Verfassungsgericht
Eilanträge scheitern in Karlsruhe: Reformen für Krankenkasse und Heizungsgesetz können beschlossen werden
Laut Verfassungsgericht darf Schwarz-Rot Gesundheitsreform und neues Heizungsgesetz noch vor der Sommerpause durchpeitschen. Die Opposition sieht sich in ihren Rechten verletzt.
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Eilanträge gegen die geplante Verabschiedung der Krankenkassen-Reform abgewiesen. Damit ist der Weg frei für eine Entscheidung des Parlaments über die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken präsentierten Vorschläge zum Umbau des gesetzlichen Krankenkassen-Systems, die für Patienten vor allem Einschränkungen und höhere Zuzahlungen bedeuten.
Geklagt wurde aus der linken Opposition: Grüne und Linke hatten in mehreren Anträgen vor Gericht eine zu kurze Beratungszeit geltend gemacht. Die Regierung habe kurzfristig noch viele Änderungsanträge der Gesetze eingebracht – die Abgeordneten könnten diese in ihren Auswirkungen in der kurzen Zeit nicht überblicken und durcharbeiten. Die Gesetze dürften deshalb nicht mehr vor der Sommerpause verabschiedet werden, forderten die Antragsteller. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes folgte diesen Anträgen jedoch nicht.
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Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen kritisierte am Mittwoch, man habe „die vergangenen Tage ein chaotisches Gesetzgebungsverfahren erlebt“. Er wolle daher vom Gericht überprüfen lassen, ob „in diesem Fall überhaupt noch ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren möglich ist“.
Vorbild dieses Vorgehens könnte eine bekannte Klage gegen Habecks Heizungsgesetz sein: Mit ähnlichen Argumenten wie den jetzt vorgebrachten hatte der damalige CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann damals Erfolg.
Jetzt jedoch scheiterten entsprechende Anträge in Karlsruhe – nicht nur beim Thema Gesundheitsreform. Auch ein Antrag gegen den Beschluss des neuen Gebäudeenergiegesetzes wurde abgelehnt – auch diese Novelle kann also vor der Sommerpause beschlossen werden. Hier hatte die Fraktion der Linken im Bundestag eine sogenannte Organklage angestrengt. Diese verwarf das Bundesverfassungsgericht jedoch als unzulässig: Die Linke habe vorher gegenüber der Bundesregierung nicht ausreichend klargemacht, dass man sich und damit das politische Organ Bundestag in seinen Rechten verletzt sähe.
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Bundesverfassungsgericht….
Hoffentlich hat das Dinner gut geschmeckt
Karlsruhe steckt mit der Regierung unter einer Decke, ganz genau. Manche verkaufen ihre Moral für ein Linsengericht…
Nix mit Linsen, Angelique: Ein wenig Pastete von französischen Bio-Enten, ein Häppchen vom handgestreichelten Kobe-Rind und ein Tröpfchen Chateau Lafite Rothschild dürfen’s schon sein – man gönnt sich ja sonst nichts…
Hast ja recht, Wilhelm:-)
oder die letzte Mahlzeit, Prost ich könnte k…
„das letzte Hemd hat keine Flaschen“….schade.
Nun, cara Angelika, im Präzedenzfall des Linsengerichts ging es aber eher um das Erstgeburtsrecht, wenn ich nicht irre …
Wobei, es gibt eben viele Gerichte: Scherben-, Linsen-, Straf-, Teller-, Verfassungs-, Eintopf-, Sozial-, Fleisch-, Stand-, Kriegs-, Wild- (etc.).
Wir haben einen Verfassungsschutz
ein Verfassungsgericht
aber keine Verfassung
.. und wir sind fassungslos und machen deswegen ein Fass auf.
Dafür sind wir aber (ver)fassungslos vor Wut.
Ein Vielleicht Kanzler kann sich also auf Karlsruhe verlassen.
Apropos Vielleicht Kanzler…,
WIESO kann man EILANTRÄGE wg. GEG und GKV einreichen und auch schnell abgelehnt bekommen ABER es ist nun seit 16 Monaten NICHT möglich die Rechtmäßigkeit einer BTW 2025 durch Neuauszählung und somit auch das Amt und die ReGIERung zu bestätigen???
Schon komisch, oder…da mahlen die Mühlen in Zeitlupe aber bei den jetzigen Anliegen geht es quasi vergleichsweise mit Lichtgeschwindigkeit.
Diese Richter sind längst Täter.
Korrekt
Der oberste Verfassungsrichter Harbarth (CDU) hat alles beim „Dinner“ im Kanzleramt genau besprochen. Aussitzen und Verschleppen heißt die Devise. So wie z.B. ein Urteil zum Cum-Ex-Untersuchungsausschuss, das bis heute auf sich warten lässt.
Aussitzen und verschleppen wie bei den ausstehenden Klagen wegen der Abschaffung der Schuldenbremse mit abgewähltem Bundestag.
Seit Februar 2025 passiert hier NICHTS 😡😡😡
zur Ergänzung; gemeint ist der Scholz-Warburg-Cum-Ex Untersuchungsausschuss.
ja stimmt, der sagt eigentlich alles, alle wissen das da Geld in ganz großem Stil unterschlagen wurde, aber ein Untersuchungsausschuss wird von der Regierung mit großer Mehrheit abgelehnt. Da waren sich SPD/Güne/FDP einig, da hätte ich zumindestens von der FDP mehr erwartet, deshalb sind die ja auch weg vom Fenster. Damals hatte die CDU/CSU übrigens auch dafür gestimmt, zusammen mit AFD und Linken, das wäre bei der CDU/CSU jetzt wohl auch anders.
Wie war das mit der einen Krähe??
Genau diese Kartell-Parteien die Cum-Ex Geschäfte jahrzehntelang ignoriert haben, meinen jetzt Steuern erhöhen zu müssen um Deutschland zu „modernisieren“. Gerade die von den Politiker dieser Parteien geführten Landesbanken ( vor allem West-LB, LBBW und HSH Nordbank waren dicke an den Geschäften beteiligt) Warum Scholz und Tschentscher die 100 Millionen Euro der Warburg-Bank verjähren lassen wollten und die Rolle von J. Kahrs SPD und Parteispenden an die SPD der Warburg Bank gehört in einen Untersuchungsausschuss. Die Verlustsumme von Cum-Ex und Cum-Cum Geschäften wird auf 30 Milliarden Euro geschätzt. Jetzt will die CDU/CSU aber keinen UA mehr und Harbarth verschleppt die Entscheidung, weil ein Scholz-Warburg UA wohl das Ende der SPD-Merz-Regierung bedeuten würde.
und ich dachte immer, die italienische Regierung steckt immer unter der Mafia Decke…. seit 15 J. hab‘ ich geschnallt, die Deutschen sind keinen Deut besser. Bei uns nennt man es eben nicht „die Mafia“. Ansonsten alles gleich, kein Unterscheid. Korrupt und kriminell. Schädlich.
Links Grün unterwandert? Ich frage für einen Freund
Gut erkannt – links-grün CDU unterwandert!
Infiltriert und in Karlsruhe wurde eine rote Robe istalliert. Zug um Zug.
eher Schwarz/Rot, die Grünen, die Linken und die FDP haben zusammen nur vier der sechszehn Richter bestimmt.
Bei wichtigen Reformen der Bundesregiertung bleiben die Stoppschilder des Bundesverfassungsgerichts oft aus. Auch die Eilanträge gegen die Krankenkassen- und Heizungsreform wurden nun abgelehnt. Für Kritiker ist das keine Überraschung, sondern ein strukturelles Problem. Wer Richterposten über politische Absprachen besetzt, darf sich über regierungsfreundliche Urteile nicht wundern.
Die 16 Richterposten werden nach Parteienproporz verteilt. Je 7 Richter gehen auf Vorschläge von CDU/CSU und SPD zurück, 2 auf Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD als größte Opposition bleibt hier – wie schon bei allen anderen parlamentarischen Ämtern – natürlich völlig außen vor.
Wenn das höchste Gericht durchwinkt, hinterlässt das einen faden Beigeschmack. Es stimmen ja bloß Richter von Schwarz und Rot ab. Karlsruhe wirkt so nicht wie ein Kontroleur, sondern wie der verlängerte Arm der Regierung!
Es gibt seit 1999 die Website „gewaltenteilung.de“ von Dr. jur. Udo Hochschild.
Unter
„https://www.gewaltenteilung.de/richterbilder-3/“
kann man direkt nachlesen, wie die Justiz in Deutschland und anderen Ländern funktioniert.
Es mag sich jeder seine eigene Meinung bilden, gut schneidet Deutschland in diesem Vergleich nicht ab … .
Nichts anderes haben wir von „unserer Demokratie“ erwartet.
Die Richter vom Bundesverfassungsgericht sind von diesen Gesetzen doch nicht betroffen. Wen wundert´s also?
Verfassungsgericht…
Vermutung : Auch das Bundesverfassungsgericht macht mal Urlaub – da kann man sich nicht kurz vorher noch mit Anträgen rumschlagen. Also abweisen – war leider kein Rückumschlag mit Briefmarke drauf, kommt nach der Sommerpause nochmal wieder…..
Gschmäckle?
leider ist unser oberstes Gericht, sowie viele Gerichte in Deutschland, ich sag jetzt mal, nicht ganz so objektiv. Wie kann es das denn auch sein ? Die Richter werden schließlich von den Parteien in ihr Amt gehievt. Zur Zeit sind von den 16 Richtern 12 Rot/Schwarz, was war da zu erwarten?
An solchen Entscheidungen wird sich nie etwas ändern, wenn nicht endlich dieses unsägliche und undemokratische gebaren der Wahl der Verfassungsschutzrichter durch das Parlament beendet wird.
Wie war das noch gleich mit der Gewaltenteilung?
Schaeun Sie sich mal an, wie das Verfassungsgericht besetzt ist… .
Die Überraschung die keinen Überrascht hat…..
Die Unterwanderung ist im vollem Gange.
Den Faschismus in seinem Lauf, halten weder Ochs noch Esel auf!
Weil die Ochsel in der Regierung sitzen…
Die Feldwege sind voll Schlaglöcher da kommen diese Viecher nicht weit.
bei dem Vorsitzenden dieses Gerichts sollte man sich nicht wundern….
Tja, so ist das wenn fast nur Schwarze und Rote „Richter“ mit Parteibuch dort sitzen.
Nennt sich Neudeutsch – Unsere Demokratie!
Dies Begründung ganz am Schluss liest sich, als seien die Damen und Herren Verfassungsrichter mental auch schon etwas in der Sommerpause gewesen.
Wer hat was anderes erwartet?
Tango Corrupti in Karlsruhe.
Die „Banalität des Bösen“, die Menschenleben kostet!
Nichts haben sie gelernt, nur verfeinert! Die Erpressungen und Schmiergelder sind sicherlich ähnlich wie früher! Rückgrat hat auch Keiner! Zum Fremdschämen, diese Leute, alle miteinander!!!
Wie war das noch, was Epstein meinte? „Wie werden wir bloß die Armen und die Mittelschicht los?“ Genau so…unter anderem! Widerlich!!!
Nur mal so zur Information:
https://www.rnd.de/gesundheit/neuer-krebsreport-who-befuerchtet-fast-verdoppelung-der-krebs-diagnosen-weltweit-EHRX6IJJSJGFTNELMXMMJOAURM.html
https://multipolar-magazin.de/artikel/wir-muessen-druck-aufbauen
„Die öffentliche Gesundheit und die Eugenik entwickelten sich parallel weiter, und führende Persönlichkeiten beider Bereiche teilten drei zentrale Ideen: Prävention, Effizienz und Fortschritt. Beide Bereiche vertraten die Ansicht, dass die Eindämmung der Ausbreitung von Krankheiten durch Prävention effizienter sei als die Suche nach einem Heilmittel, das bei jedem Einzelnen angewendet werden müsse. Für die Fachwelt des öffentlichen Gesundheitswesens war ein Impfstoff zur Verhinderung des Ausbruchs einer Krankheit besser als ein Medikament zur Behandlung der Krankheit. Eugeniker hielten Ausgaben für
Krankenhäuser und Anstalten zur Versorgung der Kranken für weniger effizient als die Kontrolle der Fortpflanzung bei jenen, von denen angenommen wurde, dass sie Kinder bekommen würden, die diese Einrichtungen bevölkern würden.
Eugeniker propagierten die Vorstellung, dass Kriminalität, Armut, Krankheit und das dadurch verursachte Leiden beseitigt werden könnten, verbunden mit der Vorstellung, dass mit der Verbesserung der gesellschaftlichen Qualität auch die
Steuerlast zur Bekämpfung negativer Zustände sinken würde. …“
Prof. Paul A. Lombardo , S. 643 (im Original), Chapter 55: Eugenics and Public Health: Historical Connections and Ethical Implications
The Oxford Handbook of Public Health Ethics
https://dokumen.pub/the-oxford-handbook-of-public-health-ethics-9780190245191-0190245190.html
https://www.ali.org/profile/1057
https://www.gen-ethisches-netzwerk.de/behinderung/246/die-fruhe-eugenik
https://www.youtube.com/watch?v=zF0nl8P22g0
https://www.youtube.com/watch?v=P-g5sx-qLXA
https://multipolar-magazin.de/meldungen/0432
Das ist aber rassistisch von der WHO,die behaupten also das Afrikaner ständig besoffen sind und Qualmen wie ein Schornstein.
Warum wird hier von Reformen geschrieben. Es sind Leistungskürzungen und Beitragserhöhungen. Keine Reformen!
Gekaufte Richter, deshalb gab es ja auch gute Abendessen bei Merkel!
Es wird hier immer verrückter. Time so say goodbye.
Warum wundert mich das nicht?
Allein, daß man auf den Seiten des Bundesverfassungsgericht zwar eine Pressemitteilung, aber keine Begründung oder gar einen Link zu einer veröffentlichten Entscheidung findet, spricht für mich Bände.
Ist Standard dort weil viele oder sogar die meisten Entscheidungen ohne Begründung abgewiesen werden.
Vor einigen Jahren wurden Entscheidungen zu Organklagen regelmäßig veröffentlicht. Und nebenbei: Eine Begründung wird es schon geben. Einfach „nein“ sagen können die auch nicht. Aber wahrscheinlich ist die einfach nur zu peinlich, um sie in die Öffentlichkeit zu tragen.
Verstehe das Problem nicht, bei mir ist der Link da.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2026/07/es20260709_2bve000326.html?nn=68112
Ah, ok, danke. Ich hatte es nicht gefunden.
Und was für Parteibücher haben die Mitglieder des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes?
Dies dürfte doch vielleicht auch Auswirkungen auf die Entscheidungen haben?
(Bademantel nicht griffbereit, deswegen so vorsichtig)