Urteil am Montag
Endgültige Einstufung der AfD als „rechtsextremer Verdachtsfall“ könnte kurz bevorstehen
In dem Berufungsverfahren der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz steht am Montag das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster an. Der AfD droht nun die endgültige Einstufung als „rechtsextremer Verdachtsfall“.

In dem Berufungsverfahren der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz steht am Montag das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster an. Konkret geht es um die Frage, ob der Verfassungsschutz die Partei in ihrer Gesamtheit als „rechtsextremer Verdachtsfall“ führen darf. 2022 bestätigte das Verwaltungsgericht in Köln die Einschätzung des Verfassungsschutzes. Seitdem darf die AfD nachrichtendienstlich überwacht werden. Bestätigt das OVG Münster diese Entscheidung, wäre die Einstufung der AfD als „rechtsextremer Verdachtsfall“ wohl endgültig.
Auch gegen die Überwachung der Partei könnte sich die AfD dann nicht mehr wehren. Im Rahmen der Gerichtsverhandlung bestätigte der Verfassungsschutz erstmals, dass V-Männer in der Partei eingesetzt werden. Verfahrensbevollmächtigte der AfD hatten zuletzt noch hunderte Beweisanträge gestellt. Von dem OVG Münster wurden diese jedoch allesamt abgelehnt. Ursprünglich waren noch zwei weitere Gerichtstermine bis in den Juli angesetzt.
Der zuständige Richter entschied jedoch, dass das Urteil bereits an diesem Montag gefällt werden soll. Christian Konrad, Anwalt der AfD, äußerte sich kritisch zu diesem Vorgehen. „Was kann überhaupt geleistet werden, um die rechtsstaatlichen Grundsätze zu gewährleisten?“, fragte er in der letzten Verhandlung. Laut Wolfgang Roth, Anwalt des Verfassungsschutzes, hätte die AfD sich dies jedoch selbst zuzuschreiben. Die Anträge hätte sie eher einbringen müssen.
Bestätigt das OVG das Urteil des Verwaltungsgerichts in Köln, könnte dies dem Verfassungsschutz den Weg ebnen, die Partei noch weiter hochzustufen auf eine „gesichert extremistische Bestrebung“. Überwachungsmaßnahmen gelten dann schneller als verhältnismäßig. Dies wiederum würde ein potenzielles Parteiverbotsverfahren wahrscheinlicher machen.
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In dem Verfahren wird auch über die Einstufung der Jungen Alternative (JA) als Verdachtsfall und die Einstufung des mittlerweile aufgelösten „Flügels“ als „gesichert rechtsextremistisch“ verhandelt. Nachdem die AfD Klage eingereicht hatte, entschied das Verwaltungsgericht in Köln in erster Instanz, dass die Einstufung der AfD gerechtfertigt sei.
Die AfD könnte gegen das Urteil noch Revision einlegen. Das Bundesverwaltungsgericht würde das Urteil jedoch keiner inhaltlichen, sondern lediglich einer formellen Prüfung unterziehen. Die Revision hätte also lediglich Erfolg, wenn das Bundesverwaltungsgericht etwa Verfahrensmängel feststellt. Dies gilt jedoch als unwahrscheinlich.
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Tja und nun?
Bleibt die Partei bestehen, also ihre Abgeordneten bzw die Kandidaten wählbar?
Das ist hier die Frage.
Weil:
„Wird der Bürger unbequem, verhetzt man ihn als rechtsextrem.“
….ich lass mich von meiner Wahlentscheidung pro AfD nicht abbringen,egal was man versucht!
Na das Ergebnis ist doch wohl vorher schon klar. Diese Gelegenheit wird sich unsere ‚unabhängige‘ Justiz doch nicht nehmen lassen. So kurz vor den wichtigen Wahlen ist das doch ein Geschenk auf dem Silbertablett. Ehrlich, seit ihr auch schon so gespannt, wie das Urteil wohl ausfällt?
Ob man jemals erfahren wird, aus was denn eigentlich die Vorwürfe bestehen ?
Ich meine, „Alles für Deutschland“ entspricht ja wohl mehr dem GG als „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ und „Mit Deutschland konnte ich noch nie etwas anfangen“ usw., oder etwa nicht ?
Die Altparteien tun wirklich alles, um ihre Pfründe zu sichern–halt, genau das ja nun nicht. Statt die Wirtschaft zu stärken, z.B. durch günstigere Energiepreise und Bürokratieabbau, die unbegrenzte Einwanderung und die drohende Islamisierung zu bekämpfen, versucht man NUR, die AfD als Alternative unmöglich zu machen.
Wird das klappen? Kann ein Verbot vor der BT-Wahl durchgepeitscht werden?
Angesichts des Eingeständnisses der Verwendung von V-Leuten stinkt das Ganze danach, dass bezahlte Krawallheinis die AfD in den Untergang treiben sollen. Homas Thaldenwang hat da sicherlich was im Giftschrank…
Die „Einstufung“ als „Verdachtsfall“ – egal gegen wen – halte ich einem Rechtsstaat für unwürdig und wenn sich daraus nachrichtendienstliche Handlungsweisen gegen den „Verdacht“ ergeben, sogar verfassungswidrig.
Lautet es nicht immer, es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem Urteil?
In diesem Verwaltungsstreitverfahren wird ein Urteil über einen „Verdacht“ gefällt. Mir ist kein anderes Land bekannt, wo man über einen Verdacht urteilt und man einen Verdacht als justiziabel ansieht.
In Münster ist die Rechtsstaatlichkeit schon lange tot, die Opposition so unterdrückt, die Stadt mit Antifa-Schlägerbanden so zugestopft, daß ein Klima des Hasses für massive Einschüchterung sorgt, was man bei den letzten Wahlen sehen konnte: Nur 2,2% AfD, einer der schlimmsten CDU-Antifas namens Ruprecht Polenz wütet da und die totale Grünenherrschaft (32%) dank Genderstudenten und ähnlichem:
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/landtagswahl-2022/wahlergebnisse/ltw-nrw-ergebnis-muenster-100.html
Also ist das Gericht eingeschüchtert oder eher auf der Täterseite und somit rechtsbeugerisch unterwegs? Tippe auf letzteres.
Eure „Einschätzungen“ jucken mich nicht! AfD wählen jetzt erst recht! Da können Stasi und gelenkte und/oder geschmierte Gerichte ausstuhlen was die Diktatorin Faeser und ihr Komplize Buschmann vorgeben, es ist nicht relevant!
Ich denke die ziehen dieses Ding jetzt durch! Die überlassen das ganze nicht mehr dem Wähler! Sollte wie zu erwarten das Urteil so Ausfallen, wo man bei dieser Justiz davon ausgehen kann, steht anschließend das Verbot der einzigen Opposition an!! Sollte es so kommen stehen wir in einer Diktatur! Die AFD kann dann nur noch vor dem EuGH klagen!! Mir wird Angst und Bange in diesem Land.
Sie merken das es Ernst wird. Merken die anderen auch was mit unserer Demokratie passiert. Richter blinken links.
Prima! In diesem Zusammenhang erfahren wir dann sicherlich auch endlich wie viele V-Leute der Verfassungsschutz in die AfD eingeschleust hat und um wen es sich dabei handelt.
Wie soll man Anträge einbringen, wenn VS und Staatsanwaltschaft sich weigern, alle der sogenannten „Anklagepunkte“ aufzudecken und alle Akten als „Geheim – Nur für den Dienstgebrauch“ klassifiziert?
Habe da gar keine bedenken ,
unsere Justiz ist mindestens so neutral und ausgewogen
wie unser in dieser Hinsicht vorzüglicher aufgestellter ÖRR !
Daher auch der bedingungslose Zusammenhalt ,
der zufriedenen Gesellschaft
in der größten Anstalt die wir jemals hatten !
Auf die deutsche Richterschaft war im Nazi-Staat und im SED-Staat Verlass. Warum sollte das im Parteien-Staat anders sein?
Dieses Verfahren und alle diese „Einstufungen“ durch Bundes- und Landesverfassungschutzämter sind eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig. In welchem anderen westlichen Land weisen Regierungen ihnen unterstehende Behörden an, die Opposition auszuspionieren und an den Pranger zu stellen? Und wo lassen sich die Regierungen das auch noch durch Gerichte absegnen? Das ist politische Justiz und keine Rechtsprechung. Dafür kann man sich nur schämen.
Aus meiner Sicht ganz klar der Versuch, die anstehenden Wahlen massiv zu beeinflussen. Wenn die derzeitige und voran gegangene Regierung gute Politik für die Deutschen machen würde, wäre dieser Schritt unnötig.
Wo sind denn die Argumente zu lesen, auf denen sich das BA Verfassungsschutz bezieht?
Behauptungen hört und liest man ständig, aber wo sind die Argumente? Wie und durch wen wurden diese beschafft?
Ich persönlich würde Frau Faeser und Herrn Haldenwang als extrem demokratiefeindlich einstufen. Auch verstoßen diese gerade genannten nahezu täglich gegen die Verfassung.
Frau Faeser sogar durch ihre bloße Existenz als Innenministerin.
Sie verhöhnt täglich die deutschen Bürger, weigert sich täglich ihrem Amtseid folgend, Schaden vom deutschen Volke abzuwenden. Sie zersetzt durch Unterlassung die innere Sicherheit.. Herr Haldenwang, also das kleine Hündchen von Frau Faeser, gibt offen vor Kameras zu, das er es als Aufgabe des Verfassungsschutzes versteht, die Quoten der AfD zu senken (eigentlich müsste er von Amtswegen neutral bleiben, so wie Steinmeier, der es auch nicht macht).
Scholz ist ein „seniler“ Lügner und Betrüger, der sich nur erinnert, wenn es ihm „recht“ ist.
Sie können und wollen sich der AfD nicht auf sachlicher Ebene stellen. Warum? Weil sie ihre linksgrüne Ideologie fortsetzen und die Bürger weiter formen wollen. Also können sie die einzige Opposition nur verbieten. Wir sind auf dem Weg in die linksgrüne Diktatur
Wenn die linksgrünen Tonangeber alle Oppositionellen als „rechtsextrem“ einordnen, verliert der Begriff seinen Schrecken.
Für die meisten Bürger, die der linkslastigen Regierungspolitik ablehnend gegenüber stehen, hat er diesen Schrecken bereits verloren, denn sie wissen, dass sie nicht rechtsextrem sind, nur weil sie nicht links denken.
Ich vermute, diese Kampagne wird die letzte Stufe der Ausgrenzungsstrategie gegen die AfD sein. Für ein Verbot der Partei wird es nicht reichen, und das weiß man auch. Man nutzt seine Macht in den Institutionen, so weit diese eben reicht.
Gegen die Stimmung in der Gesellschaft aber kommt man auf diese Weise nicht an. Gegen die Mehrheit der Gesellschaft Politik machen und gleichzeitig die Opposition kriminalisieren – das funktioniert vielleicht eine Zeitlang, aber nicht für dauernd. Der Zenit wird bald überschritten sein.
Was genau bedeutet „rechtsextrem“?
Ist dieser linke Krampfbegriff jemals schlüssig nachvollziehbar definiert worden? Authentisch könnten das jedenfalls nur Rechtsextreme selbst.
Ich hoffe darauf, dass es zumindest dieses Mal eine Begründung gibt, welche dann auch Ross und Reiter nennt und nicht die schwammigen Begründungen des Verfassungsschutzes, wie man sie bisher kannte.
Vor einigen Tagen wurde das Büro von Maximillian Krah durchsucht. Genau genommen ging es nur um den Schreibtisch des angeklagten Mitarbeiters, aber der Mainstream suggerierte, dass hier alles auf den Kopf gestellt wurde. Seltsamerweise hat man sich zuerst am falschen Schreibtisch zu schaffen gemacht. Letztendlich aber nichts gefunden.
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/razzia-bei-krah-ermittler-durchsuchen-falschen-schreibtisch/ar-BB1m1gRo
Ein Revisionsverfahren auf eine Entscheidung des OVG Münster erfolgt nicht vorm Bundesverfassungsgericht sondern vorm Bundesverwaltungsgericht.
Mein Urteil zum Oberverwaltungsgericht steht auch schon vorher fest, also was solls. Schon wegen dem Verfahren an sich lohnt es sich, die AfD zu wählen.
Seit dem Amtsantritt der Ampelregierung im Dezember 2021 gab es über 40 Treffen zwischen Regierungsmitgliedern und Richtern des Bundesverfassungsgerichts und den obersten Gerichten wie dem Bundesgerichtshof und dem Bundesfinanzhof. Das geht aus einer Antwort der Ampelregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, über die das Springerblatt Bild berichtet. Das sagt eigentlich ALLES.
Dünnes Eis, auf dem sich grünende Rot-Richter bewegen…
Die Demokratie ist nur dünne Tünche – und der Bürger/Mensch will leben…
Wenn Wahlen nichts mehr ändern können oder sollen – bleibt nur noch eine Option…
mir sind die jedenfalls zu links.
Der Tatsächliche Skandal ist, dass Deutschland überhaupt einen Geheimdienst hat der gegen die eigene Bevölkerung arbeitet.
Gestapo, Stasi, Verfassungschutz, gute deutsche Tradition.
Nun, das riecht schon danach, als versuche man, sich einer politischen Opposition mit den Mitteln der Justiz und Bürokratie vom Halse zu schaffen.
Doch, was gewönne man damit? – Mit einer solchen Einstufung oder einem Verbot beseitigt man ja keinesfalls den Willen von mindestens 1/4 der Wähler nach einer grundsätzlich anderen Politik. – Also, was glaubt man zu gewinnen?
Allenfalls Zeit. Die linksgrüne Union wird nach der nächsten Wahl mit den Ampeltrümmern regieren; die Bedeutung der Wagenknechte über Umfragen hinaus dürfte sich seriös erst nach den nächsten Wahlen beantworten lassen.
Wenn sich für die Wähler zeigt, daß auch eine unionsgeführte Regierung allenfalls kosmetische Korrekturen vornimmt, aber keinen grundsätzlichen Politikwechsel, wird er mangels der Alternative zu Alternativen greifen, die bestenfalls noch nominell auf dem Boden der geltenden Rechts- und Verfassungsordnung stehen.
Aber das Urteil wird zeigen, wie groß die Verzweiflung bereits ist.