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„Ausländer raus!“

Fünf Jahre Haft? Bärbel Bas fordert „Höchststrafe“ für Sylt-Gröler

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas fordert für die Beteiligten im Sylt-Video die „Höchststrafe“. Dort riefen mehrere alkoholisierte Personen „Deutschland den Deutschen - Ausländer raus!“.

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Auf Social Media ging in den vergangenen Tagen ein Video aus Sylt viral. In dem Mitschnitt grölen mehrere Personen zur Melodie des mehr als 20 Jahre alten Party-Hits „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino den Text „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!“. Im Hintergrund machte zudem ein jüngerer Mann eine Hitlergrußartige Geste. Entstanden ist das Video offenbar unter Alkoholeinfluss zu den Pfingsttagen.

Dennoch versetzt dieses Video Politik und Medien offenbar in Angst und Schrecken. Auch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD), die protokollarisch das zweithöchste Amt Deutschlands innehat, hat sich inzwischen mehrfach zu diesem Video geäußert. Bas ruft nach dem starken Staat. Sie fordert ein rigoroses Durchgreifen der Justiz gegen die mutmaßlichen Täter. Auch sie habe sich das Video angesehen, so Bas im Rahmen der Feierlichkeiten zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes. Sie erklärt, dass der große Vorteil sei, dass man durch diesen Mitschnitt „bestimmte Personen“ identifizieren könne. Sie geht davon aus, dass diese „verfassungsfeindlichen Parolen“ bestraft werden.

Die Möglichkeiten des Strafrechts müssten ihrer Meinung nach volle Anwendung finden. Die Taten von Sylt müsste man „vielleicht auch mal mit einer Höchststrafe belegen“, so Bas. „Aber das ist Sache der Justiz“ schiebt die Bundestagspräsidentin noch hinterher. Wegen der hitlergrußartigen Geste sowie dem Ausspruch „Deutschland den Deutschen“ kommt eine Strafverfolgung nach § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) in Betracht. Auch hier liegt das Strafhöchstmaß bei drei Jahren Freiheitsentzug. Die Personen könnten sich zudem aufgrund einer Volksverhetzung (§130 StGB) strafbar gemacht haben.

Hier droht eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren. Einschlägig ist die Volksverhetzung sofern der öffentliche Frieden gestört wird und gegen Teile der Bevölkerung zu Hass, Gewalt oder Willkürmaßnahmen aufgestachelt oder aufgefordert wird. Ebenso ist die Volksverhetzung erfüllt, wenn Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden und der öffentliche Frieden dadurch gefährdet wird. In jedem Fall muss der angegriffene Teil der Bevölkerung eingeschüchtert werden. Bas fordert also eine Strafe von 5 Jahren für Beteiligten im Sylt-Video

Am Rande der Feierlichkeiten äußerte sie sich auch gegenüber phoenix in einem Interview zu den Vorfällen auf Sylt. Sie erklärte: „Wenn man solche unappetitlichen Auftritte sieht, fragt man sich wirklich, was in den Köpfen dieser jungen Menschen vorgeht. Ich wünsche mir viel Zivilcourage und dass andere dagegenhalten“. Lediglich die Reaktionen aus dem Netz und dem Gegenhalten von vielen Usern machten ihr Mut. „Das zeigt mir, dass es viele gibt, die die Demokratie auf der anderen Seite verteidigen“, so Bas.

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