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Bericht

Dublin-Verordnung: Deutschland verlangt Rücknahme von 12.841 Migranten, Italien nimmt nur drei auf

Diese Zahlen zeigen, wie dysfunktional das EU-Asylsystem ist: Deutschland hat von Italien die Rücknahme von 12.841 Migranten gefordert, die gemäß der Dublin-Verordnung zuerst italienischen Boden betreten haben. Bislang wurden lediglich drei Personen zurückgeführt.

Von

Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni

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Deutschland fordert von Italien die Rücknahme von 12.841 Migranten gemäß der Dublin-Verordnung. Lediglich drei Personen wurden bislang zurückgeführt. Das berichtet das Nachrichtenportal Euractiv. Die betroffenen Migranten erreichten Europa zunächst über Italien, bevor sie nach Deutschland weiterreisten. Gemäß der Dublin-Regeln ist der EU-Ersteinreisestaat für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig. 

Seit Dezember 2022 blockiert Italien die Rücknahme von Migranten, die dort erstmals EU-Boden betreten haben und gemäß der Dublin-Regeln dorthin zurückgebracht werden müssten. Im vergangenen Jahr forderte Deutschland die Rückführung von 12.841 Personen – Rom nahm lediglich drei auf. Begründet wird das mit überlasteten Aufnahmeeinrichtungen. 

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Während Italien, Griechenland und andere Mittelmeer-Staaten die Dublin-Verordnung systematisch aussetzen, wird in Deutschland an die strikte Einhaltung des EU-Rechts erinnert. Als CDU-Chef Friedrich Merz in seinem Fünf-Punkte-Plan vorschlug, Personen ohne gültige Papiere an der Grenze zurückzuweisen, war die Empörung groß. Ein klarer Bruch mit EU-Recht, hieß es.

Die europäische Asylpolitik zeigt sich als gescheitert. 2023 forderten EU-Staaten Italien zur Rücknahme von 42.468 Migranten auf, doch Rom ignorierte den Großteil der Anfragen. Deutschland und Frankreich stellten mit 74.620 bzw. 48.724 Ersuchen die meisten Rückführungsanträge – mit minimalem Erfolg.

Dass Italien sich rechtswidrig verhält, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) längst festgestellt. Im Dezember entschied das Gericht, dass Rom die Dublin-Überstellungen nicht einseitig aussetzen darf. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die am 11. Juni 2024 in Kraft trat, soll langfristig für gerechtere Verteilungsmechanismen sorgen. Doch ihre praktische Umsetzung wird erst nach einer Übergangsfrist von rund zwei Jahren erfolgen.

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