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Bundesverfassunsgericht

Eilanträge abgewiesen: Alter Bundestag darf über Schuldenplan abstimmen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der alte Bundestag trotz der von Union, SPD und Grünen geplanten Lockerung der Schuldenbremse und dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen abstimmen darf. Sämtliche Eilanträge wurden abgewiesen.

Der alte Bundestag darf über die Lockerung der Schuldenbremse und der Verabschiedung des Sondervermögens entscheiden

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Am kommenden Dienstag wollen Union, SPD und Grüne über die Lockerung der Schuldenbremse sowie ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz abstimmen. Getroffen werden soll die Entscheidung vom alten Bundestag, der eigentlich schon vor Wochen abgewählt wurde. Wegen dieses fragwürdigen Vorgehens haben sich unter anderem die Linke und die AfD mit Eilanträgen an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Dieses entschied nun jedoch, dass der alte Bundestag über die weitreichenden Pläne von Merz abstimmen darf.

Am kommenden Dienstag wollen Union, SPD und Grüne über die Lockerung der Schuldenbremse sowie ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz abstimmen. Getroffen werden soll die Entscheidung vom alten Bundestag, der eigentlich schon vor Wochen abgewählt wurde. Wegen dieses fragwürdigen Vorgehens haben sich unter anderem die Linke und die AfD mit Eilanträgen an das Bundesverfassungsgericht gewendet. Dieses entschied nun jedoch, dass der alte Bundestag über die weitreichenden Pläne von Merz abstimmen darf.

In den Begründungen zu den Anträgen äußert sich das Bundesverfassungsgericht dabei teils erst gar nicht zur Sache. In einem Urteil heißt es: „Ungeachtet der Frage, ob die Anträge in der Hauptsache unzulässig oder offensichtlich unbegründet sind“, sei eine einstweilige Anordnung aus Gründen der „Folgenabwägung“ nicht zu erlassen. Die Nachteile, die auftreten würden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, die Hauptsache aber später keinen Erfolg hätte, seien nach Ansicht des Gerichts also zu schwerwiegend, als dass man dem Antragsteller Recht geben könne.

Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Uni Oldenburg sieht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kritisch. Gegenüber der Bild erklärt er, dass das Grundgesetz durchaus die Möglichkeit vorsehe, den alten Bundestag nach einer Neuwahl nochmals einzuberufen. „Die Idee dieser Regelung ist allerdings, dass es ‚keinen Regierungs-Leerlauf‘ zwischen der Abwahl des alten und der Konstituierung des neuen Bundestags gibt.“ Und weiter: „Es ist also eine Notfall-Regelung.“

Inwiefern ein solcher Notfall vorliegen soll, ist durchaus fraglich. „Union und SPD wollen eine weitreichende Verfassungsänderung erreichen. Es geht um ein schuldenfinanziertes Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro und die Aufweichung der Schuldenbremse“, so Boehme-Neßler weiter. „Das sind klar in die Zukunft gerichtete Änderungen – und sollten damit nicht von einem abgewählten Bundestag entschieden werden.“

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235 Kommentare

  • Man ist geneigt, dem Blogger Hadmut Danisch zuzustimmen (Zitat): „Ich schreibe das schon lange und erlebe das immer häufiger, dass es keine Rechtsfindung mehr gibt, sondern eine Willkürjustiz mit anschließender Begründungsfindung.“

    156
    • Genauso habe ich es auch im Familienrecht erlebt. Man findet bewusst ein falsches Ergebnis und schreibt dann irgendwelchen Stuss als Begründung hin, der mit der Sache nichts aber auch garnichts zu tun hat. Unter dem bewussten Vorwand: naja, da hat sich das Gericht eben geirrt.

    • wurden dieselben leute nicht damals schon von einer bundeskanzlerin mit spitznamen „mutti“ zu einem abendessen nach berlin eingeladen um deren sympathien fuer eine schwierige entscheidung zu gewinnen, die dann auch wenige tage nach dem abendessen zu mutti’s gunsten ausfiel.

    • Hadmut Danisch hat zu alles und jedem eine wohlfundierte Meinung. Ein Informatiker versteht und weiß halt alles, so wie die Soziologen.

      -27
      • Ich kann mich nicht daran erinnern, auf seinem Blog die Lottozahlen von morgen gelesen zu haben. Hab‘ ich da evtl. was übersehen?
        Falls nicht, dann scheint er ja wohl nicht zu *allem* eine Meinung zu haben. 😉
        Ansonsten ist mir jemand lieber, der zu bestimmten Positionen eine Meinung hat, als ein Politiker mit dem Profil eines osteuropäischen LKW-Reifens…
        (In der Art von: Da muss man sofort handeln, daher werden wir schnellstmöglich beratschlagen, ob wir einen paritätisch besetzten Arbeitskreis in’s Leben rufen, der das Thema gesamtinhaltlich zur Diskussion für uns vorbereiten könnte ….. 😀 )

      • Würden Sie seinen Blog lesen, wüssten Sie, dass das mit den Sozilologen so nicht hinkommt. Aber es bedarf auch einer gewissen geistigen Reife, da gelesene auch zu verarbeiten. Da schliesse ich Sie mal davon aus.

        • „Aber es bedarf auch einer gewissen geistigen Reife…“
          Versuchen Sie’s nochmal. Bin mir sicher, dass Sie das noch besser können.

          -16
      • Im Gegensatz zu Ihnen und den Klotrollen beherrscht er wenigstens die deutsche Sprache.

      • Sehe ich ganz ähnlich.
        Dieser H. Danisch wird die ein oder andere Erfahrung bei Gericht gemacht haben, das macht ihn aber noch lange nicht zum Rechtskundigen oder gar Rechtsexperten.
        Ein Richter ist grundsätzlich nur dem eigenen Gewissen unterworfen, an Anträge usw. ist er nicht gebunden und wenn im Urteil hinterher auf den ein oder anderen Pkt. nicht eingegangen wird, dann ist das in den allermeisten Fällen nicht zu beanstanden. Hierzu gibt es reichlich Rspr.
        Jeder Jurist kann zu einem bestimmten Sachverhalt ein Urteil zusammenbasteln, wo ein vorgegebenes Ergebnis bei raus kommt – sowas nennt man „Urteilsstil“, d.h., das Urteil wird von hinten her geschrieben.
        Wir haben keinen Rechtsstaat, wir haben einen Staat in dem Rechtsnormen angewandt werden.

        -11
  • Juristisch stützt sich das BVerfG wohl auf den Grundsatz der Parlamentskontinuität: „Die Amtszeit des Bundestages endet nicht mit der Wahl, sondern erst mit der Konstituierung des neuen Parlaments.“ Allerdings besteht Verfassungsrecht nicht nur aus Regeln, sondern auch aus politischer Kultur – und diese Kultur leidet, wenn Politik nach dem Motto handelt: „Legal ist genug.“ In der Summe bleibt ein schaler Nachgeschmack: Das Bundesverfassungsgericht hat formal korrekt, aber politisch entkoppelt entschieden. Der Schaden trifft nicht das Gesetz – sondern das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine faire politische Ordnung.

    • Eben nicht. Die Idee ist der der Parlamentskontinuität, dh es geht darum dass immer ein entscheidungsfähiges Parlament vorhanden ist. Entscheidend ist hier die zeitliche Komponente, dh ein dringendes Anliegen welches keinen Aufschub duldet. Hier entsteht die Dringlichkeit aber bloß durch die Neuwahl, also veränderte Mehrheitsverhältnisse im Parlament. Die Sache selbst könnte wohl noch einige Wochen warten. Also hat das Bundesverfassungsgericht selbst den Geist und Buchstaben unseres Grundgesetzes gebrochen um bei einem politischen Vorhaben behilflich zu sein. Das ist ein Skandal.

    • Mag zwar gesetzlich nich geregelt sein aber man sollte das nich zulassen das nach der Wahl so eine dratische Änderung vorgenommen werden kann. In dem Fall schafft man sich noch Vorteile für seine nächste Regierung. Wer sagt das es nicht auch ins Gegenteil läuft, wenn das Wahlergebnis das nächste mal nicht passt? Spricht man schafft Nachteile für die nächste Regierung.

    • Das Gericht hat sich für Kontinuität, Systemtreue und praktikable Ordnung entschieden – ein möglicher konservativer Auslegungsstil. Wer jedoch einen stärkeren Legitimationsschutz oder materielle Demokratieprinzipien über formale Ordnung stellt, hätte abweichende Urteile herleiten können.

    • Kultur ?
      Haben wir doch nicht …

    • Ich unterstütze ihren Kommentar, möchte aber darauf hinweisen, dass das Gericht nach Recht und nicht nach Kultur zu entscheiden hat, auch wenn die Akzeptanz einem schwer fällt. Deutlich: Das BVG hat nicht die politische Unfähigkeit der Politik und der Bürger zu korrigieren.

      -10
      • Für eine Entscheidung, die Deutschland bis mindestens 2045 binden soll, Dringlichkeit zu beanspruchen und trotz dieser behaupteten Dringlichkeit die konstituierende Sitzung des neuen Bundestags auf den spätestmöglichen Termin zu legen – dafür bedarf man wohl einer „doppelten Raison“ wie Büchners astronomisches Pferd.

        • „Büchners astronomisches Pferd“? Bitte um Aufklärung.

          0
    • Das, was man persönlich für „politische Kultur“ halten mag, ist aber nicht justuziabel.

      -15
  • Ich fliege nach Ungarn.

  • Parteien, die Wahlen verlieren und die absolute Macht gewinnen.
    Parteien, die Wahlen gewinnen und keine Macht haben.
    Gelebte Demokratie halt.

  • Damit wurde der Graben in unserer Gesellschaft zementiert! Historiker werden das BVerfG dereinst mit anderen Augen sehen.

  • Hat’s geschmeckt?

    • Was es wohl gab? Mich intressiert das Menü ggf. die Gastgeschenke. 500er Merser oder karibischer Flott-trip mit der ganzen Familie?

  • Viele haben einfach noch nicht auf dem Schirm, dass Gerichte oft Richter haben, die ehemals für bestimmte Parteien oder (N)GOs tätig waren. Das Thema verdient wesentlich mehr Aufmerksamkeit als bisher.

    • …und die meisten sind halt freie Maurer …ohne Loge keine Karrière !!

  • Die machen das, weil sie es können. Aber die Frage ist schon, ob das klug war vom BVerfG.

  • Jetzt müsste ein Drittel der neugewählten unterschreiben, dass sie sofort eine Sondersitzung des neuen Bundestags wollen. Linkspartei und AfD hätten dieses Drittel beisammen ? Wenn sich am Montag der neue Bundestag konstituiert wird das nichts mit dem alten Bundestag am Dienstag.

    Das van Aken und Krah quasi gemeinsam unterschreiben ist aber nicht zu erwarten.

  • Jeder Jurastudent im Erstsemester hätte hier Schwierigkeiten eine unaufschiebbare Dringlichkeit feststellen zu können. Ich frage mich wie die Richter des Bundesverfassungsgericht hier eine Dringlichkeit ausmachen konnten.

  • Parteien, die Wahlen verlieren und die absolute Macht gewinnen.
    Parteien, die Wahlen gewinnen und keine Macht haben.
    Gelebte Demokratie halt.

    • Die Wahl haben CDU/CSU gewonnen. Auch die AfD braucht Mehrheiten. Sie tut nur nix dafür, welche zu bekommen.

  • „Das Problem mit dem Sozialismus ist, daß einem früher oder später das Geld anderer Leute ausgeht.“ – Margret
    Thatcher

  • Da bisher niemand von Tilgung gesprochen hat werden die Zinsen langfristig im Haushalt verbleiben. Ich zweifle, ob die künftige neue Kultur unsere Gesellschaft an der permanenten Erarbeitung solcher Kosten Interesse hat!

  • Es muss nicht immer Kaviar sein! Der Verrat geht auch günstiger

  • Wer ein anderes Ergebnis erwartet hatte, muß schon ein großer Phantast sein.

    • Nein, nur jemand der noch an das Gute, das Anständige im Menschen glaubt. Die Hoffnung starb zuletzt 🙁

  • War zu erwarten.
    Gute Nacht Deutschland.

    • Ja aus Paraguay, Murksel (CDU-SED-Linke, IM Erika, Rosenholz) die von Rinder soviel Ahnung hat wie eine Kuh vom Eislaufen, kauft sich eine Riesen Ranch in Paraguay.

  • Spätetens jetzt wäre es doch an der Zeit zu fragen:
    Ist die parlamentarische Demokratie, in der Parteiinteressen Vorrang vor den Interessen des Souveräns haben, eine wirkliche Demokratie?
    Sind Richter und Staatsanwälte die durch Minister ernannt oder durch Parteienproporz auf den Posten kommen unabhängig?
    Immer wieder der Verweis auf die Website „Gewaltenteilung.de“ auf der gezeigt wir, wie eine Demokratie funktionieren sollte und könnte.

  • Habe es fast erwartet.
    Denke aber, das das BVG den eventuellen Beschluss kippt wegen der Fristen für die Abgeordneten.
    Da wurde noch heute am Text gearbeitet.
    Nach dem Urteil des BVG zum Heizungsgesetz müsse den Abgeordneten mindestens 14 Tage Zeit gegeben werden.
    Also 14 Tage ab heute.
    Damit kann ein eventueller Beschluss vor dem BVG angefochten werden.
    Und wenn wie beim Heizungsgesetz geurteilt wird, ist die Verfassungsänderung vom Tisch.

  • Ich kann diese letztliche Nicht-Entscheidung in der Sache des BVG nicht nachvollziehen. Hier ist nicht „halbregulär“ noch ein Bundestag in den letzten Zügen seiner Legislaturperiode. Der Bundestag wurde vorzeitig aufgelöst durch einen hoheitlichen Akt des Bundespräsidenten. Ein neuer Bundestag wurde gewählt und könnte einberufen werden.

    • BVerfG, nicht BVG, Entschuldigung.

  • War alles schon vor der Wahl beschlossen, da gibt es keine Widerrede. Das wird knallhart durchgezogen.

  • War ja abzusehen. Politisch besetzte Gerichte.

  • Traurig!
    Vor allem, dass jetzt nochmal wesentlich mehr Geld in den Kampf gegen Rechts, und gegen die AfD fließen wird.

  • Wer schön gewesen wenn es geklappt hätte, auf in den staatlichen bankrott.

  • 🇩🇪🇮🇱☮️

    • Mir fehlt gerade der Glaube daran.

    • Besser ist Graupner als Robbe.

    • Solche Drohungen hat es in deutschen Geschichte schon mal gegeben.

      -10
      • Ach. Da brauchen Sie gar nicht so weit in die dt. Geschichte zurückgehen. Frau Strack-Zimmermann drohte vor Monaten ungeniert Bürgern, die ihrer Ideologie zuwider ist.

      • Sie sollten besser bei der SZ oder taz mitlesen und kommentieren. Wäre besser für Ihre Gesundheit.

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