Berlin
Clan-Mitglied soll zum zweiten Mal abgeschoben werden – aber scheitert an fehlendem Haftplatz
Eigentlich sollte ein Mitglied des Barbakh-Clans erneut abgeschoben werden, nachdem er von seiner ersten Ausweisung nach Griechenland zurückgekehrt war. Doch ein Berliner Gericht verhinderte das, weil es keine geeigneten Abschiebehaft-Plätze in Berlin gab.
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Die arabische Großfamilie Barbakh soll zahlreiche Familienmitglieder aus dem Gazastreifen nach Deutschland geschleust haben. Jetzt wollte die Polizei einen jungen Mann abschieben lassen – zum zweiten Mal, nachdem er bereits Anfang Februar aufgrund des Dublin-Verfahrens nach Griechenland ausgewiesen worden war.
Dort hatte er zuerst EU-Territorium betreten, sein Asylverfahren muss dementsprechend in Griechenland bearbeitet werden. Der 21-Jährige kehrte jedoch nach Deutschland zurück, berichtet Welt. Mitte April wurde seine Rückkehr dann von der Berliner Polizei registriert, die nicht nur den 21-Jährigen, sondern den gesamten Barbakh-Clan im Auge hat.
Die Großfamilie, zu der in Deutschland laut der B.Z. über 300 Menschen gehören, soll nicht nur zahlreiche Familienmitglieder nach Deutschland und andere europäische Länder geschleust haben, sondern steht auch im Mittelpunkt von pro-palästinensischen Protesten und fällt vor allem in den sozialen Medien immer wieder mit Hassbotschaften gegen Israel und Deutschland auf.
Das 21-jährige Familienmitglied ist der Polizei wegen mehrerer Vorfälle der Alltagskriminalität, aber auch wegen eines Angriffs auf einen Polizisten bekannt. Als er dann im April von Beamten in Berlin aufgegriffen wurde, sollte er erneut unverzüglich in Abschiebehaft überführt werden. Doch das gelang nicht, weil die zuständige Ansprechperson für die Inhaftierung aufgrund der Osterfeiertage nicht zu erreichen war.
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Wenig später gelang erneut eine Festnahme, diesmal konnte die Abschiebehaft für den 21-Jährigen beantragt werden – doch das Amtsgericht Tiergarten lehnte das ab. Weil die Abschiebehaft keine Strafe, sondern eine vorsorgliche Verwahrung ist, beschloss das Gericht, das Barbakh-Familienmitglied nicht inhaftieren zu lassen. Denn das EU-Recht sieht vor, dass auszuweisende Personen nicht gemeinsam mit Straftätern untergebracht werden dürfen.
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Weil es in der Folge keine andere Möglichkeit gab, musste die Polizei den 21-Jährigen daher wieder auf freien Fuß setzen. Das Landesamt für Einwanderung möchte jedoch gegen die Entscheidung vor dem Landgericht vorgehen, berichtet Welt weiter. Ob der 21-Jährige allerdings noch ein drittes Mal festgenommen werden kann, ist fraglich. Er sei jetzt vorgewarnt, vermutet die Polizei.
Deutschland bunt und in Farbe.
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Steini hätte sicher Platz. Er will aber nicht. Komisch.
Es fehlt nicht an Haftplätzen, sondern am politischen Willen. Die finden 100 Gründe, welche einer jeweiligen Abschiebung entgegenstehen.
Sind die fehlenden Haftplätze evtl. von missliebigen Systemkritikern und Umstürzlern belegt???
Da fragt man nach den Hintergründen, die den Richter so gnädig stimmen.
„Denn das EU-Recht sieht vor, dass auszuweisende Personen nicht gemeinsam mit Straftätern untergebracht werden dürfen.“! Wenn ich sowas lese platzt mir der Kragen! Die, die hier NICHT sein dürften haben Rechte und WIR nur Pflichten!
Einfach bei der Wir-haben-Platz-Fraktion unterbringen.
Wobei die gemeinsame Unterbringung mit Straftätern dem ja entgegen stehen könnte….
Wenn ich mir überlege, dass unsere Urgroßeltern, Großeltern und Eltern dieses Land einst wieder so wunderbar aufgebaut hatten… starke und florierende Wirtschaft, angesehen in der Welt für Ingenieursleistungen und vieles mehr. Wir als Nation waren einmal wer und überall auf der Welt angesehen.
Mit keinem Wort ist dargestellt wie er so ohne weiteres wieder einreisen konnte!
Da bin ich doch mal gespannt wie die neue Justizminsterin diese Probleme zeitnah lösen will. Im Vorfeld möchte sie ja gegen Hass und Hitze engagieren. Das stärkt natürlich den Rechtsstaat.
„Doch das gelang nicht, weil die zuständige Ansprechperson für die Inhaftierung aufgrund der Osterfeiertage nicht zu erreichen war.“ Also bei uns gibt es für so etwas eine Vertretungsregelung bzw. einen Feiertagsdienst. Aber das ist ja auch in einem Unternehmen.
Marrakesch 2018. Warum also die Aufregung?
natürlich gibt es keinen Platz in Abschiebhaft für Kriminelle Clanmitglieder.
Schließlich wird dieser für die richtig bösen Jungs benötigt. Also Impfverweigerer, Majestätsbeleidiger usw.
Was ist denn eine „zuständige Ansprechperson“? Vermutlich geht es doch um das Amt dieser „Person“, also ist die Dienstbezeichnung zu nennen. Auch scheiterte nicht der Abzuschiebende, ganz im Gegenteil, sondern die Abschiebung scheiterte. Da ist noch Luft nach oben, liebes Apollo-Team!
Was soll das bringen der Typ ist innerhalb von einer Woche wieder hier. Unter einem anderen Namen.
Über Buntland lacht die ganze Welt 🤦♂️
Abschiebeeinrichtung wegen Renovierungsarbeiten geschlossen und das ausgerechnet in Berlin.Wir wissen ja wie schnell dort ein Flughafen gebaut wurde.
Also Neueröffnung dann 2050
Dafür braucht es gesonderte Einrichtungen. Als solche nutzte Berlin zuvor eine Einrichtung, die seit Juni 2024 aufgrund von Sanierungsarbeiten geschlossen ist.
Entschuldigung mal bitte, 11 Monate sind vergangen , was machen die da, arbeitet da nur einer und nur 2 Stunden am Tag. Oder kann man sich seit Monaten einfach nur nicht einigen welche Tapeten an die Wand sollen,
Das kannst du dir micht ausdenken, was in Berlin aber auch anderswo abgeht.
„Er sei jetzt vorgewarnt, vermutet die Polizei.“ Respekt! Das nenne ich mal messerscharf kombiniert! Übrigens.: Was sind denn „geeignete Haftplätze“? Mit Couch, Sessel, kostenlosem TV und WLan, Dusche und Balkon?
Deutschland macht sich sowas von lächerlich.
Yooh! Kein Platz im Kitchen weil da schon monatelang Oppositionspolitiker in U- Haft festgehalten werden.
Festnahme, im Auto zum Flugplatz und ab ins Heimatland. Das geht in wenigen Stunden. Die wollen nur nicht.
Deutsche Haftplätze sind doch sehr komfortabel, sogar mit Sexzellen ausgestattet. Was ist daran unzumutbar? Außerdem gibt es auch noch U-Haftplätze mit nach mehr Komfort. Der wird doch nicht eingekerkert und in Ketten gelegt bei Wasser und Brot. Hier hat wohl wieder ein Linksdrehendes Gericht entschieden. Zugunsten eines Schwerverbrechers aber gegen das Volk.
über Deutschland lacht die Welt