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SPD-Chefin

Esken fordert Behörden zur Beweissammlung auf, um AfD zu verbieten

SPD-Chefin Saskia Esken fordert die Innenminister auf, Beweise für extremistische Bestrebungen der AfD zu sammeln und gegebenenfalls ein Verfahren einzuleiten. Gleichzeitig erwartet sie, dass die für ein Parteiverbot zuständigen Verfassungsorgane sich kontinuierlich über neue Erkenntnisse informieren.

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SPD-Chefin Saskia Esken hat sich einmal mehr für ein Parteiverbot der AfD starkgemacht. „Ich erwarte, dass die Innenminister von Bund und Ländern die Erkenntnisse der Verfassungsschutzämter zu den extremistischen Bestrebungen der AfD weiterhin zusammentragen sowie gegebenenfalls Verfahren – beispielsweise bei der Unterbindung von Finanzströmen rechtsextremer Netzwerke – einleiten“, so Esken gegenüber dem Stern.

„Weiter will ich davon ausgehen und erwarte es auch, dass die antragsberechtigten Verfassungsorgane für ein Parteiverbot, also Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat, sich fortlaufend über die Erkenntnisse informieren lassen“, so die SPD-Vorsitzende. Kevin Kühnert, der Generalsekretär der SPD, äußerte kürzlich noch Bedenken hinsichtlich eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD. Er führte aus, dass die derzeitige Beweislage für ein solches Vorgehen nicht ausreichend sei.

Entscheidendes Kriterium für das Verbot ist das kämpferisch-aggressive Vorgehen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Ein Antrag auf Verbot einer Partei kann ausschließlich durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Ob dies jedoch gegeben ist, ist überaus fraglich. Kürzlich wurde bekannt, dass sich im Bundestag genügend Abgeordnete zusammengefunden haben, um einen Antrag auf Verbot der AfD zu stellen. Dass dieser die Mehrheit der Abgeordneten findet, gilt jedoch als unwahrscheinlich.

Selbst Thüringens geschäftsführender Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) steht einem entsprechenden Antrag skeptisch gegenüber. „Was ich wollen würde, ist nicht vordringlich“, erklärte er gegenüber dem RND. „Entscheidend ist, was an beweisbaren und gerichtsfesten Unterlagen vorgelegt werden kann.“ Andere Parteien, die solche Verbotsdebatten einheizen würden, laufen zudem „immer in Gefahr, als Konkurrenten zu erscheinen“, so Ramelow.

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