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Urteil am Montag

Endgültige Einstufung der AfD als „rechtsextremer Verdachtsfall“ könnte kurz bevorstehen

In dem Berufungsverfahren der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz steht am Montag das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster an. Der AfD droht nun die endgültige Einstufung als „rechtsextremer Verdachtsfall“.

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In dem Berufungsverfahren der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz steht am Montag das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster an. Konkret geht es um die Frage, ob der Verfassungsschutz die Partei in ihrer Gesamtheit als „rechtsextremer Verdachtsfall“ führen darf. 2022 bestätigte das Verwaltungsgericht in Köln die Einschätzung des Verfassungsschutzes. Seitdem darf die AfD nachrichtendienstlich überwacht werden. Bestätigt das OVG Münster diese Entscheidung, wäre die Einstufung der AfD als „rechtsextremer Verdachtsfall“ wohl endgültig.

Auch gegen die Überwachung der Partei könnte sich die AfD dann nicht mehr wehren. Im Rahmen der Gerichtsverhandlung bestätigte der Verfassungsschutz erstmals, dass V-Männer in der Partei eingesetzt werden. Verfahrensbevollmächtigte der AfD hatten zuletzt noch hunderte Beweisanträge gestellt. Von dem OVG Münster wurden diese jedoch allesamt abgelehnt. Ursprünglich waren noch zwei weitere Gerichtstermine bis in den Juli angesetzt.

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Der zuständige Richter entschied jedoch, dass das Urteil bereits an diesem Montag gefällt werden soll. Christian Konrad, Anwalt der AfD, äußerte sich kritisch zu diesem Vorgehen. „Was kann überhaupt geleistet werden, um die rechtsstaatlichen Grundsätze zu gewährleisten?“, fragte er in der letzten Verhandlung. Laut Wolfgang Roth, Anwalt des Verfassungsschutzes, hätte die AfD sich dies jedoch selbst zuzuschreiben. Die Anträge hätte sie eher einbringen müssen.

Bestätigt das OVG das Urteil des Verwaltungsgerichts in Köln, könnte dies dem Verfassungsschutz den Weg ebnen, die Partei noch weiter hochzustufen auf eine „gesichert extremistische Bestrebung“. Überwachungsmaßnahmen gelten dann schneller als verhältnismäßig. Dies wiederum würde ein potenzielles Parteiverbotsverfahren wahrscheinlicher machen.

In dem Verfahren wird auch über die Einstufung der Jungen Alternative (JA) als Verdachtsfall und die Einstufung des mittlerweile aufgelösten „Flügels“ als „gesichert rechtsextremistisch“ verhandelt. Nachdem die AfD Klage eingereicht hatte, entschied das Verwaltungsgericht in Köln in erster Instanz, dass die Einstufung der AfD gerechtfertigt sei.

Die AfD könnte gegen das Urteil noch Revision einlegen. Das Bundesverwaltungsgericht würde das Urteil jedoch keiner inhaltlichen, sondern lediglich einer formellen Prüfung unterziehen. Die Revision hätte also lediglich Erfolg, wenn das Bundesverwaltungsgericht etwa Verfahrensmängel feststellt. Dies gilt jedoch als unwahrscheinlich.

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