Urteil am Montag
Endgültige Einstufung der AfD als „rechtsextremer Verdachtsfall“ könnte kurz bevorstehen
In dem Berufungsverfahren der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz steht am Montag das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster an. Der AfD droht nun die endgültige Einstufung als „rechtsextremer Verdachtsfall“.
In dem Berufungsverfahren der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz steht am Montag das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster an. Konkret geht es um die Frage, ob der Verfassungsschutz die Partei in ihrer Gesamtheit als „rechtsextremer Verdachtsfall“ führen darf. 2022 bestätigte das Verwaltungsgericht in Köln die Einschätzung des Verfassungsschutzes. Seitdem darf die AfD nachrichtendienstlich überwacht werden. Bestätigt das OVG Münster diese Entscheidung, wäre die Einstufung der AfD als „rechtsextremer Verdachtsfall“ wohl endgültig.
Auch gegen die Überwachung der Partei könnte sich die AfD dann nicht mehr wehren. Im Rahmen der Gerichtsverhandlung bestätigte der Verfassungsschutz erstmals, dass V-Männer in der Partei eingesetzt werden. Verfahrensbevollmächtigte der AfD hatten zuletzt noch hunderte Beweisanträge gestellt. Von dem OVG Münster wurden diese jedoch allesamt abgelehnt. Ursprünglich waren noch zwei weitere Gerichtstermine bis in den Juli angesetzt.
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Der zuständige Richter entschied jedoch, dass das Urteil bereits an diesem Montag gefällt werden soll. Christian Konrad, Anwalt der AfD, äußerte sich kritisch zu diesem Vorgehen. „Was kann überhaupt geleistet werden, um die rechtsstaatlichen Grundsätze zu gewährleisten?“, fragte er in der letzten Verhandlung. Laut Wolfgang Roth, Anwalt des Verfassungsschutzes, hätte die AfD sich dies jedoch selbst zuzuschreiben. Die Anträge hätte sie eher einbringen müssen.
Bestätigt das OVG das Urteil des Verwaltungsgerichts in Köln, könnte dies dem Verfassungsschutz den Weg ebnen, die Partei noch weiter hochzustufen auf eine „gesichert extremistische Bestrebung“. Überwachungsmaßnahmen gelten dann schneller als verhältnismäßig. Dies wiederum würde ein potenzielles Parteiverbotsverfahren wahrscheinlicher machen.
In dem Verfahren wird auch über die Einstufung der Jungen Alternative (JA) als Verdachtsfall und die Einstufung des mittlerweile aufgelösten „Flügels“ als „gesichert rechtsextremistisch“ verhandelt. Nachdem die AfD Klage eingereicht hatte, entschied das Verwaltungsgericht in Köln in erster Instanz, dass die Einstufung der AfD gerechtfertigt sei.
Die AfD könnte gegen das Urteil noch Revision einlegen. Das Bundesverwaltungsgericht würde das Urteil jedoch keiner inhaltlichen, sondern lediglich einer formellen Prüfung unterziehen. Die Revision hätte also lediglich Erfolg, wenn das Bundesverwaltungsgericht etwa Verfahrensmängel feststellt. Dies gilt jedoch als unwahrscheinlich.
Tja und nun?
Bleibt die Partei bestehen, also ihre Abgeordneten bzw die Kandidaten wählbar?
Das ist hier die Frage.
Weil:
„Wird der Bürger unbequem, verhetzt man ihn als rechtsextrem.“
….ich lass mich von meiner Wahlentscheidung pro AfD nicht abbringen,egal was man versucht!
Na das Ergebnis ist doch wohl vorher schon klar. Diese Gelegenheit wird sich unsere ‚unabhängige‘ Justiz doch nicht nehmen lassen. So kurz vor den wichtigen Wahlen ist das doch ein Geschenk auf dem Silbertablett. Ehrlich, seit ihr auch schon so gespannt, wie das Urteil wohl ausfällt?
Ob man jemals erfahren wird, aus was denn eigentlich die Vorwürfe bestehen ?
Ich meine, „Alles für Deutschland“ entspricht ja wohl mehr dem GG als „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ und „Mit Deutschland konnte ich noch nie etwas anfangen“ usw., oder etwa nicht ?
Die Altparteien tun wirklich alles, um ihre Pfründe zu sichern–halt, genau das ja nun nicht. Statt die Wirtschaft zu stärken, z.B. durch günstigere Energiepreise und Bürokratieabbau, die unbegrenzte Einwanderung und die drohende Islamisierung zu bekämpfen, versucht man NUR, die AfD als Alternative unmöglich zu machen.
Wird das klappen? Kann ein Verbot vor der BT-Wahl durchgepeitscht werden?
Angesichts des Eingeständnisses der Verwendung von V-Leuten stinkt das Ganze danach, dass bezahlte Krawallheinis die AfD in den Untergang treiben sollen. Homas Thaldenwang hat da sicherlich was im Giftschrank…
Die „Einstufung“ als „Verdachtsfall“ – egal gegen wen – halte ich einem Rechtsstaat für unwürdig und wenn sich daraus nachrichtendienstliche Handlungsweisen gegen den „Verdacht“ ergeben, sogar verfassungswidrig.
Lautet es nicht immer, es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem Urteil?
In diesem Verwaltungsstreitverfahren wird ein Urteil über einen „Verdacht“ gefällt. Mir ist kein anderes Land bekannt, wo man über einen Verdacht urteilt und man einen Verdacht als justiziabel ansieht.
In Münster ist die Rechtsstaatlichkeit schon lange tot, die Opposition so unterdrückt, die Stadt mit Antifa-Schlägerbanden so zugestopft, daß ein Klima des Hasses für massive Einschüchterung sorgt, was man bei den letzten Wahlen sehen konnte: Nur 2,2% AfD, einer der schlimmsten CDU-Antifas namens Ruprecht Polenz wütet da und die totale Grünenherrschaft (32%) dank Genderstudenten und ähnlichem:
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/landtagswahl-2022/wahlergebnisse/ltw-nrw-ergebnis-muenster-100.html
Also ist das Gericht eingeschüchtert oder eher auf der Täterseite und somit rechtsbeugerisch unterwegs? Tippe auf letzteres.
Eure „Einschätzungen“ jucken mich nicht! AfD wählen jetzt erst recht! Da können Stasi und gelenkte und/oder geschmierte Gerichte ausstuhlen was die Diktatorin Faeser und ihr Komplize Buschmann vorgeben, es ist nicht relevant!
Ich denke die ziehen dieses Ding jetzt durch! Die überlassen das ganze nicht mehr dem Wähler! Sollte wie zu erwarten das Urteil so Ausfallen, wo man bei dieser Justiz davon ausgehen kann, steht anschließend das Verbot der einzigen Opposition an!! Sollte es so kommen stehen wir in einer Diktatur! Die AFD kann dann nur noch vor dem EuGH klagen!! Mir wird Angst und Bange in diesem Land.