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Im Bundestag

CSU-Politiker Hoffmann wirft AfD Lügen und Wählertäuschung vor – und wird ausgelacht

Im Bundestag warf CSU-Politiker Hoffmann der AfD vor, „die Öffentlichkeit [anzulügen]“ und die „Wähler [zu] manipuliert[en]“. Diese Behauptung quittierten die Abgeordneten der AfD mit lautem Gelächter.

CSU-Politiker Hoffmann wurde im Bundestag ausgelacht

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In der konstituierenden Sitzung des Bundestags ist zwischen der AfD-Fraktion und den anderen Fraktionen ein Streit über den Posten des Bundestagsvizepräsidenten entbrannt. Dazu sprach in einer Debatte zur Geschäftsordnung der CSU-Abgeordnete Alexander Hoffmann. Der Politiker gab zwar zu, dass der AfD ein Bundestagsvizepräsident zustünde, jede Partei sei für die Wahl ihres Kandidaten jedoch selbst verantwortlich.

Danach griff Hoffmann die AfD scharf an. Er warf ihr vor, die Tat von Aschaffenburg zu instrumentalisieren. So brachte er ein Beispiel aus seinem Wahlkreis: Die AfD würde dort ein Bild aus einem Verkehrserziehungsunterricht verbreiten, auf dem Schüler gemeinsam mit Polizisten zu sehen seien. Dazu würde die AfD die Falschnachricht verbreiten, dass Schüler nun mit Polizeischutz zur Schule gebracht werden müssten.

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Das sei, so Hoffmann, kein Einzelfall: „Das hat ja bei Ihnen System“, rief er der AfD zu. Dann setzte der CSU-Abgeordnete zu einer verblüffenden Ausführung an: „Und ich sag Ihnen, wer die Öffentlichkeit so anlügt, wer die Wählerinnen und Wähler so manipuliert, wie es die AfD tut, der muss sich nicht wundern, dass man ihn nicht in die Nähe der tragenden Säulen unserer Demokratie lässt.“

Diese Aussage Hoffmanns sorgte bei der deutlich vergrößerten AfD-Bundestagsfraktion für breites Gelächter. Die Union hatte erst vergangene Woche mit der Grundgesetzänderung zum Sondervermögen für Infrastruktur und „Klimaschutz“ ihr Wahlversprechen, die Schuldenbremse beibehalten zu wollen, gebrochen.

Die AfD warf der Union daraufhin immer wieder öffentlich „Wahlbetrug“ vor. Das sahen auch die Wähler mehrheitlich ähnlich. In einer Umfrage des ZDF-Politbarometers gaben beispielsweise 73 Prozent der Wähler an, dass Merz mit dem Beschluss des Sondervermögens „Wählertäuschung“ begangen habe – darunter auch 44 Prozent der Unions-Wähler.

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