Berlin
„Das geht viel zu schnell“: Anwohner und Bürgermeister empört über Unterkunft für 1200 Migranten
Die geplante Großunterkunft für über 1000 Flüchtlinge in Berlin-Lichtenberg sorgt bei dem Bezirksbürgermeister und den Anwohnern für Entsetzen. Der Bürgermeister sei nicht informiert gewesen - Berlin habe über die Köpfe der Anwohner hinweg entschieden.
„Das geht viel zu schnell“ — Anwohner in Berlin-Lichtenberg sind über die geplante Großunterkunft für 1200 Migranten entsetzt: Ab November sollen 1200 Migranten im ehemaligen City-East-Hotel in der Landsberger Allee untergebracht werden. Am Mittwoch fand eine Informationsveranstaltung für die Nachbarn zum Projekt, das 143 Millionen Euro kostet (Apollo News berichtete), statt. Auf der Veranstaltung äußerten die Menschen ihre Sorge vor allem über die ohnehin belastete gesundheitliche Versorgung sowie über die drohende mangelnde Lebensmittelversorgung. Auch der Bezirksbürgermeister ist „richtig sauer“ und erklärt, nicht informiert gewesen zu sein.
„Diese Nachricht bereitet mir Sorge”, beklagt eine 83-jährige Nachbarin der künftigen Flüchtlingsunterkunft bei der Informationsveranstaltung des CDU-Abgeordneten für Lichtenberg, Dennis Haustein. Die größten Sorgen, die die Anwohner an dem Abend mehrmals beklagten, sind die bereits belastete Gesundheitsversorgung, der überfüllte Park und Discounter sowie die Schulen, die bereits von Lehrermangel geplagt sind.
Werbung
„Das geht viel zu schnell, wir haben nicht genug Supermärkte, und auch sonst fehlt es an allen Ecken“, kritisiert die Rentnerin. Schließlich versucht der zuständige Abgeordnete Haustein, die etwa 200 anwesenden Anwohner damit zu besänftigen, dass unter anderem neue Basketballplätze und ein Café entstehen sollen, die sowohl für die Migranten als auch für die Anwohner zur Verfügung stehen. Allerdings betont Haustein, dass die Unterkunft kein Ghetto mit einem hohen Zaun werden solle. Daraufhin fängt er sich misstrauische Blicke ein, berichtete die Berliner Zeitung.
Auch Bezirksbürgermeister Martin Schaefer ist entsetzt und berichtet, dass er über die Pläne nicht unterrichtet worden sei. In diesem Falle habe das Land Berlin entschieden. Schaefer betont, es mache ihn „richtig sauer“, dass in Lichtenberg noch vier von sechzehn weiteren Unterkünften in Berlin für Migranten geplant seien.
Bereits ab dem 11. November sollen in dem Hochhaus-Komplex in der Landsberger Allee zunächst 750 Asylbewerber untergebracht werden. Ab Juli 2025 sollen die Einwohner schließlich auf 1200 Migranten aufgestockt werden. Die Migranten stammen aus Afghanistan, Syrien, der Türkei und der Ukraine. Das Projekt ist eines von insgesamt drei in Berlin geplanten neuen Großunterkünften.
Bei den Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus stimmten in Lichtenberg nur 13,8 % für die AfD, aber 18,6 % für die Linkspartei und der Rest für die übrigen Altparteien. Deshalb bitte nicht beschweren, ihr habt es so gewollt!
Keine Panik, sind doch alles nette Familien mit süßen kleinen Kindern. Einfach mit ein paar Teddys wedeln und alles wird gut 🙂
Diese Einstellung in Berlin kann ich ja gar nicht verstehen !!! Da haben doch alle ja geschrien und entsprechend gewählt !!! Da geht bestimmt noch viel mehr in Berlin . Und das ist auch gut so !!
Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung 2023: CDU 24%, Linke 23%, SPD 15%, Grüne 12%… und nur 14% AFD. Tja, Leute, 86% von euch haben genau das gewählt, was jetzt passiert, nun akzeptiert bitte die Lieferung eurer Bestellung.
Berlin!!! Ihr habt so gewählt, lebt damit! Hört auf damit, auf hohem Niveau zu Jammern! Und wenn Ihr jammern müsst: Bitte sehr leise, es war ja Euer Wunsch!
Welche Parteien wurden doch gleich gewählt?
Geliefert wie bestellt. Der unmündige Bürger(-meister) wird nicht gefragt.
Also es geht schon – nur halt nicht so schnell?
Würde man Gesetze einhalten, die zum Schutz der einheimischen Bevölkerung gedacht sind, wie Artikel 16a GG (kein Asylrecht für aus sicheren Drittstaaten einreisende Ausländer) oder §18 AsylG (asylsuchenden Ausländern aus sicheren Drittstaaten ist die Einreise zu verweigern) sowie § 51 Abs. 1 Nr 5 AufenthG (Ausweisung von Ausländern ohne Aufenthaltsrecht) bis zu § 54 AufenthG (Abschiebung von Ausländern bei Ausweisungsinteresse) – dann gäbe es hier gar keine „Flüchtlinge“ unterzubringen.