Schönbohm-Klage gegen Innenministerium abgewiesen – Gericht rügt Verhalten von Faeser
Das Verwaltungsgericht Köln hat Schönbohms Klage gegen das Bundesinnenministerium abgewiesen. Es urteilte, dass dem Ex-BSI-Chef weder Schadenersatz noch eine Wiedergutmachung für angebliches Mobbing zusteht. Das Gericht äußerte jedoch deutliche Kritik am Verhalten von Nancy Faeser.
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Nach dem Gerichtssieg gegen Jan Böhmermann, verklagte Arne Schönbohm das Bundesinnenministerium wegen seiner Entlassung vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Nun ist er mit seiner Klage gescheitert. Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Köln bestehe kein Anspruch auf Schadenersatz wegen Mobbings oder einer Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Dienstherrn. Mobbing setze systematisches Anfeinden und Schikanieren voraus, was im vorliegenden Fall nicht nachweisbar sei, so das Gericht.
Gleichzeitig äußerte das Gericht deutliche Kritik am Verhalten von Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Es stellte fest, dass viel dafür spreche, „dass die Beklagte ihrer Fürsorgepflicht nicht hinreichend nachgekommen ist, indem sie sich nicht stärker schützend vor den Kläger gestellt hat“.
Nach dem Gerichtssieg gegen Jan Böhmermann verklagte Arne Schönbohm das Bundesinnenministerium wegen seiner Entlassung vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Er forderte Schadenersatz für die aus seiner Sicht unrechtmäßige Kündigung. Konkret verlangte Schönbohm 5.000 Euro Schadenersatz.
Die Klage geht auf eine Aussage in der Sendung ZDF Magazin Royale vom 7. Oktober 2022 zurück, in der Böhmermann Schönbohm Verbindungen zum russischen Geheimdienst unterstellt hatte. Nur kurze Zeit nach der Ausstrahlung dieses Beitrags wurde Schönbohm von Bundesinnenministerin Nancy Faeser entlassen. Ende des vergangenen Jahres siegte Schönbohm vor dem Landgericht München in vier von fünf Punkten. Schönbohm sei „insoweit in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden“, so das Landgericht (Apollo News berichtete).
Trotz der klaren Aussage des Münchner Gerichts, dass die Anschuldigungen von Böhmermann unbegründet waren, erhielt Schönbohm weder seinen Posten zurück, noch gab es eine offizielle Entschuldigung seitens des Innenministeriums. Das Landgericht München hatte zwar Schönbohms Forderung nach 100.000 Euro Schadenersatz abgewiesen, aber dem ZDF untersagt, die falschen Behauptungen weiterzuverbreiten.
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Was will man von der linken Gesinnungsjustiz anderes erwarten
Er hat trotzdem gewonnen.
Denn erneut zeigt er deutlich auf das Justiz und Politik nachweislich nicht dem Wohle des Menschen dient und auch kein Recht und schon gar nicht Gerechtigkeit in Deutschland gibt
Diese Abweisung ist unsäglich !
Herr Schönborn gehört vollständig auf allen Ebenen rehabilitiert !
AFD wählen !!
das ist das beste Deutschland aller Zeiten
Was bedeutet denn eigentlich „… hat Klage abgewiesen…“ ? Das heißt doch so viel wie wir schauen uns das gar nicht erst an? Wie will man denn wissen was daran wahr oder falsch oder sonst was ist wenn es gar keine Verhandlung gibt?
Läuft doch gut in Germanien. Ironie off.
‚Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus‘, hieß es früher. Sehr viele Gerichtsurteile und Hausdurchsuchungen in der jüngsten Vergangenheit lassen den Verdacht aufkommen, dass die gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen Regierung und Justiz mittlerweile ein unerträgliches Maß erreicht haben. Die Bewahrer von „unserer Demokratie“ verteidigen ihre sonderbaren Vorstellungen vom Grundgesetz mit allen Mitteln bis zum Äußersten und sogar darüber hinaus.