Vollidioten bekommen, alleine schon vom Betrachten einer Türklinke, Ebola, Lassa-Fieber, Syphilis. Woher nehmen diese Richter bloß ihre lächerliche Rotzarroganz her? Darf man raten, welcher Partei dieser Corona-Jünger nahesteht?

  • Einfach mal wieder zeigen, wo der Hammer hängt…

  • Wenn es noch eines Beweises bedurfte, dass wir in einem Willkürstaat leben – spätestens hier ist er.

  • vielleicht willkürlich aber willentlich.
    Und zwar besteht der Wille darin, die Anwesenden einzuschüchtern und zu demütigen, sie zu entmenschlichen und ihre Widerstands- und Verstandeskräfte einzuschränken.

  • Solche Maßnahmen sind ein weiterer Test, wie weit sich der Bürger gängeln lässt. Schon heute sieht man auf den Straßen oder in Arztpraxen massenhaft Menschen, welche diese Gesichtswinkel freiwillig tragen. Eines ist definitiv meiner Meinung nach sicher, in diesem Winter wird es wieder zu einer Maskenpflicht im ganzen Land kommen und die nächste Pandemie ist für 2025 angesetzt. Diese wird weitere schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte einbringen, mit Corona hat man bereits sehr erfolgreich den Gehorsam der Menschen getestet.

  • Wie sagte glaube ich Hendryk E Broder: „“Wenn ihr euch fragt, wie das damals passieren konnte: weil sie damals so waren, wie ihr heute seid.”

  • Verbrecher!!!!

  • Dann müssen die Richter aber auch Maske tragen.

  • Ich habe noch nie diese Maske aufgesetzt und werde es auch nicht tun, nur Personen die kein eigenes Gehirn besitzen folgen solchen Anweisungen.

    • Wenn in Deutschland Maskenpflicht gilt, dann kommt man ohne Auto und unter regulären Lebensumständen mit einem einfachen Einkommen über einen längeren Zeitraum nicht damit durch, alle nötigen Alltagsangelegenheiten ohne Maske zu erledigen. Es ist unmöglich. Deswegen waren wir gezwungen, die Maske dort zu tragen, wo es Vorschrift war. Es war Zwang und damit mindestens Nötigung, die führenden Politiker wussten, dass es eine Lüge war. – Verweigerung wurde in Deutschland schnell geahndet. Zum Beispiel hatten die Busfahrer das Recht, einen nicht einsteigen zu lassen, die Schaffner in der Bahn wiesen die Leute, die die Maske ohne essen zu müssen, abgesetzt hatten, stets an, diese sogleich wieder aufzusetzen.

  • „Im Vorfeld des Verhandlungstages gab das Gericht eine Sicherheitsverfügung heraus, der zufolge das Tragen einer FFP2-Maske im Gerichtssaal verpflichtend sei.“
    Ein Grund, warum es im Klimagottesstaat Supersaublödistan nicht vorangeht: KORRUPTE/KRIMINELLE GERICHTE!

  • Man will Frau Pechstein unbedingt schaden, egal wie. Die Damen und Herren die das veranlasst haben wollen offenbar nicht erkannt werden oder wie soll man die merkwürdige Aussage des Gerichtes verstehen? Ist Frau Merkel, Herr Spahn und Herr Lauterbach schon informiert.

  • Man darf ernste Zweifel anmelden, ob diejenigen, welche diese Maskierungsanordnung getroffen haben, noch alle Tassen im Schrank haben!

    • Cannabis oder Klimawandel?

  • Ausweiskopien von Besuchern anfertigen, Eingangskontrollen durch Justizbeamte, d.h. Gürtel ausziehen, Schuhe ausziehen, durch den Körper-Scanner.
    Frage: Wer hat hier vor wem Angst.
    Die Leiter der Gerichte glänzen mittlerweile mit Vorgaben.

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