Sachsen-Anhalt
„Dieses Pack muss raus“ keine Volksverhetzung: CDU-Politiker freigesprochen
Der Post „Dieses Pack muss raus aus Deutschland“ des CDU-Landtagsabgeordneten Detlef Gürth war keine Volksverhetzung. Das entschied das Amtsgericht Aschersleben. Ursprünglich war gegen ihn ein Strafbefehl über 18.000 Euro verhängt worden.

Der CDU-Landtagsabgeordnete und frühere Landtagspräsident von Sachsen-Anhalt, Detlef Gürth, wurde am Freitag durch das Amtsgericht Aschersleben von der Beschuldigung der Volksverhetzung freigesprochen. In Reaktion auf den tödlichen Messerangriff durch einen afghanischen Flüchtling in Wolmirstedt Mitte Juni hatte der Politiker auf X gepostet: „Dieses Pack muss raus aus Deutschland.“
Im Ganzen formulierte er in Bezug auf eine Meldung der Bild-Zeitung: „Gut, dass die Polizisten diesen feigen, hinterlistigen Afghanen erschossen hat. Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muss raus aus Deutschland.“ Der Tweet wurde kurz nach Veröffentlichung direkt wieder gelöscht.
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Henriette Quade, die innenpolitische Sprecherin der Linken im Landtag, erstattete Strafanzeige. Für sie stellte die Bezeichnung von Afghanen als „Pack“ eine Verletzung der Menschenwürde dar. Gürth würde die Behauptung anstellen, „dass alle im Inland lebenden Afghanen potenzielle Mörder seien“, erklärte sie in einer Pressemitteilung.
Die Staatsanwaltschaft Halle – die Zentralstelle für die Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHI) – nahm im Juli wegen des Verdachts der Volksverhetzung Ermittlungen gegen Gürth auf. Bereits Ende Juni hatte sie mitgeteilt, den Vorgang von Amts wegen zu prüfen.
Im Herbst beantragte die Staatsanwaltschaft Halle beim Amtsgericht Aschersleben einen Strafbefehl gegen den CDU-Politiker. Das Gericht kam dem Antrag nach. Eine Strafe über 90 Tagessätze zu jeweils 200 Euro, insgesamt 18.000 Euro, wurde gegen ihn verhängt. Bei dieser Höhe der Strafzahlung wäre er vorbestraft gewesen. Detlef Gürth legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein.
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Im Interview mit dem Deutschlandfunk erklärte er vor dem Gerichtsgebäude: „Ich hätte den nicht so formulieren sollen, das sag ich ganz offen.“ Er stehe zwar zu der Aussage und bleibe bei der Forderung, dass kriminelle Ausländer ihr Aufenthaltsrecht verlieren sollten, bedauere aber die „Art und Weise, wie ich es kommuniziert habe“, die Raum für Fehlinterpretationen lasse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hält sich bislang noch offen, Berufung oder Revision einzulegen.
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Als CDU-Politiker kann er es sich wohl noch erlauben, die Wahrheit zu sagen. Bei einem AfD-Politiker wäre das Urteil sicherlich ganz anders ausgefallen!
Wie das Urteil wohl ausgefallen wäre, säße ein AfD-Politiker auf der Anklagebank?
Ah die Wahrheit darf also noch ausgesprochen werden.
ABER wohl nur als Politiker (aus einer Richtung).
Weiteres ABER, ein Gericht ermahnt also auf Wortwahl zu achten in der Zukunft, äh Art5GG interessiert also dann wieder nicht, obwohl es Freispruch gab? Welch richterliche Anmaßung.
Als Seehofer (als Bundesgesundheitsminister) vom „Ärztepack“ sprach war das NICHT volksverhetzend? Oder als die PeGiDa-Demonstranten von Politikern (weiß leider nicht mehr wer es war) als Pack bezeichnet wurden, war das auch nicht (volks)verhetzend!?
Wie formulierte das H. Danisch so schö: „Es sind nicht die Maßstäbe die mich ankotzen! Es sind die doppelten Maßstäbe!“
Freispruch als Warnung ?
Diese Richter haben keine Ahnung von rechtstaatlichen Prinzipien!
Der Staat ist nicht erziehungsberechtigt und die Justiz auch nicht!
Zum verzweifeln wie weit die Tiefenverblödung in gebildete Schichten vorgedrungen ist.
Sigmar Gabriel hat das Volk auch
als „Pack“ bezeichnet!
Wenn das
Heiko
oder Ines
oder Werner
oder Heidi
oder Thomas
gesagt hätte……
Gaanz sicher Kein Freispruch…..
noch nichtmal Einstellung des Verfahrens!!!
Das weiß jeder, der Nicht unter einem Stein lebt.
🤷♂️🤷♂️😑😑
Er hat seine Forderung, für jeden vernunftbegabten Menschen erkennbar, auf kriminelle Migranten beschränkt.
Nur in totalitären Regimen kann die Wahrheit strafbar sein!
So langsam sollte man mal über finanzielle Konsequenzen für Richterstuben, Staatsanwälte und Rechtsanwälte/NGOs ansprechen, die die stark begrenzten Kapazitäten der Justiz mit derartigem Schwachsinn füllen. Der Vergewaltiger wird nach 3 jahren zu einer Bewährungsstrafe verurteilt (wenn es nicht verjährt ist) und aus der Staatskasse für die erlittene Uhaft entschädigt, während für jeden Schwachkopf und andere Banalitäten ganze Hundertschaften der Polizei und Justiz gebunden werden.
Ich erkenne ein Muster, fast schon ein System und in dem System sind diverse Richter und Anwälte mit Ursache der Problems, da sie lieber Banalitäten die dem Gerechtigkeitssinn des Menschen wiedersprechen aburteilen, anstatt tatsächliche Verbrecher hinter Gittern zu bringen. Polizei und Justiz werden aufgrund Prioritätenverschiebung vermutlich mit Hauptverantwortliche für den Anstieg der Gewalttaten sein. Wo ein Meme schlimmer als eine Vergewaltigung ist, ist kein Rechtsstaat mehr zu machen.