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Gutachten

„Extremismusklausel“: Bayerns Landtag plant, manchen AfD-Mitarbeitern den Geldhahn zuzudrehen

Im bayerischen Landtag wird an einer „Extremismusklausel“ gebastelt. Sie soll vermeintlichen Verfassungsfeinden bei der AfD den Zugriff auf Mitarbeitergehälter im Landtag verwehren.

CSU und Freie Wähler wollen mit der neuen „Extremismusklausel“ AfD-Mitarbeitern die Bezahlung aus Steuermitteln verweigern

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Der Bayerische Landtag plant einen umstrittenen Vorstoß gegen vermeintliche Verfassungsfeinde in den eigenen Reihen. Ein von Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) in Auftrag gegebenes Gutachten hat jetzt den Weg für eine sogenannte „Extremismusklausel“ geebnet. Diese würde es ermöglichen, Mitarbeitern von Abgeordneten und Fraktionen, die als verfassungsfeindlich eingestuft werden, die Auszahlung von Steuergeldern zu verweigern. Das Ziel ist dabei offenbar die AfD.

Das 230-seitige Gutachten des Juristen Tristan Barczak gibt diesem Vorhaben grundsätzlich grünes Licht. Jedoch seien Änderungen am Abgeordnetengesetz, Fraktionsgesetz und Verfassungsschutzgesetz erforderlich, um eine sogenannte „Extremismusklausel“ einzuführen. Diese Klausel würde es ermöglichen, dass Mitarbeiter von Abgeordneten, die vom Verfassungsschutz als extremistisch oder verfassungsfeindlich eingestuft werden, keine Gelder mehr aus dem Staatshaushalt erhalten. Sie könnte auch auf Fälle der Spionage für andere Staaten ausgeweitet werden. „Es war und ist für mich nicht hinnehmbar, dass wir bisher zulassen müssen, dass Verfassungsfeinde von Steuergeldern bezahlt werden“, verkündet Aigner bei der Vorstellung des Gutachtens am Montag.

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Hintergrund des Gutachtens war eine im März veröffentlichte Tagesschau-Recherche, der zufolge rund 100 AfD-Bundesttagsmitarbeiter vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft werden. Apollo News-Recherchen zeigten allerdings, dass viele dieser Mitarbeiter allein deshalb als rechtsextrem gezählt wurden, weil sie Mitglieder von AfD-Landesverbänden bzw. der Jungen Alternative sind, die vom Verfassungsschutz entsprechend eingestuft wurden: Das würde bedeuten, sie sollten nicht für AfD-Abgeordnete arbeiten, weil sie sich selbst in der AfD aktiv sind.

Die Umsetzung der Klausel könnte laut Aigner noch in diesem Jahr erfolgen: „Im Laufe des Jahres könnte man eine Gesetzänderung hinbekommen, wenn man will.“ Dafür sollen die „demokratischen“ Fraktionen im Landtag eine „rechtssichere gesetzliche Regelung“ erarbeiten, so Freie-Wähler-Fraktionschef Florian Streibl gegenüber BR24. Grüne und SPD zeigen sich bereits offen für Gespräche. Eine solche „Extremismusklausel“ wäre bundesweit bisher einzigartig. Aigner sieht darin ein Vorbild auch für andere Parlamente. Ihre Kollegen seien schon „ganz elektrisiert“

Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag sieht in der geplanten Maßnahme einen Angriff auf ihre Partei. „Die bayerische Demokratie entwickelt zunehmend autokratische Züge“, erklärte der parlamentarische Geschäftsführer Christoph Maier. Jetzt wolle Ilse Aigner per Gesetz regeln, „dass nur noch Abgeordneten-Mitarbeiter, die ihr genehm sind, Gehälter beziehen können.“ 

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