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DSA

EU-Kommission erlässt Anti-„Desinformations“-Leitlinien für soziale Medien und Suchmaschinen

Im Vorfeld der EU-Wahl hat die EU-Kommission mithilfe des DSA neue Anti-„Desinformations“-Leitlinien für soziale Medien und Suchmaschinen beschlossen. Vorgesehen sind u.a. prominente Faktencheck-Anzeigen und weniger Ausspielung von Inhalten, die diese als Desinformation eingestuft haben. Zudem sollen die Plattformen „interne Teams“ für Wahlen einrichten.

Im Vorfeld der anstehenden Wahlen zum EU-Parlament hat die EU-Kommission in Brüssel nun Leitlinien gegen Desinformation erlassen. Das erfolgt nach dem neuen „Digital Services Act“ (DSA) und richtet sich an große soziale Medien und Suchmaschinen.

In einem 25-seitigen Dokument erläutert dabei die Kommission diese neuen „Leitlinien im Rahmen des DSA zur Minderung systemischer Risiken im Internet für Wahlen“. Darin geht es um eine Reihe von Maßnahmen, die den Internetplattformen nahegelegt werden.

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„Faktenchecker-Label“

Vor allem sollen Nutzer mit „Kontextinformationen“ aufgeklärt werden. Etwa mit „Faktenchecker-Labeln zu identifizierter Desinformation“, die von „unabhängigen Faktenprüfern und Faktenprüfteams unabhängiger Medienorganisationen“ bereitgestellt werden. Es sollen außerdem „Mechanismen zur Steigerung der Wirkung dieser Maßnahmen auf das Publikum“ zum Einsatz kommen. Außerdem sollen offizielle Behörden-Accounts mit „klaren, sichtbaren und nicht-irreführende Angaben“ hervorgehoben werden.

Wichtig ist aber aus Sicht der Kommission vor allem, welche Inhalte den Nutzern vorgeschlagen werden. „Empfehlungssysteme können eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Informationslandschaft und der öffentlichen Meinung spielen“, hält man fest und verlangt daher gerade dort ein spezielles Vorgehen gegen „Desinformation“.

Nach Faktencheck: Weniger „Desinformation“ vorschlagen

So heißt es etwa, die Plattformen sollten „Maßnahmen zur Verringerung der Bedeutung von Desinformation im Zusammenhang mit Wahlen auf der Grundlage klarer und transparenter Methoden einrichten, z. B. in Bezug auf irreführende Inhalte, die als falsch gefaktencheckt wurden oder von Konten stammen, bei denen wiederholt festgestellt wurde, dass sie Desinformation verbreiten“.

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Die Internet-Unternehmen sollten zudem „interne Prozesse“ bereitstellen, um Maßnahmen zur Minderung „tatsächlicher oder vorhersehbarer Risiken zu ermöglichen, die sich aus Informationen über Wahlen ergeben könnten, die über den bereitgestellten Dienst gesucht, geteilt oder abgerufen werden“.

Dienste sollen „interne Teams“ gegen Wahl-Desinformation einrichten

Dazu gehören auch die Einrichtung „zuständiger, klar identifizierbarer interner Teams“ speziell für konkrete Wahlen. Das wird den Internetdienste nahegelegt. „Das Team sollte alle relevanten Fachkenntnisse abdecken, auch in Bereichen wie Inhaltsmoderation, Faktenprüfung, Bedrohungsunterbrechung, hybride Bedrohungen, Cybersicherheit, Desinformation und FIMI [ausländische Wahlbeeinflussung], Grundrechte und Öffentlichkeitsbeteiligung, und mit relevanten externen Experten zusammenarbeiten, beispielsweise mit den European Digital Media Observatory (EDMO) hubs und unabhängigen Organisationen zur Faktenprüfung“.

Außerdem sollen die Plattformen „Initiativen zur Medienkompetenz“ forcieren und dazu „mit lokalen Medienkompetenzorganisationen zusammenarbeiten sowie relevante Vereine, Gruppen und Netzwerke, finanziell unterstützen, und wahlbezogener Initiativen und Kampagnen auf der Plattform teilen und integrieren“.

Damit will man Nutzer gegen Desinformation „impfen“ indem man „präventiv die Widerstandsfähigkeit [der Nutzer] gegenüber möglichen und erwarteten Desinformationsnarrativen und Manipulationstechniken“ stärkt.

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