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Faeser-Treibjagd auf Schönbohm: So eine Ministerin muss zurücktreten

Nancy Faeser hat den Verfassungsschutz als private Ermittlungsbehörde in ihrer Jagd auf BSI-Chef Schönbohm missbraucht. Jetzt schwänzt sie die Ausschüsse, die ihr Verhalten unter die Lupe nehmen sollen. Eine Ministerin, die so handelt, ist nicht haltbar.

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Eine Ministerin, die eine wütende Treibjagd gegen ihren eigenen Mitarbeiter vom Zaun bricht – und dabei auch Grenzen überschreitet. Nancy Faeser steht für ihr Verhalten in der sogenannten „Schönbohm-Affäre“ in der Kritik:

Nach haltlosen Anschuldigungen und Verleumdungen des ZDF-Satirikers Jan Böhmermann gegen Arne Schönbohm, damals Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veranlasste die Innenministerin die Entlassung ihres Amtschefs und stieß eine umfassende Ermittlung an – im Innenministerium sprach man vom „Mit Kanonen auf Spatzen schießen“. Faeser wollte die Behauptungen des ZDF-Moderators bestätigen, sah sie in ihrem Kopf wohl schon als erwiesen an. Denn Schönbohm hatte sie schon vorher entlassen – Beweise suchte sie erst im Nachgang.

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Aktenvermerke zeichnen das oben beschriebene Bild: In wütendem Ton forderte Faeser belastendes Material über den in Ungnade gefallenen BSI-Chef. Aber Martin von Simson, Chef der Zentralabteilung im Bundesinnenministerium (BMI), konnte in den Unterlagen über Schönbohm nichts finden, was eine Amtsenthebung hätte begründen können. Also schaltete die Ministerin den Verfassungsschutz ein.

Faesers Verhalten ist unrechtsstaatlich – ihrem Amt nicht würdig

Simson vermerkte in einer Akte: Faeser war „sichtlich unzufrieden. Sie fand die Dinge, die wir ihr zugeliefert haben, zu ‚dünn‘ – wir sollten nochmals das BfV (Bundesamt für Verfassungsschutz) abfragen und alle Geheimunterlagen zusammentragen. Ich habe ihr gesagt, dass wir alle relevanten Behörden und Abteilungen bereits beteiligt hätten und es schlicht nicht mehr gäbe.“ Außerdem verlangte Faeser eine ausführlichere Darstellung. Simson bestellte diesen Vermerk und gab ihn „als Papierversion nach oben“, vorbei am Dienstweg.

Das alles riecht nach Amtsmissbrauch, nach persönlicher Vendetta, nach massiven Grenzüberschreitungen. Deswegen will sich der Bundestag nun damit befassen – doch Faeser taucht ab. Erst schwänzte die Innenministerin den Innenausschuss, der sich am Dienstag mit ihrer Person und der Schönbohm-Affäre beschäftigten sollte. Angeblich habe sie, die am Vortag noch munter ihren Wahlkampf in Hessen bestritt, Corona und könne nicht kommen. Eine anschließende Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums, das Aufsicht über die Geheimdienste führt, verpasste sie auch.

Geheimdienst zur Privat-Detektei entfremdet

Dabei ist Aufklärung jetzt besonders wichtig: Der Innenminister gilt auch immer als „Verfassungsminister“. Er soll verfassungsmäßige Ordnung und Bürgerrechte waren. Nancy Faeser war wohl bereit, beides mit Füßen zu treten, um eine persönliche Vendetta zu verfolgen.

Das ist fatal: Ein Staat, in dem der Geheimdienst zur Privat-Detektei von Ministern entfremdet wird, ist kein Rechtsstaat. Da allein der Eindruck Schaden verursacht, muss umfassend aufgeklärt werden. Wie es scheint, ist Nancy Faeser dazu aber nicht bereit. Vielleicht hat sie wirklich Corona – vielleicht aber auch nicht. Immerhin gab sie am Tag der Ausschusssitzung, die sie angeblich krank verpasste, noch Interviews. Wahrscheinlicher scheint daher, dass sie das Parlament belog, um sich aus der Affäre zu stehlen.

Der Fall Schönbohm erinnert Innenexperte Christoph de Vries (CDU) an „moderne Hexenverfolgung“. Die Bundesinnenministerin habe „am Dienstweg vorbei versucht Beweise nachträglich zu beschaffen, um einen politisch missliebigen Beamten abzuservieren“. Sein Parteifreund Stephan Heck spricht sogar von „Stasi-Methoden“. All das ist untragbar, es ist ein Rücktrittsgrund. Dass Faeser sich den Vorwürfen nicht stellt, macht all das noch schlimmer.

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