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Linke Aktivisten klagten

Colorado: Trump per Gerichtsbeschluss vom Wahlzettel gestrichen

Nach Klagen linker Aktivisten ist Ex-Präsident Trump nun von der Präsidentschaftswahl im US-Bundesstaat Colorado ausgeschlossen worden. Das dortige Gericht wirft ihm „Rebellion“ vor. Das Urteil ist noch nicht final und kann noch durch den US Supreme Court aufgehoben werden.

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Der oberste Gerichtshof des US-Bundesstaats Colorado hat geurteilt, dass Ex-Präsident Donald Trump nicht auf dem Stimmzettel erscheinen soll. Damit haben linke Aktivisten einen Weg gefunden, den Republikaner von der Wahl 2024 in dem Bundesstaat auszuschließen.

Das Urteil gilt zunächst nur für die Vorwahl und kann durch höhere Instanzen auf Bundesebene aufgehoben werden. Apollo News berichtete bereits vor Wochen über linke Versuchen, den Ex-Präsidenten von der Wahl auszuschließen. Konkret dreht sich alles um den 14. Verfassungszusatz der amerikanischen Verfassung.

Sektion 3 des 14. Verfassungszusatzes besagt, dass niemand ein US-Amt ausüben darf, der einen Eid auf die Verfassung geschworen hat und „sich [später] an einem Aufstand oder einer Rebellion gegen diese beteiligte oder deren Feinden Unterstützung oder Hilfe gab“. Beschlossen wurde der Artikel nach dem Bürgerkrieg, um Beamte der Südstaaten von der Rückkehr in den Kongress und das Weiße Haus abzuhalten.

Genau das soll nun herhalten, um Trump von einem Wiedereinzug ins Weiße Haus fernzuhalten – alles unter Verweis auf den Sturm auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021, den Trump ausgelöst habe. Damit habe er sich der „Rebellion“ schuldig gemacht – auch wenn er deshalb nie angeklagt oder verurteilt wurde (seine Anklagen drehen sich um andere Straftaten). Zumindest Colorados Oberstes Gericht folgte nun aber dieser Argumentation.

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Geklagt hatten in Colorado eine Reihe von, wohl linken, Wählern, die Trump nicht auf dem Stimmzettel sehen wollen. Das Gericht in dem Bundesstaat gab ihnen nun recht und behauptet, Trump habe sich an so einer „Rebellion“ beteiligt. Auch sei der entsprechende Teil in der Verfassung „selbst-ausführend“, also könnten Gerichte ihn einfach ohne entsprechendes Gesetz des Kongresses von der Wahl ausschließen.

All das widerspricht weitläufiger verfassungsrechtlicher Interpretation, nach der es zumindest einen rechtsstaatlichen Prozess geben müsste, nach dem jemand von der Wahl ausgeschlossen würde, etwa geregelt durch Gesetz oder durch eine explizite Verurteilung wegen „Rebellion“ gegen die Vereinigten Staaten, den dies ist ebenfalls ein Straftatbestand – wegen dem Trump nie vor Gericht stand und der ihm formal nie vorgeworfen wurde.

Dazu kommt die Problematik, dass das Amt des Präsidenten in der Liste der betroffenen Ämter im 14. Verfassungszusatz nicht genannt wird – und der Kongress im Zuge der Aussöhnung nach dem Bürgerkrieg zudem eine Generalamnestie, für alle durch den 14. Verfassungszusatz Betroffenen beschlossenen hatten. Es gibt also viele verfassungsrechtliche Argumente dagegen.

Das Verfahren könnte nun bis hoch zum US Supreme Court gehen, der konservativ geprägt ist, anders als der Colorado Supreme Court, der von linken Richtern dominiert wird. Neben den anderen Verfahren gegen Trump zeichnet sich hier eine der wohl am meisten politisierten US-Gerichtsentscheidungen des kommenden Jahres ab.

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