Werbung:

Werbung:

Grundsatzurteil

EU-Gericht: Polen muss im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen

Polen ist verpflichtet, im EU-Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Weigerung verstößt nach Ansicht der Richter gegen die Freizügigkeit von Unionsbürgern sowie gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Von

Gleichgeschlechtliche Ehe ist in Polen nicht erlaubt – anerkannt werden müssen im Ausland geschlossene Ehen künftig trotzdem. (IMAGO/Müller-Stauffenberg)

Werbung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Polen gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen muss, wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat geschlossen wurden. Damit setzt das Gericht eine Grundsatzlinie, die das nationale Eheverständnis Polens zwar formal bestehen lässt, es aber praktisch weitgehend entwertet: Gleichgeschlechtliche Paare können die staatliche Anerkennung ihres Familienstands künftig schlicht durch eine Eheschließung im EU-Ausland erzwingen.

Im konkreten Fall hatten zwei polnische Staatsbürger – einer davon zusätzlich deutscher Staatsbürger – 2018 in Berlin geheiratet. Vor ihrer Rückkehr nach Polen beantragten sie die Transkription der deutschen Heiratsurkunde in das polnische Personenstandsregister. Die Behörden lehnten ab. Zur Begründung verwiesen sie darauf, dass das polnische Recht die Ehe ausschließlich als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert und die Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Ehe gegen „fundamentale Prinzipien“ des nationalen Rechts verstoße. Das Paar klagte. Das oberste Verwaltungsgericht Polens legte den Fall dem EuGH vor. 

Die Luxemburger Richter erklärten nun, dass die Weigerung Polens gegen die EU-Freizügigkeit und gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstoße. Unionsbürger müssten, „wenn sie in einem Aufnahmemitgliedstaat ein Familienleben schaffen, insbesondere durch eine Ehe, […] die Gewissheit haben, dieses Familienleben bei der Rückkehr in ihren Herkunftsmitgliedstaat fortsetzen zu können“. Eine vollständige Verweigerung verursache „schwere Unannehmlichkeiten auf administrativer, beruflicher und privater Ebene“.

Keine Verpflichtung zur Öffnung der Ehe

Zwar betont der EuGH, dass das Ehe- und Familienrecht grundsätzlich in der Kompetenz der Mitgliedstaaten liegt. Diese Kompetenz endet jedoch dort, wo sie die Rechte von EU-Bürgern einschränkt. Ein Mitgliedstaat habe zwar „einen Ermessensspielraum“ bei der Ausgestaltung der Verfahren, doch dürfe die Anerkennung nicht „unmöglich oder übermäßig schwierig“ gemacht werden.

Polen erkennt weder gleichgeschlechtliche Ehen noch eingetragene Partnerschaften an. Artikel 18 der Verfassung definiert die Ehe ausdrücklich als Verbindung zwischen Mann und Frau. Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verpflichteten Polen bereits zuvor, eine rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare einzuführen.

Lesen Sie auch:

Auch andere Staaten ohne Eheöffnung – etwa Ungarn oder die Slowakei – müssen den im EU-Ausland erworbenen Familienstand im Rahmen der Freizügigkeit anerkennen. Bereits 2018 stellte der EuGH klar, dass gleichgeschlechtliche Ehepartner eines EU-Bürgers ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht erhalten müssen, selbst wenn der betreffende Mitgliedstaat die Ehe nicht anerkennt.

cm

Werbung

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten (hier unsere Kommentar-Richtlinien). Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

24 Kommentare

  • Bin ja gespannt, wie lange die Ungarn, Polen usw. sich das noch gefallen lassen. Irgendwann kann das Geld, das sie von der EU bekommen, die Übergriffigkeit in die Souveränität nicht mehr kompensieren.

    • Ich bin gespannt, ob wir alle da jemals wieder rauskommen.

    • Ja, das wird spannend für Uschis bunte Truppe. Die Ungarn, keine Russenfreunde, fühlen sich mitlerweiler wohler bei Putins Gästeempfang als bei Uschis Befehlsempfang. Falls die Russenfresser Polen von der Fahne gehen wollen, wäres das ein starkes Warnsignal für Brüssel, den Bogen überspannt zu haben.

      Werden die Polen unerzogen, dürften die EU-Fürsten ein wenig von ihren wilden Forderungen nachlassen — um in 20 Jahren mit einer umerzogenen Generation Polen das Projekt eines homosexuellen und islamisierten MuKuPolens erneut in Angriff zu nehmen.

    • polen als aufschwungsland koennte vielleicht verzichten, ist aber aufgrund von chronischem russenhass zu fest an die EU gebunden.
      ungarn ist ohne EU-gelder voellig hilflos, koennte nicht einmal seinen derzeitigen niedrigen lebensstandard halten.
      solange orban regiert, wird er alles schlucken, und sein nachfolger erst recht.
      der schwadroniert ja schon wieder von der sofortigen einfuehrung des euros bei wahlgewinn.
      keines dieser laender wird wegen solcher kleinigkeiten irgendein risiko eingehen, wenn es nichtmal auf sabotage der eigenen energieversorgung reagiert.
      denn wieviele *regenbogenehen* wird es denn in diesen laendern ueberhaupt geben?

  • Ich denke die Polen werden das Urteil zur Kenntnis nehmen, mehr aber auch nicht.

  • Der EUGH treibt mit seinen Entscheidungen die EU Länder auseinander. und alles auch ohne Einwirken von „Rechts“. Polen muss dann wohl auch bald von der Berliner Pfarrerin getraute Vierfach-Ehen anerkennen, nur weil der EUGH dies so will

  • Die Polen haben den Verstand noch am richtigen Fleck und werden dieses „Gesetz“ ignorieren. Der EUGH ist mittlerweile als Institution zumindest fragwürdig, da er sich in die Souveränität der Staaten einmischt. Egal, wie verschwurbelt diese Richter daherkommen – Dieses Mandat hat er schlichtweg nicht.

  • Am besten das Urteil einfach ignorieren, die EU verweigert ja ohnehin noch Gelder für Polen, weil die es gewagt hatten, PiS zu wählen.

  • Ungarn, Slowakei und Tschechien werden das NICHT umsetzen. Weil das ein Eingriff in die nationale Souveränität ist.
    Die Polen werden sich sicher wehren.
    DIE EU tut alles, um die Staatengemeinschaft zu spalten.

    • mitgehangen-mitgefangen.
      man sollte sich halt ueberlegen, welchem verein man beitritt.
      das gilt insbesondere fuer die vielen balkan-beitrittskandidaten, die aehnliche ansichten hegen, wie polen.
      ist dieses thema denn ueberhaupt noch teil der nationalen souverainitaet, oder hat die EU es schon an sich gerissen, wie so vieles?
      polen wird wegen dieser lappalie garantiert keinen streit mit der EU suchen und schon gar nicht auf die ueppigen EU gelder verzichten.
      dasselbe gilt fuer slowakei und erst recht ungarn, das ohne EU gelder gar nicht ueberlebensfaehig waere.

  • Das geschieht Ihnen Recht. Die Polen waren ja irgendwie als beste Freunde der Ukraine an der Abschaltung unserer Gasversorgung beteiligt. Oder doch die Briten?

    • BEIDE

  • Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen. Polen wirk bunt!

  • EUGH ist eine Kloake der wirren Linken.

  • Ein Beispiel dafür, wie internationales Recht nationales Recht außer Kraft setzt. Müsste Deutschland dann nicht auch die Vielehe und Ehe mit jungen Mädchen aus anderen Ländern bedingungslos anerkennen? Fremde Staaten kennen nun mal ein anderes Ehe- und Familienleben.

  • In 10 Jahren gibt es keine „gleichgeschlechtlichen“ Ehen mehr. So oder so.

  • „Unionsbürger“

    Tja, da geht sie hin, die nationale Souveränität.
    Schritt für Schritt ins Niergendwo.
    Wie war das mit dem nationalen Völkerrecht ?
    Ach, Palästina will auch eins haben ?
    Warum ?
    Das wird doch gerade überall abgeschafft.

  • Ich finde , dieser Gerichtshof sollte ganz schnell aufgelöst werden , da er nicht von uns gewählt wurde und die EU nicht einmal eine Verfassung , unabhängiges Parlament oder Regierung hat !!
    Im Gegenteil , es ist ein Konstrikt von Eliten für Eliten , die dieses Konstrukt nutzen um die Länderverfassungen zu unterlaufen !
    Das ist nach geltendem Recht aber Verfassungsfeindlich ! Infolge dessen ist die EU ein Verfassungsfeindliches Organ , dass sich erdreistet die unabhängigen Länder abzuschaffen !!
    Ich hoffe , dass die AfD einfach den Geldhahn zudreht !!

  • Ja, liebe Polen, Ungarn, Slowaken, man kann eben nicht Mitglied einer jeglicher christlicher Kultur abschwörenden kriminellen Vereinigung werden, und gleichzeitig eben auf seine Kultur bestehen.

  • Irgendwann wohl auch Polygamie und Kinderehen.

  • Nur eine Frage.

    • du wirst es nicht mehr erleben.
      merkel laeuft auch noch frei herum.
      warum wohl?

  • Ekelhaft, was sich die EU alles anmaßt.

    Widerliche kommissarische Diktatur.

    Bloß raus da…

  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) –
    kann weg!

Werbung