Hans-Jürgen Papier
Wegen Wahlausschlüssen der AfD: Ex-Bundesverfassungsrichter warnt vor „kleinem Parteiverbot“ durch die Hintertür
Der Ex-Präsident des Verfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, warnt, dass der Ausschluss von AfD-Kandidaten bei Kommunalwahlen kein „kleines Parteiverbot“ schaffen dürfe. Auch ein Parteiverbotsverfahren sieht er skeptisch.
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Der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, kritisiert im Interview mit Welt die Forderung nach einem AfD-Verbot. Denn die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteiverbot seien sehr hoch, und nach dem, was bisher bekannt ist, könnten die nötigen Nachweise nicht erbracht werden. „Wer dennoch immer wieder ein Verbotsverfahren fordert, muss sich den Verdacht gefallen lassen, dass damit ein politischer Konkurrent ausgeschaltet werden soll, den man im politischen Wettbewerb nicht zurückdrängen kann.“
„Eine Partei muss aktiv, aggressiv und planvoll gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung kämpfen“, betonte er. Äußerungen, die als extremistisch, moralisch anstößig oder abwegig empfunden würden, reichten dafür nicht aus. Auch die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ reiche für ein Verbot nicht aus, weil es sich dabei um einen behördeninternen Begriff handele und nicht um eine Kategorie, die das Grundgesetz vorschreibt. „Das Gericht ist dabei an Beurteilungen der Verfassungsschutzbehörden nicht gebunden. Relevant sind die Tatsachen, die ermittelt werden – nicht die behördliche Bewertung.“
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Im Gespräch mit Welt geht es auch um den Wahlausschluss von AfD-Kandidaten bei Kommunalwahlen in Niedersachsen. Während der Juraprofessor der Ansicht ist, dass eine Überprüfung der Verfassungstreue möglich sein kann, warnt er vor einem Missbrauch des Systems: „Es darf nicht der Eindruck entstehen, über solche Verfahren ein ,kleines Parteiverbot‘ durch die Hintertür zu schaffen.“
Andere staatliche Stellen dürften nicht faktisch die gleiche Wirkung erzielen wie ein tatsächliches Parteiverbot. Denn dieses dürfe nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. „Gerade deshalb wäre ich vorsichtig, aus einer behördlichen Einschätzung der Partei Rückschlüsse auf die persönliche Wählbarkeit einzelner Kandidaten zu ziehen.“ Denn ansonsten entstehe der Eindruck, dass über die Wahlausschlüsse erreicht werden solle, was auf anderem Wege nicht zu erreichen sei.
Auch Meldestellen empfindet Papier als problematisch. Denn Internetfirmen würden im Zweifelsfall lieber zu viel löschen. Er habe Bedenken, wenn zivilgesellschaftliche Organisationen vom Staat „ermächtigt werden, nach unzulässigen Äußerungen gewissermaßen zu fahnden“. Deshalb bestehe die Gefahr, dass „nicht demokratisch legitimierte Stellen darüber entscheiden, welche Äußerungen zulässig sind.“
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Der CSD-Attentäter Abdul Ballout war vor dem Anschlag zu einer Jugendstrafe verurteilt worden, weil er sich der Terrororganisation „Islamischer Staat“ in Syrien anschließen wollte. Zu dem Zeitpunkt war er 19 Jahre alt. Die Anwendung des Jugendstrafrechts löste große Debatten aus. Papier sagt dazu, dass grundsätzlich der Richter darüber entscheiden muss, ob junge Erwachsene eher auf dem Stand eines Jugendlichen sind. „Denkbar wäre allerdings eine gesetzliche Vermutungsregelung zugunsten des Erwachsenenstrafrechts bei terroristischen Straftaten.“
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Bitte Herr Papier, kandidieren Sie für das Bundespräsidialamt!
Bin dafür.
„Hans-Jürgen Papier war vom 27. Februar 1998 bis zum 16. März 2010 Richter am Bundesverfassungsgericht.
Seine Amtszeit als Präsident des Gerichts dauerte vom 10. April 2002 bis zu seinem Ausscheiden im März 2010. Zuvor war er seit 1998 bereits als Vizepräsident und Vorsitzender des Ersten Senats tätig.“
Vom sehr späten Kohl, über vollständig Schröder bis fast komplett IM Erika hat er alles abgenickt.
So jemand wäre niemals mein Präsident.
Aber jeder so wie er mag.
Bin ja Demokrat. 🩵
Richtig. Das sehe ich auch nicht anders. Leider!
„…fast komplett IM Erika…“
Die meiste Zeit von IM Erika war er nicht mehr im Amt (2010 bis 2021). Das ist alles andere als „fast komplett“.
„hat er alles abgenickt.“
eben nicht. Z.B. Vorratsdatenspeicherung. Unter anderem auch zu Corona-Maßnahmen der Merkel-Regierung hat er sich damals entgegen dem Mainstream skeptisch bis kritisch geäußert.
Damit teilt er die Auffassung von seinem Kollegen Rupert Scholz. Gut so ! Meldestellen, ein Parteiverbot mittels Wahlausschuss sind alles andere, aber ganz sicher nicht verfassungsgemäß.
Nur wird es „ Unsere“ Demokraten nicht interessieren. Man klebt lieber weiter an der Macht.
Herr Papier weiß wovon er redet, weil er Ahnung hat. Hut ab.
Warum haben wir in den Kartellparteien keine so fähigen Politiker?
Systembedingte Negativauslese.
Eigentlich ist es für jeden ersichtlich, daß Deutschland nicht länger ein Rechtsstaat ist. Ich vermute, daß jetzt, wo die unmittelbaren Zeugen des Weltkrieges und der Niederlage ausgestorben sind, so eine Art Verklärung der Machtfülle sich breitmacht, die man in den 1930ern hatte. Das erklärt, daß man trotz allem „Nie wieder“-Geschrei ganz langsam wieder in die alten Gepflogenheiten zurückfällt – nur diesmal ohne übertriebenen Patriotismus und Rassenquatsch.
Immerhin, schon der Mann mit dem häßlichen Bart hat „das Vaterland“ kurz vor Ende in die Tonne getreten und sich stattdessen eine Art europäische Großmacht mit amerikanischem Wohlwollen ausgemalt – mit dem Westen gegen Rußland.
Ich nenne es eher einen Putsch durch die Hintertür!
Die Aussagen von Herrn Papier sind für mich klar und eindeitig.
Zum Ersten hat er den sog. Parteien der Mitte in Stammbuch geschrieben, eure bescheidene Politik hat zum Erstarken der AfD geführt. Mal einer der Ross und Reiter nennt.
Interessiert die Parteien der Mitte nicht. Deren eigene Schuld.
Parteien Verbot AfD:
Einstufung der Partei als gesichert Rechtsextrem, sei ein Arbeitsbegriff des Verfassungsschutzes, um behördliche Massnahmen der Beobachtung anzuordnen. Das Grundgesetz kennt diesen Begriff nicht.
Das Bundesverfassungsgericht sei in einem Verbotsverfahren an Beurteilungen der Verfassungsbehörden nicht (!) gebunden.
Relevant sind die Tatsachen, die ermittelt werden, nicht (!) die behördliche Wertung.
Wertung von mir:
Schwierig ist die Weisungsbefugnis der Innenministern der Länder an den jeweiligen Verfassungsschutz. Je nach politischer Einstellung, wird doch recht einseitig Ermittelt
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Hans-Jürgen Papier erinnert eindrucksvoll daran, dass der Rechtsstaat gerade dann stark ist, wenn er auch gegenüber politischen Gegnern Maß hält. Seine Warnung vor einem „kleinen Parteiverbot durch die Hintertür“ ist ein wichtiger Hinweis darauf, dass demokratische Grundsätze nicht durch politische Abkürzungen ausgehöhlt werden dürfen. Über die Zulässigkeit einer Partei oder ihrer Vertreter entscheidet nicht der politische Wunsch nach Ausgrenzung, sondern das geltende Recht.
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Umso bedauerlicher ist es, wenn Innenministerinnen und andere politische Verantwortliche den Eindruck erwecken, der Staat müsse unliebsame Parteien nicht im politischen Wettbewerb stellen, sondern über administrative Wege zurückdrängen. Wer die Demokratie verteidigen will, sollte vor allem ihre Regeln verteidigen – auch dann, wenn es unbequem ist.
Die klare Haltung von Papier ist daher ein wichtiges Plädoyer für Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und die Trennung von politischer Auseinandersetzung und staatlicher Macht.
„Eine Partei muss aktiv, aggressiv und planvoll gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung kämpfen.“
Sorry, wer den Kern der Demokratie angreift und ohne Parteienverbot Parteien nicht zur Wahl zulässt, den sehe ich durchaus in diesem Bereich, zumindest hielte ich das für überprüfenswert.
Frage: Wann kommt das Verbotsverfahren der SPD?
Papier war noch ein BVerfG-Präsident mit Ahnung und Verstand.
Eine Brosius-Gersdorf reicht da im Leben nicht ran – was man schon daran sieht, dass sie solche Einschätzungen automatenhaft als „Anti-Feminismus“ abtut.
Zu kippen begann das BVerfG aber bereits unter Voßkuhle und v.a. auch durch seine Äußerungen nach seinem Amt.
Letztlich ist es und bleibt es NUR ein blablabla.
Wo sind denn all die Klagen, wo sind denn all die Demos von all diejenigen des es nur sagen ABER nicht handeln.
Es nützt nicht es zu wissen und zu sagen wenn etwas falsch ist, aber trotzdem geschehen lässt.
Diese Leute haben doch Zeit und die wahre Expertise, während ca. 46M Beschäftigte werktags malochen müssen um Zwangsabgaben für diesen Missstand abzudrücken.
Und sich zurückzulehnen und zu behaupten man wolle seine Pensionsansprüche etc. nicht gefährden indem man nicht handelt, zeigt die Feigheit, würden manche sagen.
Ja und Nein. Zunächst tritt er hier in Erscheinung und äußert sich sachlich, real und gut. Man müsste schon einen Millionär finden, der das durch alle Instanzen versucht – sehr kostspielig.
Die objektive Sachverhaltsaufklärung im Ermittlungsverfahren dient der Ermittlung der materiellen Wahrheit und bildet eine wesentliche Grundlage für eine unabhängige richterliche Entscheidung. Sie steht damit im Einklang mit dem verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz richterlicher Unabhängigkeit aus Art. 97 GG. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die diesem verfassungsrechtlichen Anspruch gerecht wird, muss sich an Recht und Gesetz sowie an einer objektiven Würdigung der maßgeblichen Tatsachen orientieren. Erkenntnismethoden, die nicht der neutralen Rechtsanwendung, sondern politischen oder weltanschaulichen Vorannahmen folgen, stehen mit diesem verfassungsrechtlichen Leitbild nicht im Einklang.
Zumindest im Familienrecht gibt es den Grundsatz der Amtsermittlung. Ein ordentliches Gericht kann dadurch selbst einen Sachverhalt aufklären. Einer Klage bedarf es dafür nicht. Am meisten geholfen wäre damit dem unschuldigen Opfer und es würde vor allem ausgeschlossen sein, dass der Täter jemals triumphieren kann. Fraglich bleibt, warum die Judikative nicht behiflich ist, mitunter bereits schwer an den Folgen eines Verbrechens leidenden Menschen das Leben zu erleichtern? Ihnen stattdessen weiterhin die volle Beweis- und Darlegungslast aufzubürden, stünde dabei längst nicht mehr mit einer „Denkweise der praktischen Vernunft“ in Übereinstimmung, wie sie der damalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Ernst-Wolfgang Böckenförde, zuletzt noch während des Ersten Blaubeurer Symposions vom 23. bis 26. September 1987 für unabdingbar erachtete.
Nur zur Erinnerung: Sogar Holocaust-Überlebende hatten schon früh in den 1950er Jahren den Nachweis zu führen, sich die enormen seelischen Verletzungen und die oftmals daraus resultierende körperliche Versehrtheit nicht selbst zugefügt zu haben. Fortgesetzt bis auf die Gegenwart vielleicht noch am bekanntesten ist die Stellungnahme dazu von dem damals in Chicago ansässigen Psychoanalytiker Bruno Bettelheim vom 18. Juni 1958. Die Gerichtsbarkeit flüchtet sich damit nicht erst seit heute in eine Irrationalität (asylum ignorantiae), nur um nicht den Beibringungsgrundsatz verwerfen und Ermittlungen von Amts wegen einleiten zu müssen, wie es gemäß § 244 Abs. 2 der Strafprozessordnung an sich der Wille des hiesigen Souveräns wäre.
Übrigens: Wie sehr die Gerichtsbarkeit hierzulande das Moment der Rationalität vermissen lässt, zeigt sich schon daran, dass auch ein Richter als Mensch ein soziales Wesen ist, das von Anfang an im Besitz aller Soziologie bleibt. Ein Vorrang des Beibringungsgrundsatzes verlangt somit, als Geschädigter dem Gericht etwas vorlegen zu müssen, was es bereits hat. Angesichts dessen sollte die Kritik erlaubt sein, dass dadurch die Judikative als dritte Gewalt im Staat sich selbst außer Kraft setzt.
Was Herr Papier nicht anspricht ist, dass versucht wird politisch genehme und beeinflusste Richter zu ernennen.
Man hat doch für solche Richter vorgesorgt. Dafür hat man doch die im Dezember 2024 beschlossene Grundgesetzänderung durchgezogen. Wie war noch die Begründung? Ach ja „Künftig werden die Regeln für die Richter im Grundgesetz festgeschrieben. So sollen sie vor politischer Einflussnahme geschützt sein.“
Man schützt Richter, die durch politische Einflussnahme Richter werden vor politischer Einflussnahme, damit sie ungestört politische Einflussnahme ausüben können.
Gerade die untergehende SPD zeigt mit ihren Forderungen und linken Vorgehensweisen, was sie von Demokratie hält.
„Eine Partei muss aktiv, aggressiv und planvoll gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung kämpfen“.
Na – das tut doch die SPD in Niedersachsen!
Kritische Wortmeldungen dieser Art kennen wir von Herrn Papier seit Jahren.
Er wird nichts sagen, schreiben oder tun, was seine Pension gefährdet.
„Behördeninterner Begriff“, dass sage ich schon seit „gesichert Rechtsextrem“ usw. zum Erstenmal in den Medien aufgetaucht ist, das es nur eine Begriff zur Behördeninternen Kategorisierung ist. Man Könnte genausogut auch die Begriffe „Kategorie A, B, C“ verwednen oder eine Farbcodierung oder Tiernamen, da es nunmal nur ein behörderninterner Begriff ist und er daher keinerlei juristische Relevanz hat.
Es ist kein „kleines Partei-Verbot“ durch die Hintertür – es ist Faschismus in Reinkultur!
Ein KLEINES Parteiverbot?
DAS ist kein kleines Parteiverbot, sondern der Versuch, eine DEMOKRATISCH gewählte Partei aus allen Wahlen zu entfernen, weil sie die Wahl gewinnen könnte.
Und das ist auch KEIN Verdacht, sondern eine Tatsache.
Mit Demokratie hat alles nichts mehr zu tun, sondern die blanke Panik, dass „Unsere Demokratie“ nicht mehr schalten und walten kann, wie SIE will und zusätzlich noch Posten verliert oder vor ein ORDENTLICHES ( nicht links-grün-rot verseucht )Gericht gestellt wird!
Also in dieser neuen Demokratie , muss sich auch ein Prof. Dr.Dr. Papier vorsehen , dass im Morgengrau um 05:00 h die Polizei vor seiner Tür steht und die Hausdurchsuchung stattfinden ( ähnlich Prof . Bolz ) !!!
Die Kartellparteien werden nicht hören.
Sie müssen erst bei den kommenden Wahlen, vor allen Dingen Sachsen-Anhalt die Quittung bekommen.
(Aber: die Tatsache dass die AfD ausgerechnet in Sachsen-Anhalt (S-A!) so stark ist, beweist ihre rechtsextreme Gesinnung. Kann kein Zufall sein, dass sie dieses Bundesland für die erste Regierungsbeteiligung auswählt …..😉
So absurd sind die Argumente)
Das System Epstein: Sie alle gehören zu einem weltweit agierenden Club!
Sie belügen uns, wir wissen, dass sie lügen, sie wissen, dass wir wissen, dass sie lügen, aber trotzdem lügen sie weiter, und der „Deutsche Untertan“ tut weiter so, als würde er ihnen glauben.
Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst.
Nichts ist so, wie es scheint und „gar nichts geschieht zufällig“!
Hmm, Herr Papier, kein Wort über die Verfassungswidrigkeit des Entzugs des passiven Wahlrechts? Das nur nach einer richterlichen Entscheidung entzogen werden kann, nicht durch eine Ermächtigungsregelung eines kommunalen Wahlausschusses, der sich damit über das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgesetz stellt?
Sie kommen sehr zahm daher mit Ihrer Beurteilung. Ich vermute einmal, dass es Ihnen gar nicht so unrecht ist, wenn der AfD solche Schwierigkeiten bereitet werden.
Der nächste der von hinten um die Ecke kommt.
Immer daran denken liebe Wähler die Wahlen stehen bevor.
Böse Zungen könnten behaupten, dass Leute wie er erst den Weg in die Anschaffung der Demokratie bereitet hätten.
Von dieser Behauptung distanziere ich mich jedoch ausdrücklich.
Aus Gründen.
Die Blockparteien tricksen immer offener und immer willkürlicher, um ihre Konkurrenz auszuschalten. Das mag eine Weile funktionieren. Unterm Strich sind die Wähler aber doch nicht so blöd, wie diese Politparasiten vielleicht glauben. Im Gegenteil, damit leisten die Blockparteien aktive Wahlkampfhilfe für die AfD.
Mich erinnert das alles immer mehr an die Endphase der DDR.
Ich sehe da eher Rechtsbruch durch’s Hauptportal
Bravo Herr Papier !!!!!
Hätte eine Fußfessel den Anschlag auf den CSD verhindern können?
Ansonsten hat das, was Papier sagt, endlich einmal „Hand und Fuss“ in der Verbotsdiskussion.