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Gescheitertes Attentat

Ex-ÖRR-Mitarbeiter „El Hotzo“ muss wegen Trump-Tweets vor Gericht

Der ehemalige RBB-Mitarbeiter Sebastian Hotz, bekannt als „El Hotzo“, muss sich wegen seiner X-Beiträge zum Trump-Attentat vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, Straftaten öffentlich gebilligt zu haben, der Prozess beginnt am 23. Juli.

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Sebastian Hotz wurde wegen seiner Beiträge zum Attentat auf Trump vom RBB entlassen.

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Im Zuge des versuchten Attentats auf den US-Präsidenten Donald Trump vor einem Jahr teilte der ehemalige RBB-Mitarbeiter Sebastian Hotz, bekannt als „El Hotzo“, mehrere Beiträge, in denen er sich über den Anschlagsversuch lustig machte. In einem der Beiträge stellte er einen Zusammenhang zwischen einem verpassten Bus und dem Anschlag her („leider knapp verpasst“), in einem weiteren hieß es: „Ich finde es absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben“. Die Beiträge wurden später gelöscht. Nun muss sich Hotz wegen dieser Beiträge vor Gericht verantworten.

Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft ihm Belohnung und Billigung von Straftaten vor. Wie eine Sprecherin des Amtsgerichts Tiergarten mitteilte, soll das Verfahren am 23. Juli beginnen. Ein einzelner Verhandlungstag ist bislang vorgesehen. Zuvor hatte die Süddeutsche Zeitung über den Termin berichtet, nachdem das Management von Hotz diesen öffentlich gemacht hatte. Sollte Hotz aufgrund des Tweets auf Grundlage des Paragraphen 140 StGB verurteilt werden, droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Der Medienanwalt Ralf Höcker sowie der Landesverband Berlin der Partei Bündnis Deutschland stellten damals Strafanzeige gegen Hotz. Höcker erläuterte, dass der Comedian mit den Posts, die er nach dem Attentat auf Trump abgesetzt hatte, eine Straftat nach Abschnitt 140 des deutschen Strafgesetzbuches begangen habe. Konkret habe er mit seinen Tweets „Straftaten öffentlich geduldet“. 

Auch Politiker haben sich zu den Entgleisungen von Sebastian Hotz geäußert. Der ehemalige Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki schrieb damals auf Twitter: „Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft sich mit diesem Tweet beschäftigen wird. Die öffentliche Billigung von schweren Straftaten ist gem. Paragraph 140 StGB selbst strafbar“ (Apollo News berichtete).

Die Äußerungen sorgten damals für breite öffentliche Kritik. In der Folge beendete der ARD-Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) die Zusammenarbeit mit Hotz beim Jugendradio Fritz. Kurz darauf sagte auch ARD Kultur eine geplante Literaturveranstaltung mit ihm ab.

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Hotz wurde vor allem für seine Arbeit als Gagautor beim ZDF Neo Magazin Royal mit Jan Böhmermann bekannt. Ebenfalls moderierte er zusammen mit Ilona Hartmann das Format Theoretisch Cool beim Radiosender Fritz, der zur ARD-Anstalt rbb gehört.

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22 Kommentare

  • Ich hoffe, er wird verknackt! Ohne Bewährung!

    • dann glauben Sie auch an den Weihnachtsmann 🙂 – € 20,- Geldstrafe auf Bewährung und wegen guter Führung die Hälfte

      • 30 – 50 Tagessätze; die Höhe hängt ab von seien Einkünften, also wenigstens Höchstsatz Arbeitslosengeld, macht irgendwo 60-70€/Tag.

        0
    • Allerhöchstens gibt es eine Geldstrafe, die der RBB übernimmt.

      • Zum Zeitpunkt der Tweets war er schon nicht mehr beim RBB also werden die da gar nichts zahlen. Und wenn doch wäre das noch ein Grund mehr den ÖRR abzuschalten.

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  • Ein Hinweis an Apollo News: Die Bezeichnung als „versuchtes Attentat“ oder „Attentatsversuch“ ist eine Verharmlosung. Laut Wikipedia: „Ein Attentat ist eine Gewalttat, die auf die Tötung oder Verletzung einer Person […] abzielt.“ Das hier war schon ein vollendetes Attentat, nur dass eben das Ziel nicht erreicht wurde. (Als Mord wäre es damit in Bezug auf Trump nur versuchter Mord gewesen.)

    • Ja, Sprache ist wichtig. Genaues Denken und genaue Sprache gehören zusammen. Apollo News ist ein junges Team. Sie lernen noch genau zu formulieren.

  • Endlich auch mal gute Nachrichten!

  • Theoretisch arbeitslos wird sein nächstes Format heißen….

    • Ach, irgendein gemeinfinanziertes (soziale) Medien- oder (N)GO- oder Partei- Pöstchen findet sich für diese Figuren doch immer – haben sie doch zur Genüge ihre Haltung unter Beweis gestellt.

  • Ich habe kein Mitleid für solche Typen.
    Sie tun immer so intelligent und glauben unangreibar zu sein mit ihrem Sarkasmus.
    Endlich trifft es mal den Richtigen.

  • Wer ist das???

    • Irgend so ein Weichling mit Babyspeck, der sich seit der dritten Klasse für den Größten hält.
      Er soll angeblich die Gags für Böhmermann schreiben, weil dem selbst nichts Gescheites einfällt. Und die sind ja auch weniger lustig.
      Wer den nicht kennt, hat nix verpasst.
      Böse Zungen behaupten, er habe früher immer einen Ring Fleischwurst um den Hals getragen, damit wenigstens die Hunde mit ihm spielten.

  • Gut so, obwohl nicht ganz so schlimm wie Falschzitate in Umlauf bringen.

  • Von diesen Böhmermanns, Hotzos, Pochers gibt es leider so viele. Und alle leben sie von unseren Zwangs-Gebühren! 🤬

  • „teilte der ehemalige RBB-Mitarbeiter Sebastian Hotz“: Der Satz ist irreführend. Er teilte nicht als ehemaliger. Er teilte, während er für den RBG tätig war. Danach wurde er ehemalig. Er ist halt kein Herr Böhmermann, der aufgrund seiner Satireshow immer auf sicherem Boden steht, egal was er sagt.

  • Meiner Meinung nach sind leider auch solche „Beiträge“ durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Also, was soll die ganze Aufregung der Justiz. Die Herrschaften Staatsanwälte und Richter (auch Damen sind explizit gemeint) hätten wahrlich Besseres zu tun.

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    • Ihre Meinung ist genau das: eine MEINUNG. Die ist allerdings, juristisch betrachtet, überhaupt nicht relevant.

      Der Aufruf bzw. die Billigung von Straftaten IST strafbar. Das hat mit Meinungsfreiheit nichts zu tun. (Man stelle sich vor, jemand würde öffentlich einen Mordversuch an Linken preisen (was ich übrigens genauso ablehne!). . . DA wär was los!)

  • “ Komiker“ Hotz ist nicht lustig sondern komisch

  • Das ist wirklich Hass und Hetze sowie Volksverhetzung vom Vollholz!

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