Entscheidung in Karlsruhe über die Wahlrechtsreform der Ampel: Kampf für den absoluten Parteienstaat
Für eine neue Wahlrechtsreform nimmt die Ampel das parlamentarische Aus zweier Oppositionsparteien und der Wahlkreisgewinner eines ganzen Bundeslands in Kauf – oder plante sie bewusst ein. Dafür landet das Vorhaben wieder mal in Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt jetzt über eines der wohl heikelsten Vorhaben der Ampel: die Wahlrechtsreform für den Bundestag. Geklagt haben nicht nur Unionsfraktion, Linke und diverse Bürger, sondern auch die bayerische Staatsregierung. Nicht ohne Grund: Denn wenn das Ampel-Wahlrecht bleibt, könnten in Bayern bald fast allen Wahlkreisgewinnern der Sitz im Bundestag verwehrt werden.
Dafür sorgt die führende Position der CSU im Freistaat. Und neben der Union dürfte die Reform auch gleich die Linke killen – man wird zwei Oppositionsparteien auf einen Schlag los, ein gewagtes Vorhaben. Damit ließ man es geradezu darauf ankommen, dass das Ganze in Karlsruhe landet.
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Selbst für einen Laien sind die Probleme für die Wahlgerechtigkeit offensichtlich: Eine ganze Reihe von Wahlkreisen soll, mitunter nicht von den Gewinnern, sondern keinem oder womöglich dem lokalen Verlierer repräsentiert werden. Denn der Kern der Reform ist die Einführung eines reinen Verhältniswahlrechts – allerdings nicht offen, sondern geschmückt mit dem Mantel der bisherigen Erst- und Zweitstimmenwahl.
Man gibt dem Wähler die Illusion, dass er in seinem Wahlkreis seinen Abgeordneten wählt, in Wahrheit hängt das aber gar nicht von seiner Erststimme ab, sondern der sogenannten Zweitstimmendeckung. Dabei wird erst anhand der Zweitstimmen errechnet, wie viele Sitze eine Partei bekommt und nur dann, wenn sie auch „genügend“ Wahlkreisgewinner hat, bekommen alle von ihnen ihren gewonnenen Sitz.
Und wenn die Partei weniger als fünf Prozent der Stimmen hat, sind es automatisch null Sitze, aller tatsächlich gewonnenen Wahlkreise zum Trotz. Das ist die zweite große Neuerung. Denn ja: ein personalisiertes Verhältniswahlrecht, bei dem es darum ging, möglichst nah ans Zweitstimmenergebnis zu kommen, gab es jetzt bisher schon, aber das lief dann darauf hinaus, dass eben keine Abgeordneten mehr über die Liste hereinkamen, wenn die Zahl an Direktmandaten schon zu hoch war. Aber kein gewählter Abgeordnete verlor so sein Mandat.
Außerdem sicherte die Grundmandatsklausel – ebenfalls der Ampel-Reform zu Opfer gefallen –, dass Parteien, die zumindest lokal Volkspartei waren, konkret drei Wahlkreise direkt gewinnen konnten, einen Platz im Bundestag hatten, auch wenn sie weniger als fünf Prozent der Gesamtstimmen hatten. So kam die Linke in den letzten Bundestag; auch die CSU rangierte immer wieder nah an der Fünfprozenthürde.
Diese regionale Vertretung will die Ampel nun ganz bewusst zerstören. Ginge es nur um ein Ende der Grundmandatsklausel, wäre das für die Linke zwar katastrophal gewesen – ihre Listenmandate wären sie dann los und stattdessen künftig wohl nur noch zu dritt im Bundestag; für die CSU wäre es aber eher verkraftbar gewesen. Das hätte bedeutet, dass alle sowieso direkt gewählten CSUlern im Parlament bleiben dürften. Durch die Kombination mit dem neuen Umgang der Erststimme und Wahlgewinnern ohne Platz im Parlament könnte die Reform jetzt aber eben die Wahlkreisgewinner eines ganzen Bundeslandes von der Landkarte fegen.
Was wäre das für eine Republik, in der am Ende womöglich fast jeder fünfte Wähler ohne Wahlkreisabgeordneten dasteht? Das ist es, was die Ampel favorisiert und auf Biegen und Brechen durchsetzen will. Auch wieder mit dem Risiko, eine ordentliche Klatsche aus Karlsruhe zu bekommen, wie schon beim Haushaltsurteil im vergangenen Jahr.
Aber das Ziel ist offensichtlich: Es geht nicht nur darum, es dem politischen Mitbewerber (CSU und Linke) schwerzumachen, sondern auch das Wahlrecht auf das auszurichten, was den häufig eher kleinen Parteien der Ampel gelegen kommt. Nämlich das Prinzip: Die Partei steht an erster Stelle. Wenn nicht mal mehr der Parlamentseinzug von Wahlkreisgewinnern sicher ist, dann ist nur eins sicher: die Parteiliste.
All das gibt Funktionären nur noch mehr Macht über die Abgeordneten, die eigentlich „nur ihrem Gewissen“ verpflichtet sein sollen. Und klar: FDP und Grüne haben nie den Status als Volkspartei erreicht, sie kennen nur diesen Modus Operandi. Und die Kanzlerpartei SPD ist gerade selbst dabei, sich endgültig von einer Stellung als Volkspartei zu verabschieden, rangiert inzwischen meist weit hinter der AfD. Auf eine gewisse Art, war der radikale Wahlrechtsumbau der Ampel daher nur logisch – wie viel er aber mit dem Grundgesetz zu tun hat, wird jetzt bald Karlsruhe entscheiden.
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Was für ein elendes Geschacher um Mandate!
Der gemeine Wähler hat keine Chance da durchzublicken.
Fakt ist : Der Bundestag muss kleiner werden und zwar sehr viel kleiner als bisher angedacht. Diese überflüssigen und unnützen Fresser machen den Bürgern nur das Leben schwer. Aus purer Langeweile und zur Daseinsberechtigung lassen sie sich eine Folter nach der anderen einfallen und ihre Handlanger des wachsenden Beamtenstaats sprengen alle Kassen.
Es wird Zeit für ein völlig neues Wahlrecht ohne Filz u. Patina.
Interessant wird es ja erst, wenn Karlsruhe derart urteilt, das für die nächste Wahl erst ein neues Wahlgesetz stehen muss und folglich die Bundestagswahl 2025 mal eben verschoben wird, womit die Ampel weiter regiert. Wenn kein Krieg, dann eben auf diesem Weg. Man muss diesen machthungrigen Kaspern leider alles zutrauen, insbesondere Scholz, Faeser, Lindner und Habeck.
Sollte Karlsruhe allerdings entscheiden, dass das neue Gesetz so bleiben kann, hat sich die Ampel letztlich neben CSU und Linke auch gleich selbst rausgekegelt. Würde ich gar nicht so schlecht finden. 😀 Ohne CSU ist die CDU gleich merklich schwächer und die AfD könnte fast schon stärkste Kraft werden nächstes Jahr.
Warten wir dazu noch die EM ab, bei der ich definitiv Terroranschläge erwarte und dann haben wir ja noch Olympia in Frankreich, mit gleichen und in Teilen schlimmeren Problemen.
Es gibt regulär 299 Wahlkreise und regulär insgesamt 598 Sitze.
Die Ganze Wahlrechtreform wäre doch ganz einfach…
Direkt-, Überhang- und Ausgleichmandate komplett streichen.
Nach der Wahl gemäß den erreichten Wahlprozenten, die 598 Sitze verteilen.
In den Bundestag ziehen dann als erstes die “ 299 Direktmandaten“ mit der höchsten Stimmenanzahl der jeweiligen Parteien ein und die restlichen 299 Sitze werden prozentual verteilt. Die Direktmandat einfach auf die erhaltenen Wahlprozente anrechnen…
Somit gibt es keine überflüssige Aufblähung des Bundestages und es wäre gerechter als das bisherige Wahlverfahren.
Anmerkung: Hätten wir ein Wahlrecht wie die USA, würde im Bundestag nur ein Einziger GRÜNER sitzen…
Der direkt gewählte Abgeordnete steht für 100% Demokratie. Die Listenwahl steht an zweiter Stelle und ist der Direktwahl gegenüber nachrangig. Direkt gewählte Abgeordnete vom Parlament fernzuhalten ist klar verfassungswidrig. Und man erkennt die Absicht, die dahinter steckt.
das Wahlrecht ist so oder so verfassungswidrig. Es steht eindeutig geschrieben dass die Parlamentarier DIREKT gewählt werden müssen. Listenplätze und Überhangmandate sind der Trick mit dem sich die Parteien das Land zur Beute machen.
Aber was will man vom Merkel-Spezi Harbarth schon erwarten, er ist der gewissenlose Erfüllungsgehilfe des Regimes.
Die bayerische Landespolizei (CSU) hat vor Gericht eine Niederlage gegen die AfD erlitten. Laut dem Verwaltungsgericht Würzburg hätte sie eine Sitzblockade auflösen müssen, die einen Auftritt von Björn Höcke (AfD) im Juni in der Stadt verhinderte. Demnach war das unterlassene Einschreiten rechtswidrig, berichtet die dpa.
Eine detaillierte Begründung liegt noch nicht vor, sie wird in wenigen Wochen veröffentlicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrund der Veranstaltung: Zwei Jahre zuvor hatte am 25. Juni ein somalischer Asylmigrant in Würzburg drei Menschen mit einem Messer getötet und neun weitere teils schwer verletzt.
Parteilisten, Zweitstimme gehört abgeschafft, nur der Gewinner eines Wahlkreises hält Einzug in Bundestag, wobei ich für die Vergrösserung der Wahlkreise plädiere. Die Wahlkreisvertreter müssten wirklich dann Klinken putzen und könnten dann vom Wahlvolk direkt verantwortlich gemacht werden. Auf diesem Weg wäre uns auch manch Hinterlader und Wonneproppen erspart geblieben.