Prozessbeginn
„Da scheint eine Vorverurteilung stattzufinden“: Linken-Politiker setzt sich für „Hammerbande“-Mitglied Maja T. ein
Die Linksextremistin Maja T. verletzte als Mitglied der Hammerbande vier Menschen, darunter Rechtsextreme, schwer. Ihre Taten sind durch Videoüberwachung bestens dokumentiert. Zum Prozessauftakt in Budapest warnte jedoch ein Linken-Politiker vor einer Vorverurteilung und fehlenden rechtsstaatlichen Abläufen.

Der Prozess gegen die deutsche linksextreme Person Maja T. (die sich als vermeintlich nicht-binär identifiziert) hat am Freitag in Budapest begonnen. T. soll als Mitglied der sogenannten „Hammerbande“ mehrere Rechtsextreme, aber auch unbeteiligte Personen mit Teleskopschlagstöcken brutal zusammengeschlagen haben. Sowohl das Auswärtige Amt als auch die Partei Die Linke setzen sich für die Linksextremistin ein.
Für den rechtsextremen „Marsch der Ehre“ war die deutsche „Hammerbande“ eigens nach Budapest gereist. Zwischen dem 9. und dem 11. Februar 2023 beging man dann am Rande von rechten Demonstrationen mehrere Gewalttaten – teils gegen Teilnehmer der Demonstration, teils gegen Unbeteiligte, die die Täter für Teilnehmer hielten. Die von der Bande Attackierten wurden schwer verletzt – nur durch Glück erlag niemand seinen Verletzungen. Insgesamt vier Menschen wurden in Budapest Opfer der „Hammerbande“. Die Taten sind über Videoüberwachung bestens dokumentiert.
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Nachdem Maja T. zunächst nach Deutschland entkommen konnte, wurde sie in ihrer Berliner Wohnung im Dezember 2023 festgenommen. Im vergangenen Sommer wurde sie dann, trotz Protesten linker Politiker, nach Ungarn ausgeliefert. In Ungarn sitzt sie in Isolationshaft. Sollte sie verurteilt werden, drohen ihr bis zu 24 Jahre Haft. Ihr wird unter anderem die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Insbesondere der Linken-Politiker Martin Schirdewan, der bis Herbst 2024 ein Co-Vorsitzender seiner Partei war, setzt sich für die Linksextremistin ein. Zum Prozessauftakt warnte er gegenüber der Tagesschau vor der ungarischen Justiz: „Da scheint eine Vorverurteilung stattzufinden, eine Stigmatisierung der Person. Ob das wirklich nach rechtsstaatlichen Prinzipien alles abläuft, das wage ich sehr zu bezweifeln.“
Bislang besteht Maja T. auf ihrer Unschuld. Ein Angebot der Staatsanwaltschaft, ein Geständnis abzulegen und im Gegenzug nur 14 Jahre Haft zu erhalten, lehnte T. ab. Angesichts der überwältigenden Beweislast gegen T. ist eine Verurteilung jedoch wahrscheinlich.
Unterstützung erhält die Linksextremistin auch vom Auswärtigen Amt (mehr dazu hier). Bundesaußenministerin Annalena Baerbock setzt sich für eine Verbesserung der Haftbedingungen für T. ein. Am 6. Februar hatte das Bundesverfassungsgericht zudem entschieden, dass die Auslieferung nach Ungarn nicht rechtens gewesen sei, da das mitteleuropäische Land nicht glaubhaft versichern könne, dass nicht-binäre Personen nicht diskriminiert würden.
Daraufhin intensivierte das Auswärtige Amt seine Bemühungen. Zu Prozessbeginn kritisierte das Ministerium auf X (ehemals Twitter) eine vermeintlich „befremdliche Vorführung vor Gericht“. Die Botschaft sei zum Prozessauftakt vor Ort gewesen. T. wurde mit Ketten und Handschellen vor Gericht geführt. Eine Rücküberführung der Linksextremistin nach Deutschland lehnen ungarische Behörden bislang ab.
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Und was meint dieser Schirdewan zu den vorverurteilten Hausdurchsuchungen bezüglich eines Shampoomannes zu sagen?? Sicher nichts!
Aber: Ein Linker, sagt schon alles.
Ich hoffe sie verschwindet für viele Jahre hinter Gittern.
Hammerbanden die im Auftrag der Antifa Kniescheiben mit Hämmern zertrümmern sind natürlich im Sinne von gesichert Linksextremen unschuldig.
Es ist dokumentiert was sie getan hat und dafür muss sie gerade stehen.
Wer die EU so toll findet, muss auch mit der ungarischen Justiz klarkommen.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe bezieht sich bei dem Anklagepunkt laut eigener Aussage auf den Tatvorwurf vom 10. Februar 2023 in Budapest. Dabei soll S. zusammen mit anderen einen Menschen in Budapest mit einem Teleskopschlagstock zu Boden gebracht haben. Danach, so eine BGH-Sprecherin, habe die Gruppe das Opfer „mit Schlagstöcken und sonstigen Schlagwerkzeugen wiederholt mit großer Wucht in den Bereich von Kopf und Oberkörper“ geschlagen. Zudem habe die Tätergruppe Arme und Beine des Opfers fixiert, um zu verhindern, dass sich dieses vor den Schlägen hätte schützen können. Dadurch gehe man davon aus, dass die Gruppe den Tod des Opfers in Kauf genommen habe, so die Pressestelle des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/prozess-gegen-mutmassliche-linksextremistin-hanna-s-startet,Ud8dKrI
Nein, „LEIDER“ handelt es sich nicht um eine Vorverurteilung!
Für die deutschen Gefangenen der Hamas, setzt sich Baerbock nicht ein und die sind unschuldig.
24 Jahre Haft hört sich soweit in Ordnung an. Ob das den seelischen Schaden des Tabakverkäufers den diese Band fast tod geschlagen hat, weiß ich nicht!
Hätte das Auswärtige Amt sich auch eingeschaltet wen es sich um rechte Schläger gehandelt hätte, die ein paar Grüne mit Stahlruten lebensgefährlich verletzt hätten?
Brutale körperliche bewaffnete Gewalt gehört aufs härteste bestraft, egal ob sie von rechts oder von links, ob sie gegen Deutsche oder Ausländer gerichtet ist.