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L’Amour Toujours

Fahrgäste stimmen in Zug Sylt-Lied an – Notbremsung

In einem Zug in Oberbayern sangen mehrere Fahrgäst die aus Sylt bekannten Parolen zu dem Lied L’Amour Toujours. Ein Fahrgast zog wegen der „bedrohlichen Stimmung" die Notbremse.

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Notbremsung wegen L’Amour Toujours (Symbolbild)

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In Bayern kam es zu einem erneuten Vorfall im Kontext mit dem Lied L’Amour Toujours. 13 Fahrgäste im Alter zwischen 14 und 29 Jahren sangen am vergangenen frühen Samstagmorgen in einem Zug in Oberbayern, der von Übersee nach Traunstein fuhr, die aus dem Sylt-Video bekannten Parolen zu dem Lied. Die Polizei wurde gegen 1:40 Uhr über die Gesänge vom Fahrdienstleiter informiert.

Im Zug selbst waren neben den 13 Fahrgästen, die die Parolen sangen, auch noch zwei indische Staatsangehörige, denen die 13 Fahrgäste nach Angaben der Polizei „aggressiv gegenübergetreten und Gewalt angedroht haben sollen“. Zu körperlicher Gewalt kam es ersten Erkenntnissen zufolge nicht.

Drei weitere deutsche Staatsangehörige, die sich in dem Zug befanden, haben sich den Sängern entgegengestellt. Nach Angaben der Polizei zog einer der weiteren deutschen Fahrgäste aufgrund der „bedrohlichen Stimmung“ die Notbremse, sodass der Zug in Traunstein zum Stehen kam. Die 13 Fahrgäste, die das Lied sangen, wurden von der Weiterfahrt ausgeschlossen. Außerdem wurden Platzverweise ausgesprochen. Jetzt wird gegen die 13 Fahrgäste wegen des Verdachts der Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung ermittelt. Von den 13 Fahrgästen sind bereits drei aufgrund von Gewaltdelikten polizeilich in Erscheinung getreten. Insgesamt waren 31 Bundespolizisten und vier bayerische Polizisten an dem Einsatz beteiligt.

In Deutschland häufen sich die Fälle, in denen zu dem Lied L’Amour Toujours die Parolen „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ gesungen werden. Allein in Brandenburg gibt es 30 Fälle (Apollo News berichtete), in denen die Staatsanwaltschaft zu Gesängen dieser Parole ermittelt.

Zum ersten Mal ist das umgedichtete Lied von dem italiener Gigi D`Agostino durch ein Video aus Mecklenburg-Vorpommern bekannt geworden. Damals wurde gegen vier Tatverdächtige ermittelt. Auf Nachfrage des Magazins Spiegel teilte die zuständige Staatsanwaltschaft mit, dass gegen alle vier Tatverdächtigen die Ermittlungen eingestellt wurden, weil keine Strafbarkeit festgestellt wurde. Auch andere Staatsanwaltschaften sehen in der Parole keine Strafbarkeit. Bisher wurde in Deutschland noch niemand wegen der Parole zu dem Lied verurteilt.

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