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Kriminalitätsbekämpfung

Faesers Vorstoß für ein Messerverbot ist reine Symptombekämpfung

Innenministerin Faeser will das Waffenrecht verschärfen, um die Messerkriminalität zu bekämpfen. Doch das ist reine Symptombekämpfung, unter der unbescholtene Bürger am Ende vielleicht mehr leiden, als Kriminelle - während die Wurzel der Gewalt weiterhin ignoriert wird.

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Auf Grund des rasanten Anstiegs der Messerstraftaten in Deutschland drängt Bundesinnenministerin Faeser auf eine weitreichende Kriminalisierung des Tragens von Messern in der Öffentlichkeit. Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft befürwortet ein allgemeines Messerverbot. Unterstützung erhält Faeser aus den Reihen der SPD und Grünen, Gegenwind aus Teilen der FDP und dem Deutschen Jagdverband.

Faesers Vorstoß wird unter anderem von den Polizeigewerkschaften aufgegriffen. So fordert Heiko Teggatz, Bundesvize der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), laut Angaben der BILD, „ein generelles Messer-Führverbot in der Öffentlichkeit“. Sein Kollege Michael Mertens, von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) NRW forderte hingegen mehr örtlich begrenzte Messerverbote an Brennpunkten.

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Die Zahl von Messerstraftaten ist in den letzten Jahren massiv gestiegen. Allerdings erfasst das BKA Messerangriffe erst seit 2021 als eine eigene Straftatkategorie. Davor kam es zu massiven Fehlern und Ungenauigkeiten bei dem Sammeln der bundesweiten Daten, weshalb erst Zahlen zu den letzten zwei Jahren vorliegen. 2022 gab es 8.160 Fälle – im Jahr 2023 schon 8.951 registrierte Messerangriffe.

Diese Zahlen werden von Tichys Einblick angezweifelt. Denn in der Statistik werden nur schwere Körperverletzungen mit Messern erfasst, während leichtere Straftaten, bei denen ein Messer als Tatwaffe verwendet wird, separat erfasst würden. Letztendlich seien die Zahlen also noch höher als das BKA angibt. Dies würde laut Tichys Einblick auf rund 60 Messerangriffe pro Tag hindeuten.

Um der Zunahme an Messergewalt entgegenzuwirken, will Bundesinnenministerin Faeser nun durch das Drehen an den politischen Stellschrauben eingreifen. Es ist auch eine Reaktion auf die schockierende Ermordung des Polizeibeamten Rouven Laur in Mannheim. Laur wurde von Sulaiman A. mit einem Messer attackiert, als der afghanische Islamist den Islamkritiker Michael Stürzenberger töten wollte.

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Faesers Verschärfung des Waffenrechts sieht nun vor, dass die Klingenlänge von Messern, die in der Öffentlichkeit mit sich geführt werden dürfen, maximal sechs, statt den jetzigen 12 Zentimetern, betragen darf. Ein wichtiges Detail ist allerdings, dass bereits heute viele Messerstraftaten mit Messern begangen werden, die länger als 12 Zentimeter sind. Sie dürften deshalb ohnehin nicht legal in der Öffentlichkeit geführt werden, auch ohne eine Verschärfung des Waffenrechts. Auch beim Mord an Rouven Laur war die Tatwaffe offensichtlich länger als 12 Zentimeter.  

Die Kritik an den Plänen von Faeser kommt unter anderem von dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der FDP, Kristian Kuhle. Er wirft Faeser vor, dass „symbolhafte Rechtsänderungen in die falsche Richtung gehen“. Tatsächlich lässt sich argumentieren, dass es effizienter wäre, mit stärkerer Polizeipräsenz die bestehenden Gesetze zu kontrollieren und durchzusetzen. Denn ein Gesetz, welches von potenziellen Tätern folgenlos ignoriert wird, entfaltet selbstverständlich keine Wirkung.  

Ob die Deutsche Polizei die Mittel hat, einer solch geforderten Präsenz und Autorität Herr zu werden, bleibt fraglich. Der Personalmangel bei der Polizei ist je nach Bundesland zwar unterschiedlich stark ausgeprägt, aber dennoch ein allgegenwärtiges Problem. Es müsste es fast unmöglich machen, die geringere erlaubte Klingenlänge oder ein allgemeines Messerverbot durchzusetzen. Das kritisiert auch der Geschäftsführer des Deutschen Jagdverbands, Olaf Niestroj, gegenüber dem Tagesspiegel. Er bezeichnete Faesers Vorstoß als reine „Schaufensterpolitik“.

Tatsächlich zeigt die Erfahrung aus Großbritannien, dass ein striktes Messerverbot in der Öffentlichkeit nicht unbedingt eine Reduktion von Messerkriminalität zur Folge hat. Das Land kämpft seit Jahren mit einem hohen Level an Messerstraftaten, doch bekommt diese auch mit schweren Strafen nicht unter Kontrolle. Mittlerweile wird in Großbritannien sogar darüber diskutiert, ob Küchenmesser beim Kauf registriert werden sollten.  

Und auch ein Blick in das Gedankenbild der Täter wirft Zweifel auf. Wer vorhat, andere Menschen zu verletzten oder zu töten, macht sich über den etwaigen Verstoß gegen ein Messerverbot wohl kaum Gedanken. Zum Teil weichen Kriminelle schlicht auf das Tragen anderer Objekte aus, wie beispielsweise Schraubenzieher, die sich ebenfalls als Stichwaffen verwenden lassen. Dies ließ sich in Großbritannien beobachten, was dort zu neuen Gesetzen führte, die das Mitführen von Schraubenziehern ohne triftigen Grund einschränken. Erfolge in der Kriminalitätsbekämpfung feierte man damit nicht.

Ein anderes Problem: Die von Faeser vorgeschlagene Klingenlänge von sechs Zentimeter ist so klein, dass auch die meisten Vespermesser, Pilzmesser oder sogar Schweizer Taschenmesser unter das Führungsverbot fallen würden. Es wäre also zu befürchten, dass statt Krimineller, vor allem unbescholtene Bürger unter dem Verbot leiden würden. Wanderer, Pilzsammler oder Menschen, die in der Natur picknicken oder grillen, würden so unter Umständen unbewusst zu Gesetzesbrechern.

Der Vorwurf gegen Faeser, dass ihre neue Idee, die Messerklingenlänge im öffentlichen Raum – oder unter Umständen bald ein allgemeines Messerverbot – reine Symbolpolitik sei, ist somit nicht unfundiert. Tatsächlich wird die Frage nach der Herkunft der Täter und der Wurzel der ansteigenden Gewalt weiterhin von der Bundesinnenministerin ignoriert. Ein Lagebild, dass die Entwicklung dieser Straftaten darstellt, soll aber dieses Jahr noch präsentiert werden.

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