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Als Vitamin-D-Quelle

Ab 10. Februar: EU lässt neues Mehlwurmpulver in Brot und Kuchen zu

Ab dem 10. Februar darf nach einer EU-Verordnung bis zu vier Prozent eines neuartigen UV-behandelten Mehlwurmpulvers in Brot oder Kuchen enthalten sein. Ziel der Entwickler sei es, eine natürliche Vitamin-D-Quelle zu liefern.

In 100 Gramm Kuchen dürfen vier Gramm Mehlwurmpulver enthalten sein: Guten Appetit!

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Ab nächsten Montag, dem 10. Februar, können bis zu vier Gramm UV-behandeltes Mehlwurmpulver in einhundert Gramm Brot und Kuchen enthalten sein, also vier Prozent. Durch die UV-Behandlung steigt der Vitamin-D3-Gehalt in dem Pulver, sodass es in ausreichender Menge in Nahrungsmitteln als Vitaminlieferant dienen kann. Am 10. Februar tritt die „Durchführungsverordnung (EU) 2025/89 der Kommission” in Kraft. Die Verordnung gilt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Es ist vorgesehen, dass das Pulver ganzer Larven von Tenebrio molitor, also Mehlwürmern, in Lebensmitteln wie Brot, Kuchen, Käse, Obstkompott oder Teigwaren verwendet werden darf. Die Mehlwürmer werden getrocknet, gemahlen und mit UV-Licht behandelt. Nach der Behandlung mit UV-Licht ist der Vitamin-D3-Gehalt des Pulvers erhöht. Überschreitet der Vitamin-D3-Gehalt in einem Lebensmittel durch die Zugabe des Mehlwurmpulvers eine bestimmte Grenze, so muss auf der Packung des Produktes folgender Hinweis stehen: „Enthält durch UV-Behandlung erzeugtes Vitamin D“. Die Menge des Vitamins muss dann auch in der Nährwerttabelle angegeben werden. 

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Die EU-Verordnung Nr. 1169/2011 regelt Lebensmittelvorgaben. Laut dieser Verordnung muss Vitamin D ausgewiesen werden, wenn 100 Gramm eines Lebensmittels mehr als 0,75 Mikrogramm Vitamin D enthalten. Außerdem muss auf der Produktpackung auch darauf hingewiesen werden, dass Mehlwurmpulver enthalten ist: „Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet ‚UV-behandeltes Larvenpulver von Tenebrio molitor (Mehlwurm)‘“.

Des Weiteren muss deklariert werden, dass das Pulver allergische Reaktionen auslösen kann, wenn Menschen gegen Krebstiere oder Hausstaubmilben allergisch sind. Allein das Unternehmen Nutri’Earth darf in den nächsten fünf Jahren UV-behandeltes Mehlwurmpulver in der Europäischen Union verkaufen. In Obst- und Gemüsekompotten dürfen bis zu 3,5 Gramm der Zutat enthalten sein und in Käse darf bis zu ein Gramm enthalten sein. 

In der EU-Verordnung über das Mehlwurmpulver heißt es auch: „Vor der thermischen Trocknung ist eine Futterkarenz von mindestens 24 Stunden erforderlich, damit sich die Larven ihres Darminhalts entledigen können.” Nutri`Earth ist ein französisches Unternehmen, das 2017 gegründet wurde und dass nach eigener Aussage eine natürliche, umweltfreundliche Vitamin-D3-Quelle liefern will, damit Menschen keine Nahrungsergänzungsmittel mehr nehmen müssen.

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