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Überarbeitung beschlussfertig

EU will die verpflichtende Chatkontrolle wohl noch vor den Wahlen durchdrücken

Seit fast zwei Jahren arbeitet die EU an der Verabschiedung eines Gesetzes zu verpflichtenden Chatkontrollen. An einem ersten Vorschlag entzündete sich auch für die Verhältnisse der EU ein beispielloser Protest. Nun plant man einen neuen Anlauf und will das Vorhaben wohl noch vor den Wahlen durchdrücken.

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Die verpflichtende Chatkontrolle ist eines der umstrittensten Vorhaben der Europäischen Union. Bereits Mitte 2022 hatte die EU-Kommission einen Antrag zur Bekämpfung „des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ vorgelegt. Bei einer entsprechenden Anordnung sollen Anbieter von Kommunikationsdiensten, insbesondere Social-Media-Plattformen, verpflichtet werden, private Chats auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche überprüfen zu müssen.

Anschließend sollen diese Daten vollumfänglich den EU-Behörden zur Verfügung gestellt werden. Gegenwärtig gibt es lediglich eine freiwillige Chatkontrollen, bei der Unternehmen wie Facebook selbst darüber entscheiden, ob sie die Institutionen der EU über potenziell strafrechtlich relevante Inhalte in Kenntnis setzen. In dem ursprünglichen Antrag wurde festgeschrieben, dass die Europäische Union die Kommunikationsdienste anlasslos verpflichten kann, einem „EU-Zentrum“ Daten von Chats zur Verfügung zu stellen.

Kritiker haben jedoch erhebliche Zweifel an diesem Vorhaben angemeldet. Bei einem Verabschieden des Gesetzes würde das Recht auf Privatsphäre ausgehebelt werden. Gleich mehrfach war von einer bevorstehenden Massenüberwachung die Rede. Unter den Kritikern befindet sich ein breites Spektrum an Akteuren. Der Deutsche Kinderschutzbund oder UN-Menschenrechtskommissar haben sich gegen das Vorhaben ausgesprochen.

Ebenso haben sich der Kritik die deutschen Datenschutzbehörden und insgesamt über 100 verschiedene internationale Digital- und Bürgerrechtsorganisationen ausgesprochen. Auch von rechtlicher Seite werden Bedenken angemeldet. Der Deutsche Anwaltsverein spricht von einem „massiven Eingriff in die Freiheitsrechte“ und selbst der juristische Dienst des EU-Rats erklärt die EU-Chatkontrolle für grundrechtswidrig.

Überarbeitung enthält kaum Änderungen

Das deutsche Innenministerium stellte sich zu Beginn hinter das EU-Vorhaben. Nach der beispiellosen Kritik an dem Gesetz argumentierte Deutschland im Rat dann aber doch gegen das Vorhaben. Schlussendlich konnten sich die Mitgliedsstaaten nicht auf eine Lösung verständigen. Unter dem Vorsitz von Belgien plant der Rat nun jedoch einen neuen Anlauf. Ein neuer Entwurf ist bereits beschlussfertig. Vor wenigen Tagen leakte das französische Medium contexte.com das Papier. Das Dokument wurde bereits von der entsprechenden Arbeitsgruppe endgültig besprochen

Großartige Änderungen zu dem vorherigen Vorschlag der EU-Kommission wurden jedoch nicht eingearbeitet. Patrick Beyer (Piratenpartei) erklärt zu dem überarbeiteten Vorhaben: „Wie der juristische Dienst des Rates bestätigt hat, ändert der neueste Vorstoß an der Natur der Aufdeckungsanordnungen zur Chatkontrolle nichts. Millionen privater Chats und Privatfotos unbescholtener Bürger sollen mit unzuverlässiger Technik durchsucht und ausgeleitet werden, ohne dass die Betroffenen auch nur entfernt mit Kindesmissbrauch zu tun haben – das zerstört unser digitales Briefgeheimnis.“

Nach wie vor soll die EU anlasslos Daten Chatdaten anfordern können. Die Kritiker hofften im Vorfeld, dass zumindest auf einen „Verdacht“ abgestellt werden müsse. Das Auskunftserfordernis muss mach dem überarbeiteten Papier jedoch „nur noch“ von Hochrisikodiensten zur Verfügung gestellt ist. Unklar ist jedoch, was hierunter zu verstehen sein soll. Da sämtliche sozialen Plattformen mehr oder weniger auch für kriminelle Aktivitäten missbraucht werden, ließe sich die Einstufung als Hochrisikodienst wohl recht leicht vornehmen.

Die Europäische Kommission will dem Vernehmen nach das Vorhaben noch unbedingt bis Juni – vor der kommenden EU— Wahl durchdrücken. Ob der EU-Kommission das gelingt, ist jedoch fraglich. Sowohl der Europäische Rat als auch das Parlament müssten dem Vorhaben zustimmen.

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