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Doppelte Staatsbürgerschaft

Merz-Forderung nach Staatsbürgerschaftsentzug bei schweren Straftaten soll in CDU-Papier verankert werden

Der Vorschlag von Friedrich Merz, Doppelstaatlern bei schweren Straftaten die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen, soll nun in einem CDU-Sicherheitspapier verankert werden. Bisher war eine Aberkennung nur bei Terrorismus möglich.

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Friedrich Merz hatte die Debatte zur Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Straftaten angestoßen.

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Nachdem der CDU-Chef Merz gefordert hatte, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn diese Straftaten begehen, hat die CDU diese Forderung nun in einem Entwurf für ein Papier übernommen. In dem Entwurf zur Sicherheitspolitik mit dem Titel „Für einen Politikwechsel bei der inneren Sicherheit“ heißt es, dass die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden soll, wenn die Personen „schwere Straftaten“ begehen. Zuvor waren Ausbürgerungen nur bei Terror möglich. Das Papier liegt dem Stern vor. Der Bundesvorstand der CDU will am Wochenende bei der Klausurtagung in Hamburg das Papier offiziell beschließen.

In dem Entwurf heißt es: „Wenn Personen schwere Straftaten begehen und wir erkennen, dass wir mit der Einbürgerung einen Fehler gemacht haben, muss bei Doppelstaatlern eine Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit möglich sein.“ Das soll auch für Extremismus und Terrorismus gelten, aber nicht ausschließlich. In dem Papier wird nicht definiert, was unter schweren Straftaten verstanden wird. Straftaten gelten dann als schwer, wenn es mehr als ein Jahr Haftstrafe gibt und gegen die Regeln des Miteinanders verstoßen, wie bei Mord, sexuellem Missbrauch oder schwerer Brandstiftung.

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Das neue Staatsbürgerschaftsrecht von 2024 sieht vor, dass Menschen bei der Einbürgerung in Deutschland ihre andere Staatsbürgerschaft behalten können. Drei Millionen Deutsche haben die doppelte Staatsbürgerschaft. Friedrich Merz hatte die Debatte um den Entzug der doppelten Staatsbürgerschaft bei Straftaten selbst angestoßen. In einem Interview mit der Welt am Sonntag hatte er sich dafür ausgesprochen.

Merz sagte in dem Interview, dass von den 200.000 Menschen, die 2024 einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben, achtzig Prozent ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft behalten wollen. „Die doppelte Staatsangehörigkeit wird damit zum Regelfall in unserem Staatsbürgerschaftsrecht. Wir holen uns damit zusätzliche Probleme ins Land“, führte der Kanzlerkandidat der Union aus. Weiter sagte Merz: „Es müsste wenigstens auf der gleichen Ebene eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft möglich sein, wenn wir erkennen, dass wir bei straffällig werdenden Personen einen Fehler gemacht haben.“

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