Meinung •
Markus Lanz
Dann „würde ich an meiner Nominierung nicht festhalten“ – Brosius-Gersdorf stellt ihre eigene Kandidatur infrage
Nach dem Auftritt bei Markus Lanz ist ein Rückzug von Frauke Brosius-Gersdorf nicht mehr ausgeschlossen. In der Sendung hatte sie die Union deutlich kritisiert – auf deren Stimmen sie angewiesen ist. Und auch einen Rückzug eigenständig ins Spiel gebracht.

In der ZDF-Sendung Markus Lanz kündigte Frauke Brosius-Gersdorf, die für die SPD für das Bundesverfassungsgericht kandidiert, an, dass auch ein Rückzug ihrer Kandidatur nicht vollkommen ausgeschlossen ist. So erklärte sie: „Die Debatte rund um meine Person ist so groß, dass tatsächlich die Gefahr besteht, dass das Verfassungsgericht am Ende beschädigt wird. Sobald das auch nur droht, würde ich an meiner Nominierung nicht festhalten.“ Einen solchen Schaden könne sie nicht verantworten.
Unklar ist, was die Rechtswissenschaftlerin damit meint: Zahlreiche SPD- und Grünen-Politiker hatten bereits am Freitag von einer drohenden Beschädigung des Bundesverfassungsgerichts gesprochen. Auch sie selbst meinte bei Lanz, dass die Debatte um die Verfassungsrichterwahl bereits jetzt den Rechtsstaat gefährden würde.
Werbung
Wegen ihres Auftritts am Dienstagabend könnte sie ihre eigene Wahl ohnehin deutlich erschwert oder sogar nahezu unmöglich gemacht haben. Die CSU und die Union im Allgemeinen kritisierte sie während der Sendung deutlich: Sie könne etwa nicht nachvollziehen, weshalb ihre Abtreibungsposition an die DNA der CDU gehe.
Den CSU-Fraktionsvorsitzenden im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, kritisierte sie unterdessen dafür, dass er sie indirekt als „aktivistisch“ bezeichnet hatte und Bedenken wegen seines christlichen Wertefundaments angemeldet hatte: „Nein, das kann ich nicht nachvollziehen, weil ich keine Aktivistin bin – die ganzen Zuschreibungen sind einfach schlicht falsch“, so Brosius-Gersdorf.
Werbung
Nun könnte sich Brosius-Gersdorf bei der Union auch durch solche Aussagen verrannt haben – auch bei ihrer inhaltlichen Position, dass eine Abtreibungslegalisierung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche rechtlich geboten ist, blieb sie eisern bei ihrem Standpunkt. Eigentlich sollte sich die Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam noch bei der Unions-Fraktion vorstellen – bislang zeigt sie sich, ebenso wie ihre nominierende Partei, die SPD, vollständig kompromisslos.
Lesen Sie auch:
Juraprofessorin
Gutachten für Brosius-Gersdorf weist Plagiatsvorwürfe als „unbegründet“ zurück
Frauke Brosius-Gersdorf hat wegen der Plagiatsvorwürfe gegen sie ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das liegt nun vor – und kommt zu einem wenig überraschenden Ergebnis.Verfassungsrichterwahl
Grüner Geheimdienst-Kontrolleur vermutet ausländische Kräfte hinter „Kampagne“ gegen Brosius-Gersdorf
Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz bringt den Verdacht ins Spiel, dass die angebliche Kampagne gegen die Richterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf aus dem Ausland finanziert worden sein könnte.Insbesondere deshalb drohen die Fronten im Koalitionsstreit zu verhärten: Die Union hat, insbesondere nach dem Dienstagabend bei Lanz, keinen eleganten Weg, Brosius-Gersdorf doch noch zu unterstützen – die SPD hat sich unterdessen bereits deutlich an die Seite der Rechtswissenschaftlerin gestellt; ein größerer Streit erscheint, außer wenn sich die Kandidatin zurückzieht, unvermeidlich.
Ich kann es nicht begreifen in welcher, geistig erfassten, Welt manche Menschen leben. Kann diese Frau nicht begreifen, dass Sie unserem Justizsystem schon Schaden zugefügt hat, aus Sicht der Kartellparteien, und mit den Aussagen zur Menschenwürde allen Kritikern möglicherweise justiziables Material geliefert hat. Wer demokratische Parteien und deren Wählerschaft „beseitigen“ will hat in unserem gesamten Staatsapparat nichts zu suchen, meine Meinung.
Sehr erfreulich, dass Frau Bindestrich ihre Bewerbung mit Zähnen und Klauen verteidigt. Einem langer Streit zwischen Christen und Sozis braucht die AfD nur zusehen. Schon steigen ihre Umfragewerte 🙂
Warum muss ich da ganz unwissenschaftlich an Loriot denken?
Debatten gefährden den Rechtsstaat …. damit ist doch schon alles zu dieser Dame gesagt, oder?
Dann „würde ich an meiner Nominierung nicht festhalten“
Findet mal den Fehler in dieser Äußerung ?
Man kann an einer Bewerbung festhalten oder nicht !! Aber an einer Nominierung ?? Die kann man ablehnen oder annehmen , Das wesen einer Nominierung ist das andere glauben das man für etwas geeignet ist und eben andere bestimmen ob man daraus eine Berufung macht !!
Die Physiognomie dieser Dame mit Doppelname sagt mir schon alles.
@Sommerblume
Darüber könnte man wahrlich eine wissenschaftliche Abhandlung schreiben.
Ungenaue Sprache, für Juristen ein Manko: Sie kann nicht an ihrer Nominierung festhalten, es sei denn, sie hätte sich selbst nominiert.
Eine hochkompetente Juristin – wer etwas anderes behauptet, ist Rechtspopulist.
In diesen Tagen muss man Ironie immer klar kennzeichnen. Es wird so viel Diffuses gesagt, dass die Leser oft nicht mehr wissen: ernst gemeint oder nicht?
Hochkompetent im fachlichen Sinne waren sicher auch viele Juristen im Nazi-Regime.
Gääääähhhhhn
Ironie?
Soviel Bedenken von vielen Seiten gegenüber dieser Kandidatin sollten ausreichen, diese Frau nicht als Richterin für das BVG zu wählen.
Ich glaub’s erst wenn es offiziell bestätigt wird.
In der Diskussion über die gescheiterte Richterwahl für das Bundesverfassungsgericht hoffen die Grünen, dass die SPD-Kandidatin Brosius-Gersdorf bei ihrer Kandidatur bleibt.
Entsprechend äußerte sich die Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Haßelmann, im Morgenmagazin von ARD und ZDF. Haßelmann forderte erneut eine Sondersitzung des Bundestags, um die am Freitag vorläufig abgesagte Richterwahl abzuhalten.
Gegen diesen Vorschlag hat sich die Linke ausgesprochen. Parteichefin Schwerdtner sagte, eine Sondersitzung, die am Ende 200.000 Euro koste, wenn man alle Abgeordneten aus der Sommerpause zurückhole, sei nicht zu legitimieren.
Die Regierung sei jetzt in der Pflicht, eine Einigung über die Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht herbeizuführen.
Sie kandidiert nicht, sondern wurde nominiert. Sie kann die Nominierung ablehnen, mehr nicht. Wird die Nominierung zurückgezogen, war’s das für sie.
Leider fokussiert sich jetzt jeder auf B.-Gersdorf. Dabei die die zweite Kandiatin der SPD, Prof. Dr. Ann‑Katrin Kaufhold, nicht weniger kontrovers aufgefallen.
So steht sie für die Befürwortung von Enteignungen nach GG‑Art. 15, radikalen Klima‑Transformation und Aktivismus und offene politische Nähe zu Linken und Grünen. Und wie die ticken ist gerade wieder sehr transparent. Wenn in diesem Muster das Bundesverfassungsgericht peu a peu umgestaltet wird, dann wird das in 20 Jahren ein „Gremium der Obersten Zensoren“. Die Tendenzen sind gravierender nicht zu beschreiben.
Vielleicht liegt’s bei mir inzwischen an einer immer wieder gerechtfertigten Skepsis, wenn ich mit Kishon sage: „Nicht so laut vor Jericho!“. Aufatmen können wir erst, wenn der Rückzug amtlich bestätigt ist – oder – um angesichts einer linksdogmatisch versteinerten Spezialdemokratie ‚Joethen‘ zu bemühen: „Die Botschaft hör´ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube“…
Warum lädt Lanz eigentlich nicht mal Steinhöfel ein, der auf WELT ganz nüchtern, sachlich und fachkundig erklärt hat, dass die in Frage stehende Person als Bundesrichterin völlig unwählbar und inakzeptabel ist und durch ihre öffentliche Aussagen nach der gescheiterten Wahl alles nur noch schlimmer macht.
Und Frau Frauke Brosius Gersdorf will nicht gewußt haben, wie weit ihre Expertise tatsächlich ausgelegt werden kann?
Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
Zivilgesellschaft | Wapler | Wersig | Wörner 17. Oktober 2024
Die Beendigung einer Schwangerschaft auf Verlangen wird bis zum Ende der 22. Woche p.c. der Schwangerschaft rechtmäßig gestellt. Der Abbruch der Schwangerschaft nach Ende der 22. Woche(22+1 p.c.) bleibt grundsätzlich rechtswidrig, kann jedoch wie nach bisheriger Rechtslage bei Vorliegen einer medizinischen Indikation nach deren ärztlicher Feststellung bis zum Beginn der Geburt rechtmäßig sein. ……..
Mitglieder der Arbeitsgruppe 1 (AG1)Prof. Dr. Maika Böhm, Hochschule MerseburgProf. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M. (Edinburgh), Universität Potsdam (stellvertr. Koordinatorin AG 1)Prof. Dr. Daphne Hahn, Hochschule FuldaProf. Dr. Paulina Starski, Albert-Ludwigs-Universität FreiburgProf. Dr. Stephanie Wallwiener, Universitätsmedizin HalleProf. Dr. Bettina Weißer, Universität zu KölnProf. Dr. Maria Wersig, Hochschule HannoverProf. Dr. Christiane Woopen, Universität BonnProf. Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison), Universität Konstanz (Koordinatorin AG 1)
VORWORTAuf Grundlage des Koalitionsvertrages 2021-20251 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) haben der Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, und die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin berufen. Die Kommission hat sich am 31. März 2023 konstituiert und unter Einhaltung des vorgegebenen Zeitplans ihre Arbeit zum 31. März 2024 beendet.Die Kommission ist ein unabhängiges und interdisziplinär zusammengesetztes Gremium, das aus 18 Expertinnen und Experten besteht.
Ich kann es nicht glauben–Warum hat sich die „Tagesschau“ nicht gemeldet?
Warum hat man zugelassen, dass „Rechte Medien“ in den Dreck gezogen werden.
Hat Herr Lanz nichts gewusst?
SPD?
„Die Debatte rund um meine Person ist so groß, dass tatsächlich die Gefahr besteht, dass das Verfassungsgericht am Ende beschädigt wird. Sobald das auch nur droht, würde ich an meiner Nominierung nicht festhalten.“ Einen solchen Schaden könne sie nicht verantworten. Das Verfassungsgericht ist doch schon beschädigt, genauer gesagt: sein Image dürfte sich bei einem Teil der Bürger verändert haben. Dem ein oder anderen ist jetzt wohl endgültig klar geworden, dass Richter, wie im Übrigen auch Wissenschaftler, Menschen mit parteipolitischen Voreinstellungen sind, keine unbeschriebenen Blätter.
Das sie persönlich ihre Kandidatur noch nicht zurück gezogen hat, bestätigt nur alles was man bisher aus ihrem Mund hörte. Charakterliche Eignung auch Fehlanzeige.
Mal abgesehen davon, was der eigentliche Auftrag dieser Dame ist…
Kirchen haben jetzt einen Auftrag, sich zwingend in die Politik einzumischen. Es geht auch um den Wert menschlichen Lebens.
Jura ist subjektiv und keine Wissenschaft und anders als in anderen Wissenschaften machen falsche Gesetze das wahre Recht falsch.
Es wäre sehr schlau, wenn sie den Rückzug antreten würde, denn selbst wenn sie mit fragwürdigem politischem Druck gewählt würde, würde jede ihrer Entscheidungen mit Argusaugen betrachtet werden. Da sie sich selbst nicht verleugnen kann, wären die Skandale vorprogrammiert und sie würde als Skandalrichterin in die Geschichte eingehen.
Völlig egal. Man wird sicherlich eine andere geeignete Person aus dem linken Spektrum finden, welche man zur Hüterin unserer Demokratie in dieses Amt wählen kann.
Wenn es ihr um das abwenden von Schaden geht ist es eh für sie und die SPD längst zu spät !!
Das ganze hat eh nur noch das Niveau von Deutschland such den Superstar (Richter) erreicht !!
Es gibt eben Zeiten und Notwendigkeiten mal einfach nichts zu sagen !
“ …dass das Verfassungsgericht am Ende beschädigt wird. Sobald das auch nur droht, würde ich an meiner Nominierung nicht festhalten.“
1. Ist es üblich, dass sich BVerfG Kandidaten wie Frau Frauke Brosius-Gersdorf selbst nominieren. Ist das allen entgangen?
2. Droht die Beschädigung des BVerfG gar nicht mehr, sondern ist die Beschädigung nicht schon eingetreten? Das „sobald“ also bloß rhetorisch gemeint oder?
Vielleicht gibt es schon einen Vorvertrag ?
Die künftigen Entscheidungen dieser Frau als Richterin sind für mich berechenbar, egal ob es um Impfkritik, Afd-Einschätzung, ungeborenes Leben, Frauen und Kindererziehung im Konflikt zu Rente, Elternrecht versus Staat, Meinungsfreiheit, Einschränkung von Grundrechten, Regierungskritik oder wissenschaftliche Beurteilung von Klimafragen geht.
Sie taugt wohl als Politikerin der SPD, Linken oder Grünen oder als Anklägerin, nicht aber als neutrale Person. Sie hat bereits so gefestigte Ansichten, da kommt sie niemals im Prozess raus. Der zweite Vorschlag der SPD ist übrigens ähnlich, nur die Dame ist nicht ganz so unvorsichtig und angreifbar.
Niemand kann mir erzählen , dass dies der SPD und der Unionsspitze nicht bewusst war.
Es geht nicht nur um gefestigte Ansichten, sondern ein völlig verqueres Grundgesetz-, Grundrechts-, und Staatsverständnis.
Ich muß immer an die Rote Hilde denken.
Es ist bekannt, dass Akademiker meist die besten Wegbereiter incl. der juristischen Legitimationen von Diktaturen sind. So konnten sie es 1933 nicht erwarten, den Führer Hitler zu huldigen. Ein weiteres trauriges Beispiel dazu ist die Teilnehmerliste der Wannseekonferenz. Auch dort waren überwiegend Akademiker an der Vorbereitung der absoluten Grausamkeiten seit Menschengedenken beteiligt.
Hannah Ahrendt hat dieses Verhalten einmal sehr treffend mit der
“Banalität des Bösen“
beschrieben. Die Betreffenden haben ja „nur“ nachgedacht, Befehle ausgeführt oder nach Vorschrift gehandelt. Vor diesem deutschen Hintergrund ist die Nominierung dieser Frau durch die SPD ein absoluter Tiefpunkt nach der Gründung der Bundesrepublik. Nicht das ich dieser Dame das absolut Böse zutraue, aber ihre Äußerungen lassen nichts Gutes erahnen, wenn sie einmal im höchsten deutschen Gericht ihres Amtes walten könnte.
Hitler brauchte die Zustimmung des Zentrums um an die Macht zu kommen. Die beiden Kandidatinnen der SPD brauchen jetzt die Zustimmung der CDU, dem Nachfolger der damaligen Zentrumspartei. Ich hoffe die CDU ist oder wird sich ihrer Verantwortung bewusst und entscheidet diesmal weise.
Sinn und Zweck von Rufmordkampagnen ist es ja gerade, dass Sachliches keine Chance mehr hat. Egal wie Unschuldig der Mensch ist, irgendwas bleibt immer kleben.
Nun kann man das im Falle Brosius-Gersdorf anders sehen oder gut finden, die stolzen Initiatoren und Mitmacher sowieso, allerdings trifft es morgen schon den anderen Richtigen.
Ich denke auch, dass der anderen Kandidatin mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte.
Die deutsche Sprache ist vielseitig, klar und vielleicht auch nicht leicht zu erlernen. Aber sie ist immer eindeutig.
Denn….
Frau Brosius-G. kann nicht an einer Nominierung festhalten, nur der sie nominiert kann das. Wenn sie nicht mehr als nominiert gilt, war’s das für sie – egal was sie will oder nicht will.
Sie kann eine Nominierung ablehnen.
Sie verwechselt Nominierung mit Kandidatur. An einer Kandidatur könnte sie festhalten.
Sie ist nicht der Nabel der Welt und die wird nicht untergehen, wenn Frauke wieder dahin verschwindet, wo sie hergekommen ist. Dort könnte sie dann mal darüber nachdenken, was die politische Mitte ist und wo sie genau steht.
Spricht sie, höre ich nicht das GG – ich höre seine Aushöhlung. Rhetorik? Hochglanz; Agenda? Gefährlich glatt. Hinter Paragraphenleitern Ideologie, die nicht schützt, sondern Bürger regulieren will. Das ist nicht Juristerei – es ist (rechts-)politische Versklavung des Menschen. Staatsverständnis = technokratisch-autoritär. Funktionieren, gehorchen, einordnen. Querdenken stört – also einhegen. Verfassungsrecht als Waffe gegen das GG. Sagt sie Freiheit, dann mit Maulkorb und Bewilligung. So argumentiert sie: problematisieren, relativieren, delegitimieren. Bürgerrecht ist Risiko, Grundrecht Gefahr für «Stabilität». Doch dies hiesse Stillstand – weil gebaut auf Angst, betoniert durch Normen. Auf der Demokratieseite stehe sie. Nein, es ist am Rand. Wo das GG zu schweigen hat, soll das System sprechen. GG-Umbau im Verfassungstreue-Look. Kein Aussenfeind, nein, Entkernung mit rechtlichem Gütesiegel. Dies ist DIE Gefahr; denn so stirbt Demokratie durch Menschen, die behaupten, sie zu retten.
Ehrlich gesagt, ich stelle bei ihr noch ganz andere Dinge in Frage. Ist sie psychisch krank? Ernst gemeinte Frage!
Ernst gemeinte Antwort, JA und ich frage mich, warum diese Frage noch kein Journalist stellte.
Diese Frau hat ein übertriebenes Geltungsbedürfnis und schadet Deutschland.
Eine Kandidatin, die von den 3 schwächsten Parteien im BT nominiert wurde bzw. unterstützt wird?
Was soll das werden?
Die Betreffende leidet an einem Wahrnehmungsdefizit. Sie kann offenbar nicht mehr selbstreflektiert denken und weiß nicht zu deuten, wie katastrophal ihre von Anfang an auf Talkshow-Niveau befindliche offenbar auch von Eitelkeiten nicht freie Präsentation in der Öffentlichkeit wirkt. Dabei demaskiert sie fortlaufend den eigenen Charakter und beschädigt natürlich auch das Ansehen des BVerfG sowie die Art der Durchführung der Richterwahlen generell.