Hans-Jürgen Papier
Wegen Wahlausschlüssen der AfD: Ex-Bundesverfassungsrichter warnt vor „kleinem Parteiverbot“ durch die Hintertür
Der Ex-Präsident des Verfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, warnt, dass der Ausschluss von AfD-Kandidaten bei Kommunalwahlen kein „kleines Parteiverbot“ schaffen dürfe. Auch ein Parteiverbotsverfahren sieht er skeptisch.
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Der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, kritisiert im Interview mit Welt die Forderung nach einem AfD-Verbot. Denn die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteiverbot seien sehr hoch, und nach dem, was bisher bekannt ist, könnten die nötigen Nachweise nicht erbracht werden. „Wer dennoch immer wieder ein Verbotsverfahren fordert, muss sich den Verdacht gefallen lassen, dass damit ein politischer Konkurrent ausgeschaltet werden soll, den man im politischen Wettbewerb nicht zurückdrängen kann.“
„Eine Partei muss aktiv, aggressiv und planvoll gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung kämpfen“, betonte er. Äußerungen, die als extremistisch, moralisch anstößig oder abwegig empfunden würden, reichten dafür nicht aus. Auch die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ reiche für ein Verbot nicht aus, weil es sich dabei um einen behördeninternen Begriff handele und nicht um eine Kategorie, die das Grundgesetz vorschreibt. „Das Gericht ist dabei an Beurteilungen der Verfassungsschutzbehörden nicht gebunden. Relevant sind die Tatsachen, die ermittelt werden – nicht die behördliche Bewertung.“
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Im Gespräch mit Welt geht es auch um den Wahlausschluss von AfD-Kandidaten bei Kommunalwahlen in Niedersachsen. Während der Juraprofessor der Ansicht ist, dass eine Überprüfung der Verfassungstreue möglich sein kann, warnt er vor einem Missbrauch des Systems: „Es darf nicht der Eindruck entstehen, über solche Verfahren ein ,kleines Parteiverbot‘ durch die Hintertür zu schaffen.“
Andere staatliche Stellen dürften nicht faktisch die gleiche Wirkung erzielen wie ein tatsächliches Parteiverbot. Denn dieses dürfe nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. „Gerade deshalb wäre ich vorsichtig, aus einer behördlichen Einschätzung der Partei Rückschlüsse auf die persönliche Wählbarkeit einzelner Kandidaten zu ziehen.“ Denn ansonsten entstehe der Eindruck, dass über die Wahlausschlüsse erreicht werden solle, was auf anderem Wege nicht zu erreichen sei.
Auch Meldestellen empfindet Papier als problematisch. Denn Internetfirmen würden im Zweifelsfall lieber zu viel löschen. Er habe Bedenken, wenn zivilgesellschaftliche Organisationen vom Staat „ermächtigt werden, nach unzulässigen Äußerungen gewissermaßen zu fahnden“. Deshalb bestehe die Gefahr, dass „nicht demokratisch legitimierte Stellen darüber entscheiden, welche Äußerungen zulässig sind.“
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Bitte Herr Papier, kandidieren Sie für das Bundespräsidialamt!
Bin dafür.
Damit teilt er die Auffassung von seinem Kollegen Rupert Scholz. Gut so ! Meldestellen, ein Parteiverbot mittels Wahlausschuss sind alles andere, aber ganz sicher nicht verfassungsgemäß.
Nur wird es „ Unsere“ Demokraten nicht interessieren. Man klebt lieber weiter an der Macht.
Herr Papier weiß wovon er redet, weil er Ahnung hat. Hut ab.
Warum haben wir in den Kartellparteien keine so fähigen Politiker?
Ich nenne es eher einen Putsch durch die Hintertür!
Papier war noch ein BVerfG-Präsident mit Ahnung und Verstand.
Eine Brosius-Gersdorf reicht da im Leben nicht ran – was man schon daran sieht, dass sie solche Einschätzungen automatenhaft als „Anti-Feminismus“ abtut.
Zu kippen begann das BVerfG aber bereits unter Voßkuhle und v.a. auch durch seine Äußerungen nach seinem Amt.
Letztlich ist es und bleibt es NUR ein blablabla.
Wo sind denn all die Klagen, wo sind denn all die Demos von all diejenigen des es nur sagen ABER nicht handeln.
Es nützt nicht es zu wissen und zu sagen wenn etwas falsch ist, aber trotzdem geschehen lässt.
Diese Leute haben doch Zeit und die wahre Expertise, während ca. 46M Beschäftigte werktags malochen müssen um Zwangsabgaben für diesen Missstand abzudrücken.
Und sich zurückzulehnen und zu behaupten man wolle seine Pensionsansprüche etc. nicht gefährden indem man nicht handelt, zeigt die Feigheit, würden manche sagen.
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Hans-Jürgen Papier erinnert eindrucksvoll daran, dass der Rechtsstaat gerade dann stark ist, wenn er auch gegenüber politischen Gegnern Maß hält. Seine Warnung vor einem „kleinen Parteiverbot durch die Hintertür“ ist ein wichtiger Hinweis darauf, dass demokratische Grundsätze nicht durch politische Abkürzungen ausgehöhlt werden dürfen. Über die Zulässigkeit einer Partei oder ihrer Vertreter entscheidet nicht der politische Wunsch nach Ausgrenzung, sondern das geltende Recht.
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Umso bedauerlicher ist es, wenn Innenministerinnen und andere politische Verantwortliche den Eindruck erwecken, der Staat müsse unliebsame Parteien nicht im politischen Wettbewerb stellen, sondern über administrative Wege zurückdrängen. Wer die Demokratie verteidigen will, sollte vor allem ihre Regeln verteidigen – auch dann, wenn es unbequem ist.
Die klare Haltung von Papier ist daher ein wichtiges Plädoyer für Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und die Trennung von politischer Auseinandersetzung und staatlicher Macht.
Die objektive Sachverhaltsaufklärung im Ermittlungsverfahren dient der Ermittlung der materiellen Wahrheit und bildet eine wesentliche Grundlage für eine unabhängige richterliche Entscheidung. Sie steht damit im Einklang mit dem verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz richterlicher Unabhängigkeit aus Art. 97 GG. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die diesem verfassungsrechtlichen Anspruch gerecht wird, muss sich an Recht und Gesetz sowie an einer objektiven Würdigung der maßgeblichen Tatsachen orientieren. Erkenntnismethoden, die nicht der neutralen Rechtsanwendung, sondern politischen oder weltanschaulichen Vorannahmen folgen, stehen mit diesem verfassungsrechtlichen Leitbild nicht im Einklang.
Zumindest im Familienrecht gibt es den Grundsatz der Amtsermittlung. Ein ordentliches Gericht kann dadurch selbst einen Sachverhalt aufklären. Einer Klage bedarf es dafür nicht. Am meisten geholfen wäre damit dem unschuldigen Opfer und es würde vor allem ausgeschlossen sein, dass der Täter jemals triumphieren kann. Fraglich bleibt, warum die Judikative nicht behiflich ist, mitunter bereits schwer an den Folgen eines Verbrechens leidenden Menschen das Leben zu erleichtern? Ihnen stattdessen weiterhin die volle Beweis- und Darlegungslast aufzubürden, stünde dabei längst nicht mehr mit einer „Denkweise der praktischen Vernunft“ in Übereinstimmung, wie sie der damalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Ernst-Wolfgang Böckenförde, zuletzt noch während des Ersten Blaubeurer Symposions vom 23. bis 26. September 1987 für unabdingbar erachtete.
„Eine Partei muss aktiv, aggressiv und planvoll gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung kämpfen“.
Na – das tut doch die SPD in Niedersachsen!
Was Herr Papier nicht anspricht ist, dass versucht wird politisch genehme und beeinflusste Richter zu ernennen.
Man hat doch für solche Richter vorgesorgt. Dafür hat man doch die im Dezember 2024 beschlossene Grundgesetzänderung durchgezogen. Wie war noch die Begründung? Ach ja „Künftig werden die Regeln für die Richter im Grundgesetz festgeschrieben. So sollen sie vor politischer Einflussnahme geschützt sein.“
Man schützt Richter, die durch politische Einflussnahme Richter werden vor politischer Einflussnahme, damit sie ungestört politische Einflussnahme ausüben können.
Gerade die untergehende SPD zeigt mit ihren Forderungen und linken Vorgehensweisen, was sie von Demokratie hält.
Hmm, Herr Papier, kein Wort über die Verfassungswidrigkeit des Entzugs des passiven Wahlrechts? Das nur nach einer richterlichen Entscheidung entzogen werden kann, nicht durch eine Ermächtigungsregelung eines kommunalen Wahlausschusses, der sich damit über das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgesetz stellt?
Sie kommen sehr zahm daher mit Ihrer Beurteilung. Ich vermute einmal, dass es Ihnen gar nicht so unrecht ist, wenn der AfD solche Schwierigkeiten bereitet werden.
Böse Zungen könnten behaupten, dass Leute wie er erst den Weg in die Anschaffung der Demokratie bereitet hätten.
Von dieser Behauptung distanziere ich mich jedoch ausdrücklich.
Aus Gründen.
Die Blockparteien tricksen immer offener und immer willkürlicher, um ihre Konkurrenz auszuschalten. Das mag eine Weile funktionieren. Unterm Strich sind die Wähler aber doch nicht so blöd, wie diese Politparasiten vielleicht glauben. Im Gegenteil, damit leisten die Blockparteien aktive Wahlkampfhilfe für die AfD.
Mich erinnert das alles immer mehr an die Endphase der DDR.
Hätte eine Fußfessel den Anschlag auf den CSD verhindern können?
Ansonsten hat das, was Papier sagt, endlich einmal „Hand und Fuss“ in der Verbotsdiskussion.
Bravo Herr Papier !!!!!
Guter Artikel!
Das sind vernünftige Aussagen. Nicht jedermanns Sache.
Also ich weiss ziemlich genau wie die Generationen ab 1970 funktionieren: Klage erst und schau ob ein Richter es genauso sieht wie du.
Hab ich schon so oft gesehen, diese Leute sind oftmals vollkommen asozial. Das Leid des anderen interessiert die nicht, nicht im geringsten und sie fühlen sich dabei so geil, als wären sie moralische Halbgötter.
Wann kommt endlich das AfD-Verbotsverfahren…kann mir sogar vorstellen daß es durchgeht…und dann möchte ich sehen was passiert…
Dann nennen wir uns statt AFD einfach RFD, Rettung für Deutschland!
Ich meinte was dann auf den Straßen los ist. Falsch formuliert von mir.
Bildung ist eine Holschuld. . . wie oft denn noch.
Du hast also mehr Ahnung als ein Herr Papier??
Bestimmt nicht, dazu fehlt dir die entsprechende Hirnmasse .