Werbung:

Der Fall Loretta – Wie Medien und Politik eine 16-Jährige öffentlich richten

Eine Schülerin wird aufgrund problematischer Social Media Posts von der Polizei aus dem Unterricht geholt. Kurze Zeit werden die Fotos des 16-jährigen Mädchens von großen Medien veröffentlicht. Sie wurden ihnen direkt von den Behörden zugeschickt. Ein ungeheuerlicher Vorgang.

Das Gymnasium in Ribnitz-Damgarten, das Loretta besucht.

„Keine Schlümpfe, sondern Hass“ titelte die FAZ am Dienstag. Im Fall der 16-jährigen Loretta, die am 27. Februar von Polizisten aus dem Unterricht in einem Gymnasium in Mecklenburg-Vorpommern geholt wurde, weil sie – so die bisherige Berichterstattung – ein AfD-freundliches Schlumpf-Video gepostet hatte, vermeldet die Zeitung Neuigkeiten. Auch die Welt berichtet. Beide Medien geben an, von der Polizeidirektion Stralsund erfahren zu haben, dass es sich bei dem Material, das der Polizei von der Schulleitung des Gymnasiums zugespielt wurde und das Anlass einer Gefährderansprache der Beamten mit der Schülerin gewesen sein soll, nicht um ein Schlumpf-Video gehandelt habe. Vielmehr, so schreibt die FAZ, habe „das Mädchen offenbar mehrfach Aussagen und Symbole veröffentlicht, die von Rechtsextremen genutzt werden“. 

Konkret soll eine anonyme Hinweisgeberin der Schulleitung verschiedene Screenshots zugespielt haben, die Beiträge von Loretta in den sozialen Medien zeigen sollen. Die Screenshots liegen den Zeitungen zunächst nicht vor, stattdessen legt der Welt-Journalist Tim Röhn auf Twitter offen, dass er von der Polizei Stralsund Bildbeschreibungen der Screenshots erhalten habe. Allein Nius seien die originalen Screenshots auf Bitten der Mutter übermittelt worden, erklärt Röhn am Dienstag auf Twitter. Dort habe man sich allerdings entschieden, die Screenshots nicht zu veröffentlichen. 

Werbung

Am Mittwochvormittag veröffentlicht dann Welt als erstes Medium die Screenshots. Diese habe man aus „Behördenkreisen“ erhalten, schreibt Röhn. Ein bemerkenswerter Vorgang. Auf Anfrage der Berliner Zeitung teilte die Polizeidirektion Stralsund bereits am Dienstag mit, dass man zum „Schutz der Persönlichkeitsrechte der Jugendlichen“ zunächst darauf verzichtet hatte, die Screenshots zu veröffentlichen. Aufgrund der anhaltenden Berichterstattung verschiedener Medien „mit den Erzählungen vermeintlicher ‚Schlumpf-Videos‘“ hatte man jedoch entschieden, „die Screenshots verbal zu beschreiben und zu veröffentlichen“, um eine „Kommunikationslücke“ zu schließen. Offensichtlich ist man nun anderer Meinung.

Das Polizeistatement gleicht dem Kommentar der SPD-Landesfraktion, den Welt am Dienstag veröffentlichte. Darin hieß es: „Da mit Blick auf die Wahrung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Heranwachsenden seitens der offiziellen Stellen auf die Veröffentlichung von Details zu den tatsächlichen Äußerungen und Postings der Schülerin verzichtet wurde, ist kommunikativ eine Lücke entstanden, die die AfD, die Junge Freiheit und weitere Medien mit der Erzählung vermeintlich harmloser ‚Schlumpf‘-Videos füllen.“ Die SPD regiert in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit der Linken. Ministerpräsidentin ist die SPD-Politikerin Manuela Schwesig.

Umso brisanter der Hinweis der Welt am Dienstag, dass man aus „Regierungskreisen“ erfahren habe, dass die Beamten mit dem Gespräch in der Schule beabsichtigt hätten, der Schülerin klarzumachen, dass sie, Zitat Welt, „die Grenze des Strafbaren überschreiten würde, wenn sie noch rechtslastigere Dinge veröffentlichen würde.“ Darüber hinaus hätten die Beamten die Schülerin warnen wollen, dass sie sich mit den Posts in Gefahr bringe, weil politisch Andersdenkende sie deswegen angreifen könnten. Hält die Polizei derartige Ansprachen auch bei den zahlreichen linken Schülern, die sich offiziell zu Antifa bekennen?

Werbung

Wieso äußern sich Politik und Polizei überhaupt so detailliert über die Tätigkeiten einer Minderjährigen? Warum betreibt die Polizei einen derartigen Aufwand und besucht eine 16-Jährige gezielt in der Schule, holt sie aus dem Raum, anstatt sie zu Hause aufzusuchen oder zuerst ihre Eltern zu kontaktieren – obwohl die Polizei explizit angab, dass die Beiträge unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen? Wieso benachrichtigte der Schulleiter direkt die Polizei, ohne sich vorher an Lorettas Familie zu wenden oder sie zumindest darüber in Kenntnis zu setzen? Und wieso senden die Behörden die originalen Screenshots schließlich direkt an Medien wie die Welt, wohl wissend, dass damit nun die originalen Social-Media-Accounts und originale ungepixelte Bilder des Mädchens für jeden sichtbar sind?

Ebenso fragwürdig wie diese Kommunikation ist die stumpfe Spekulation über die Bedeutung der Symbole in den Screenshots, der sich verschiedenen Medien in den letzten Tagen hingegeben haben. Als FAZ und Welt am Dienstag nur die Bildbeschreibungen der Polizei, aber noch nicht die Screenshots, vorlagen, zitierten die Medien aus diesen Beschreibungen und lieferten dazu ihre ganz eigene und nicht von der Polizei stammende Einordnung. Unter anderem schreibt die FAZ: „Zu sehen ist nach Beschreibungen der Polizei etwa eine vermummte weibliche Person mit hellem Haar. Auf dem Kapuzenpullover sind die Buchstaben „HH“ aufgestickt, was von Rechtsextremen als Kürzel für „Heil Hitler“ genutzt wird, unter dem Nutzernamen steht die Zahlenfolge 1161, was Rechtsextremen als Kürzel für den Kampf gegen den Antifaschismus dient (Anti-Anti-Faschistische Aktion).“ 

In den von Röhn veröffentlichten Originalbeschreibungen der Polizei heißt es jedoch lediglich: „Abgebildet: mutmaßlich Tiktok: Kopf einer augenscheinlich weiblichen Person mit offenbar hellem Haar, beschrifteter Strickmütze und Kapuze auf und vermummt, so dass lediglich die Augenpartie zu sehen ist. Im Vordergrund steht „nix yallah yallah .“ Der Nutzername unten links ist mit einem Zusatzzeichen einer Deutschlandfahne versehen, darunter die Zahl 1161 und darunter diverse Hashtags („#foryou #fürdich # fyp # fy. mehr“) Der Schriftzug auf der Mütze könnte „Pit Bull West Coast since 1989“ und die Zahl 1161 wird u.a. im Internet für Anti (1) Antifa (161) gebraucht. Der Kapuzenpullover/-jacke hat die Buchstaben „HH“ aufgestickt.“

Werbung

Die Einordnung, dass das „HH“ auf der Jacke für „Heil Hitler“ stehe und dass die Zahlenfolge „1161“ von Rechtsextremen verwendet werden, ist demnach eine Einordnung der FAZ selbst. Gegenüber der Jungen Freiheit erklärt die Mutter der Schülerin am Dienstag: „Es handelt sich um eine Daunenjacke der Marke Helly Hansen.“ Eine Aussage, die sich am Mittwoch durch die von der Welt veröffentlichten Original-Screenshots bestätigen lässt. Auf dem Screenshot ist tatsächlich das Logo der Outdoor-Marke zu erkennen. Es bleibt die Frage offen, warum die Polizei vor diesem Hintergrund überhaupt in ihrer Bildbeschreibung die Anmerkung in Bezug auf das Logo festhielt. Hielten die Beamten das Markenlogo etwa auch für ein bewusst platziertes rechtes Symbol?

Die Welt wiederum warf der Jugendlichen in einer Zwischenüberschrift ihres Berichts „Ausländerfeindlichkeit“ vor. Der angebliche Beleg: Die Screenshots würden Aussagen wie „in Deutschland wird deutsch gesprochen“ oder „heimat freiheit tradition, multikulti endstation“ enthalten. Der letzte Spruch stammt von der Identitären Bewegung. Ein weiterer in den Screenshots vorkommender Slogan („Deutsche Jugend voran“) wird von den Medien der rechtsextremen Partei „Der III. Weg“ zugeordnet. Auch diese Einordnung stammt nicht von der Bildbeschreibung der Polizei, sondern von den Medien selbst. 

Ethische Grenzen scheint es nicht mehr zu geben

Drei Wochen nachdem Loretta aus dem Unterricht geholt wurde, um mit der Polizei zu sprechen, spricht jetzt also die gesamte Medienlandschaft über Originalbilder einer 16-Jährigen, deren Inhalte laut der Polizei erklärtermaßen nicht strafbar sind. Mit Loretta selbst hatte die Polizei nicht über die konkreten Inhalte der Screenshots geredet. „Die betreffenden Screenshots wurden nicht gezeigt und nicht im Einzelnen besprochen“, hatte der Pressesprecher der Polizeidirektion Stralsund gegenüber den Jungen Freiheit erklärt. Nun aber ist ihr teilweise nur durch ein Handy verdecktes Gesicht groß in der Zeitung zu sehen.

Werbung

Allein der Anstand hätte geboten, dass sich sowohl der Schulleiter als auch die Behörden und die Landesregierung bei der Schülerin und ihren Eltern dafür entschuldigen, dass sie in dieser Sache nicht diskreter vorgegangen sind. Wenn es der Polizei und der Schulleitung wirklich nur darum ging, die Jugendliche über die Gefahren aufzuklären, die mit ihren Aktivitäten im Internet einhergehen, hätte eine private Ansprache schließlich ausgereicht. Stattdessen sollte die Schülerin offenbar durch die Ansprache in der Schule eingeschüchtert werden. Doch die nun erfolgte Veröffentlichung der Fotos zeigt das Gegenteil von Reue. 

Wäre so ein Vorgang auch mit einem Jugendlichen denkbar, der beispielsweise RAF-Sympathien im Internet zeigt? Es ist schwer vorstellbar. Im Kampf gegen Rechts scheinen sowohl bei einigen Journalisten als auch bei der Polizei und Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern bestimmte bisher geltende ethische Grenzen, wie den Schutz der Persönlichkeit, insbesondere von Minderjährigen, nicht mehr zu gelten.

Werbung