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Kein Widerspruchsrecht

Elektronische Patientenakte soll europaweit verpflichtend werden

Die Europäische Union plant eine verpflichtende elektronische Patientenakte für alle EU-Bürger. Ein Widerspruchsrecht ist nur für die Weitergabe der Informationen, nicht für die Erhebung an sich vorgesehen. Die Daten sollen auch „transatlantisch“ weitergegeben werden.

Die viel diskutierte digitale Patientenakte soll nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern gleich europaweit eingeführt werden. Im EU-Parlament präsentierten der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) sowie der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) am Dienstag dazu einen Positionsentwurf für digitale Datenübermittlung im „Europäischen Raum für Gesundheitsdaten“ (EHDS).

Konkret sieht der Entwurf die Erhebung von sogenannten Primärdaten vor. Diese Daten bestehen aus persönlichen Informationen der Patienten, also dem protokollierten medizinischen Zustand und der Vorgeschichte, aber auch aus Angaben zu Arztbesuchen, ausgestellten Befunden, Labortests und weiteren von Gesundheitsdienstleistern gesammelte Erhebungen. Zudem soll das EHDS allerhand Daten aus allgemeinen Registern beispielsweise über Krankheitserreger aus „Gründen des öffentlichen Interesses“ sammeln, wie es in einer Pressemitteilung heißt, und unter anderem für „Politikgestaltung“ nutzen können.

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Die digitale Erhebung soll nach aktuellen Plänen verpflichtend werden. Dem Teilen von Sekundärdaten sollen die Patienten jedoch widersprechen können. Dazu zählen finanzielle Daten und Statistiken sowie Berichte über bestimmte Gesundheitsmuster. Auch Daten aus Wellness-Anwendungen und Biobanken sowie Gendaten sollen gesammelt und verwaltet werden. Die Einwilligung der Patienten ist hier erst vonnöten, wenn die Daten an andere Praxen oder Behörden weitergegeben werden.

Lückenlose Datenerhebung verletzt Arztgeheimnis

Auf nationaler Ebene sollen dann jeweils Institutionen mit der Speicherung und Veröffentlichung der Daten beauftragt werden, um wichtige Informationen für Forschungszwecke und das von Lauterbach so sehr gewünschte Entwickeln von Künstlicher Intelligenz im Gesundheitssystem bereitzustellen. Elektronische Rezepte, Laborergebnisse und alle weiteren gesundheitsrelevanten Dokumente müssen EU-Bürger dann also in einer elektronischen Patientenakte anlegen, Ärzte sollen Ergebnisse ihrer Behandlungen unverzüglich an den EHDS melden, der wiederum den nationalen Behörden europaweit diese Daten zur Verfügung stellt.

Gesundheitsdaten aus Deutschland sollen so nicht nur europaweit für Analysen zur Verfügung gestellt werden. Die Abteilungsleiterin für Digitalisierung im Bundesgesundheitsministerium kündigte kürzlich an, dass auch ein „transatlantischer“ Datenaustausch geplant sei.

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Der EU-Abgeordnete Patrick Breyer (Piraten) sieht in der „geplanten EU-Zwangs-Patientenakte“ eine Verletzung des Arztgeheimnisses. Obwohl die ePA das Risiko für Datendiebstahl und digitale Angriffe erhöht, stimmten die Union sowie die Ampelparteien für den Entwurf, wie Breyer auf X, vormals Twitter, mitteilte. Die EU verspricht, dass ein „starker Datenschutz“ dem Umgang mit den Daten zugrunde liegen soll.

Zudem wird zugesichert, dass die Daten nur für wissenschaftliche sowie gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden sollen. Auch bereits gesammelte sowie künftig generierte Daten werden so europaweit zugänglich gemacht. Im EU-Parlament wurde dieser Positionsentwurf mit 95 zu 18 Stimmen und zehn Enthaltungen angenommen. Im Dezember soll dann das ganze EU-Parlament über den Entwurf abstimmen.

In Deutschland wurde die Einführung der elektronischen Patientenakte bereits im Digitalgesetz für den 15. Januar 2025 festgelegt. Hier ist bisher vorgesehen, dass Patienten der Erstellung einer digitalen Patientenakte auch widersprechen können.

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