„Erfolglose Überregulierung“: Scharfe Kritik an neuen Biomasse-Regeln der Bundesregierung
Die Bundesregierung will bestimmte Holzsortimente von der EEG-Förderung ausschließen. Vertreter der Forst- und Holzbranche kritisieren die geplante Änderung der Biomasseverordnung scharf. Sie warnen vor zusätzlicher Bürokratie und werfen der Regierung vor, über die EU-Vorgaben hinauszugehen.
ie geplante Verschärfung der Biomasseverordnung stößt bei Waldbesitzern, der Holzindustrie und Forstbetrieben auf deutlichen Widerstand. Bei einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages am Freitag kritisierten mehrere Sachverständige den Verordnungsentwurf, den das Bundeskabinett am 1. Juli beschlossen hatte. Im Mittelpunkt stehen neue Einschränkungen bei der Förderung von Strom aus Holz sowie zusätzliche Meldepflichten für Anlagenbetreiber.
Mit der Änderung will die Bundesregierung die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III in deutsches Recht umsetzen. Die Biomasseverordnung legt fest, welche Stoffe im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) als Biomasse gelten und damit bei der Stromerzeugung gefördert werden können.
Künftig sollen Sägerundholz, Furnierrundholz, sogenanntes Rundholz in Industriequalität sowie im Wald geerntete Stümpfe und Wurzeln grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen werden. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn die Energieversorgungssicherheit gefährdet ist oder die lokale Industrie das Holz nicht ausreichend beziehungsweise nicht sinnvoller verwerten kann.
Hintergrund ist das sogenannte Kaskadenprinzip der EU. Demnach soll Holz vorrangig für langlebige Produkte wie Möbel oder Bauholz verwendet oder recycelt werden, bevor es zur Strom- und Wärmeerzeugung verbrannt wird.
Rund 150 Biomasseanlagen könnten betroffen sein
Nach Angaben der Bundesregierung sind derzeit knapp 742 Anlagen zur Verstromung fester Biomasse mit einer Gesamtleistung von rund 1.611 Megawatt in Betrieb. Zwischen 2025 und 2028 scheiden etwa 150 dieser Anlagen mit einer Leistung von insgesamt mehr als 500 Megawatt aus der bisherigen 20-jährigen EEG-Vergütung aus. Sie können sich um eine Anschlussförderung bewerben, für die dann die neuen Regeln gelten würden.
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Biomasse spielt bei der erneuerbaren Wärmeerzeugung in Deutschland eine zentrale Rolle. Nach Zahlen der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) stammten 2025 rund 84 Prozent der aus erneuerbaren Energien gewonnenen Wärme aus Biomasse. Allein feste Biobrennstoffe, überwiegend Holz, lieferten 136 Terawattstunden Wärme.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnte bei der Anhörung davor, die energetische Nutzung nachhaltig erzeugten Holzes unnötig einzuschränken, wenn dieses anderweitig nicht sinnvoll verwertet werden könne. Für die kommunale Wärmeversorgung habe Holzbiomasse eine wichtige Bedeutung.
Auch Bastian Olzem vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) verwies auf die Bedeutung der Biomasse für den Wärmemarkt. Er begrüßte allerdings, dass Bestandsanlagen von den neuen Bedingungen ausgenommen werden sollen.
Neue Meldepflichten sorgen für Kritik
Martin Zühlke vom Energieverbund der Landwirtschaft Mecklenburg-Vorpommern kritisierte die geplante Änderung als „weitgreifende und erfolglose Überregulierung“ der Wald- und Forstarbeit. Die Mehrheit der Forstunternehmen sei bereits zertifiziert und arbeite nach wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten. Zusätzliche Vorgaben seien deshalb nicht erforderlich.
Besonders kritisch sieht Zühlke die vorgesehenen Berichtspflichten. Anlagenbetreiber sollen künftig jedes Jahr bis zum 28. Februar ihrem Netzbetreiber melden, welche Mengen bestimmter Holzsortimente sie im Vorjahr unter Berufung auf Ausnahmen vom Kaskadenprinzip eingesetzt haben. Die Angaben müssen in Kilogramm trocken erfolgen.
In der Forstwirtschaft wird Holz jedoch üblicherweise in Raum- oder Festmetern beziehungsweise nach Gewicht einschließlich seines Wasseranteils gehandelt. Für die vorgeschriebenen Angaben müssen die Betreiber deshalb den Feuchtigkeitsgehalt berücksichtigen und die entsprechenden Trockenmengen ermitteln.
Zühlke warnt vor zusätzlichen Kosten und Verwaltungsaufwand für Forstbetriebe, Anlagenbetreiber und Netzbetreiber. Die Bundesregierung geht dagegen von einem geringen Mehraufwand aus. In ihrem Verordnungsentwurf beziffert sie die zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft auf deutlich weniger als 100.000 Euro.
Holzindustrie wirft Bundesregierung Verschärfung der EU-Vorgaben vor
Auch Julia Möbus vom Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverband kritisierte den Entwurf. Die geplante Änderung stelle „keine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben“ dar. Die Bundesregierung hatte dagegen eine Umsetzung ohne zusätzliche nationale Verschärfungen angekündigt.
Möbus bemängelte insbesondere, dass in der deutschen Verordnung ausdrücklich die Holzwerkstoffindustrie sowie die Papier- und Zellstoffindustrie genannt werden. Damit bestehe die Gefahr, dass bestimmte Verwendungszwecke von Holz bevorzugt würden und dessen energetische Nutzung von der Förderung ausgeschlossen werde.
Zudem fehle im deutschen Entwurf ein ausdrücklicher Verweis auf die jeweiligen Wald- und Marktbedingungen, die nach der EU-Richtlinie bei der Definition von Rundholz in Industriequalität berücksichtigt werden sollen. Die stoffliche und energetische Nutzung von Holz dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) vertrat bei der Anhörung dagegen eine andere Position. Er begrüßte die stärkere Verankerung des Kaskadenprinzips, kritisierte allerdings, dass die Bundesregierung weiterhin an der Förderung der Holzverbrennung festhalten wolle. Holz sei ein begrenzter Rohstoff, der möglichst lange und hochwertig genutzt werden müsse.
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Es gibt einfach nichts was diese Regierung gut macht.
Klar, mit Fernwärme läßt sich viel Geld verdienen. Wer am Wärmenetz hängt, ist davon abhängig und kann den Anbieter nicht wechseln. Eine Goldgrube.
Es ist nur noch widerlich ekelhaft zu nennen, wie sich die deutschen Bürokraten wiedermal in ihrer Sucht nach Regulierung suhlen.
Langsam glaube ich, Deutsche sind untauglich für Freiheit. Und das scheint nicht nur auf die zuzutreffen, die es geschafft haben, aus ihrer Leidenschaft einen Beruf zu machen, sondern auch die, die sich das gefallen lassen.
Was ist denn bloß los mit unserem Volk?