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Verfassungsgericht

Eilanträge scheitern in Karlsruhe: Reformen für Krankenkasse und Heizungsgesetz können beschlossen werden

Laut Verfassungsgericht darf Schwarz-Rot Gesundheitsreform und neues Heizungsgesetz noch vor der Sommerpause durchpeitschen. Die Opposition sieht sich in ihren Rechten verletzt.

Von

IMAGO/epd

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Eilanträge gegen die geplante Verabschiedung der Krankenkassen-Reform abgewiesen. Damit ist der Weg frei für eine Entscheidung des Parlaments über die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken präsentierten Vorschläge zum Umbau des gesetzlichen Krankenkassen-Systems, die für Patienten vor allem Einschränkungen und höhere Zuzahlungen bedeuten.

Geklagt wurde aus der linken Opposition: Grüne und Linke hatten in mehreren Anträgen vor Gericht eine zu kurze Beratungszeit geltend gemacht. Die Regierung habe kurzfristig noch viele Änderungsanträge der Gesetze eingebracht – die Abgeordneten könnten diese in ihren Auswirkungen in der kurzen Zeit nicht überblicken und durcharbeiten. Die Gesetze dürften deshalb nicht mehr vor der Sommerpause verabschiedet werden, forderten die Antragsteller. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes folgte diesen Anträgen jedoch nicht.

Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen kritisierte am Mittwoch, man habe „die vergangenen Tage ein chaotisches Gesetzgebungsverfahren erlebt“. Er wolle daher vom Gericht überprüfen lassen, ob „in diesem Fall überhaupt noch ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren möglich ist“.

Vorbild dieses Vorgehens könnte eine bekannte Klage gegen Habecks Heizungsgesetz sein: Mit ähnlichen Argumenten wie den jetzt vorgebrachten hatte der damalige CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann damals Erfolg.

Jetzt jedoch scheiterten entsprechende Anträge in Karlsruhe – nicht nur beim Thema Gesundheitsreform. Auch ein Antrag gegen den Beschluss des neuen Gebäudeenergiegesetzes wurde abgelehnt – auch diese Novelle kann also vor der Sommerpause beschlossen werden. Hier hatte die Fraktion der Linken im Bundestag eine sogenannte Organklage angestrengt. Diese verwarf das Bundesverfassungsgericht jedoch als unzulässig: Die Linke habe vorher gegenüber der Bundesregierung nicht ausreichend klargemacht, dass man sich und damit das politische Organ Bundestag in seinen Rechten verletzt sähe.

mro

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32 Kommentare

  • Bundesverfassungsgericht….
    Hoffentlich hat das Dinner gut geschmeckt

  • Wir haben einen Verfassungsschutz
    ein Verfassungsgericht
    aber keine Verfassung

    • .. und wir sind fassungslos und machen deswegen ein Fass auf.

    • Dafür sind wir aber (ver)fassungslos vor Wut.

    • Ein Vielleicht Kanzler kann sich also auf Karlsruhe verlassen.

      Apropos Vielleicht Kanzler…,
      WIESO kann man EILANTRÄGE wg. GEG und GKV einreichen und auch schnell abgelehnt bekommen ABER es ist nun seit 16 Monaten NICHT möglich die Rechtmäßigkeit einer BTW 2025 durch Neuauszählung und somit auch das Amt und die ReGIERung zu bestätigen???

      Schon komisch, oder…da mahlen die Mühlen in Zeitlupe aber bei den jetzigen Anliegen geht es quasi vergleichsweise mit Lichtgeschwindigkeit.

    • Korrekt

  • Links Grün unterwandert? Ich frage für einen Freund

    • Gut erkannt – links-grün CDU unterwandert!

      • Infiltriert und in Karlsruhe wurde eine rote Robe istalliert. Zug um Zug.

  • Der oberste Verfassungsrichter Harbarth (CDU) hat alles beim „Dinner“ im Kanzleramt genau besprochen. Aussitzen und Verschleppen heißt die Devise. So wie z.B. ein Urteil zum Cum-Ex-Untersuchungsausschuss, das bis heute auf sich warten lässt.

    • Aussitzen und verschleppen wie bei den ausstehenden Klagen wegen der Abschaffung der Schuldenbremse mit abgewähltem Bundestag.
      Seit Februar 2025 passiert hier NICHTS 😡😡😡

    • zur Ergänzung; gemeint ist der Scholz-Warburg-Cum-Ex Untersuchungsausschuss.

  • An solchen Entscheidungen wird sich nie etwas ändern, wenn nicht endlich dieses unsägliche und undemokratische gebaren der Wahl der Verfassungsschutzrichter durch das Parlament beendet wird.
    Wie war das noch gleich mit der Gewaltenteilung?

  • Wer hat was anderes erwartet?
    Tango Corrupti in Karlsruhe.

    • Die „Banalität des Bösen“, die Menschenleben kostet!

      Nichts haben sie gelernt, nur verfeinert! Die Erpressungen und Schmiergelder sind sicherlich ähnlich wie früher! Rückgrat hat auch Keiner! Zum Fremdschämen, diese Leute, alle miteinander!!!

      Wie war das noch, was Epstein meinte? „Wie werden wir bloß die Armen und die Mittelschicht los?“ Genau so…unter anderem! Widerlich!!!

  • Den Faschismus in seinem Lauf, halten weder Ochs noch Esel auf!

    • Weil die Ochsel in der Regierung sitzen…

  • bei dem Vorsitzenden dieses Gerichts sollte man sich nicht wundern….

  • Tja, so ist das wenn fast nur Schwarze und Rote „Richter“ mit Parteibuch dort sitzen.
    Nennt sich Neudeutsch – Unsere Demokratie!

  • Allein, daß man auf den Seiten des Bundesverfassungsgericht zwar eine Pressemitteilung, aber keine Begründung oder gar einen Link zu einer veröffentlichten Entscheidung findet, spricht für mich Bände.

    • Ist Standard dort weil viele oder sogar die meisten Entscheidungen ohne Begründung abgewiesen werden.

      • Vor einigen Jahren wurden Entscheidungen zu Organklagen regelmäßig veröffentlicht. Und nebenbei: Eine Begründung wird es schon geben. Einfach „nein“ sagen können die auch nicht. Aber wahrscheinlich ist die einfach nur zu peinlich, um sie in die Öffentlichkeit zu tragen.

  • Es wird hier immer verrückter. Time so say goodbye.

  • Und was für Parteibücher haben die Mitglieder des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes?
    Dies dürfte doch vielleicht auch Auswirkungen auf die Entscheidungen haben?
    (Bademantel nicht griffbereit, deswegen so vorsichtig)

  • Kein Wunder daß die Gerichtsentscheidung so ausfiel:

    Von einem politisch abhängen Gericht war/ist auch nits anderes zu erwarten

    Genau wie 33-45 und 1949-1989 in Deutschschand

  • Wir haben kein Verfassungsgericht ( Sind alles CDU-CSU-SPD Seilschaften) genau so wenig wie eine Verfassung. Und Demokratie haben wir seit der SED Vorsitzeneden M auch keine.

  • Wer hätte das gedacht? Geschlossene Gesellschaft da hat keiner was mitzureden.

  • Das Bundesverwesungsgericht ist sakrosankt – das sollten sich alle Kritiker mal hinter die Ohren schreiben.

  • Die Kranken, die sich dann die zusätzliche Versicherung in der Familie nicht mehr leisten können, warten dann auf den assistierten Suizid, und bis dahin nutzen sie andere Möglichkeiten, um „den Staat“, bzw. eigentlich ihren Ehepartner, nicht mehr zu belasten.

    Auf den Färöern gibt es eine Klippe, die haben sie damals für solche Gesellschaftsabsichten genutzt, ist wohl etwas teuer für die Meisten, dorthin zu kommen, da wird es wohl eine Wattwanderung oder mit letzter Kraft eine Bergwanderung tun müssen. Oder die üblichen anderen Arten.

    Klasse, Ihr Eugeniker mit Euren passiven stillen Euthanasie-Methoden – da macht man sich die Hände nicht so dreckig, wie die Nazis damals!

    Möge Euch ein Blitz beim Scheißen treffen!

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