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Digitalisierung

EU-Behörde fordert Echtzeitüberwachung von Handys und Laptops ab 2025

Eine EU-Behörde fordert von der Kommission, dass ab 2025 eine Echtzeit-Überwachung von Handys und Laptops erlaubt werden soll, um gegen organisierte Kriminalität vorgehen zu können. Nachrichten sollen gelesen werden können, noch bevor sie abgeschickt werden oder nachdem sie beim Empfänger angekommen sind.

Das durchsichtige Handy: Für die Verbrechensbekämpfung soll die Privatsphäre geschwächt werden. (Symbolbild Imago)

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Eine EU-Behörde macht sich für die Echtzeitüberwachung von Handys und Laptops ab 2025 stark. Sie fordert, dass die Polizei in der gesamten Europäischen Union in Echtzeit Nachrichten lesen können soll. Der Anlass: Bekämpfung von organisierter Kriminalität. Datenschutz und Privatsphäre spielen für die “High-Level Group (HLG) on access to data for effective law enforcement” („Hochrangige Gruppe für den Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung“) nur formal eine Rolle.

Die HLG besteht aus Mitgliedern der EU-Kommission, Abgeordneten der EU-Mitgliedsstaaten und Strafverfolgungsbehörden. Am 22. November forderte die HLG die EU-Kommission auf, im kommenden Jahr eine Empfehlung aufzusetzen, die einen Echtzeit-Zugriff auf Kommunikationsdaten erlaubt. Das berichtet Euractiv. Bereits im Mai stellte die HLG ihre vorläufigen Forschungsergebnisse in einem Bericht vor. Die Gruppe wurde 2023 eingerichtet und beschäftigt sich damit, wie Strafbehörden leichter auf Daten zugreifen können, um gegen organisierte Kriminalität vorzugehen. In einem Abschlussbericht vom 15. November präzisierte der Zusammenschluss seine Ergebnisse und Forderungen. 

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So wurde in dem Abschlussbericht kritisiert, dass die unterschiedlichen Regelungen bezüglich der Vorratsdatenspeicherung in den einzelnen EU-Staaten zu Problemen bei der grenzübergreifenden Strafverfolgung führen würden. Konkret forderte die HLG in ihrem vorläufigen Bericht aus Mai, dass es eine Verpflichtung für die Industrie geben solle, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, damit die Polizei an Daten herankommen kann, die die Identifizierung von Nutzern ermöglichen, wie die Speicherung von IP-Adressen. Des Weiteren wird gefordert, dass nicht-kooperative elektronische Kommunikationsdienste mit abschreckenden Sanktionen belegt werden sollen. 

Nachrichten mitlesen, noch bevor sie verschickt wurden

Bereits im Mai wurde gefordert, dass es eine EU-Initiative geben soll, die es erlaubt „Daten im Transit” einzusehen, also eine Echtzeitüberwachung durchzuführen. Im Abschlussbericht vom 15. November bekräftigte die HLG die Forderung und forderte von der Kommission nachdrücklich, 2025 eine entsprechende Empfehlung herauszugeben. Mit Echtzeitüberwachung meint die HLG, dass Nachrichten gelesen werden können sollen, noch bevor sie abgeschickt werden oder kurz nachdem sie beim Empfänger angekommen sind. 

Im Abschlussbericht heißt es weiter, dass die Tatsache, dass nicht in Echtzeit auf die Daten zugegriffen werden kann, große Schwierigkeiten bei der Verhinderung von Verbrechen verursachen würde. Polizisten müssten für sie selbst gefährlichere Maßnahmen wie die Installation von Kameras oder Mikrofonen anwenden. Wenn man Nachrichten nicht einsehen könnte, müssten auch alle anderen Personen im Umfeld eines Verdächtigen untersucht werden. Die HLG fordert auch mehr Mittel im kommenden EU-Haushalt, um die Mittel für „digitale Forensik-Tools“ aufzustocken.

Aktuell gibt es keine gemeinsame Regelung für eine Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union, weil der Europäische Gerichtshof 2014 die damalige Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt hatte. Der Europäische Datenschutzausschuss hatte diese Forderungen der HLG in einer Stellungnahme am 04. November kritisiert. Die Forderungen würden stark in das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre eingreifen. Der Ausschuss kritisierte auch die Forderung, die Datenverschlüsselung abzuschwächen.

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