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Gesetzentwurf

Busen-Foto-Verbot soll für „ihrer Erscheinung nach weibliche“ Brüste gelten

Das von SPD-Justizministerin Stefanie Hubig vorangetriebene Verbot von Spannerfotos soll auch für männliche Pos und Genitalien gelten, aber nur für weibliche Brüste. Nun versucht die Bundesregierung klarzustellen, was damit gemeint ist.

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Auch ein vollständig bekleideter Busen kann unter das Fotoverbot fallen: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat das Gesetz im Kabinett durchgesetzt. (IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

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Die Bundesregierung will heimlich aufgenommene Fotos oder Videos von bestimmten Körperteilen mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestrafen. Das soll selbst dann gelten, wenn diese Körperteile vollständig bekleidet sind, aber sexualisiert dargestellt werden. Po und Genitalien sollen geschlechtsübergreifend vor solchen Spanneraufnahmen geschützt werden. Das geplante Busen-Foto-Verbot soll hingegen nur für die nackte oder bekleidete „weibliche Brust“ gelten.

Dieses naturwissenschaftliche Geschlechterverständnis, das Mann und Frau anhand äußerlicher Merkmale unterscheidet, stößt bei Queer-Aktivisten auf Widerspruch und tritt womöglich mit dem Selbstbestimmungsgesetz in Konflikt. Denn wie lässt sich feststellen, dass eine Brust weiblich ist, wenn ihr Träger seinen amtlichen Geschlechtseintrag jederzeit wechseln kann?

Nachdem die sozialdemokratische Justizministerin Stefanie Hubig eine erste Version des von ihr geplanten Gesetzes als Referentenentwurf veröffentlicht hatte, forderte etwa der „LSVD-Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg“, das Gesetz solle Oberkörper entweder geschlechtsneutral behandeln oder klarstellen, dass auch die „weiblich gelesene Brust von Menschen anderer Geschlechtsidentitäten“ geschützt ist.

In der Begründung des im Bundeskabinett beschlossenen überarbeiteten Gesetzentwurfs stellt die Regierung nun klar: Das Adjektiv „weiblich“ beziehe sich „allein auf das Erscheinungsbild der Brust und nicht auf das Geschlecht des Opfers, sodass auch ihrer Erscheinung nach weibliche Brüste von Personen erfasst sind, die keinen weiblichen Geschlechtseintrag haben“.

Diese Formulierung ist aus der Begründung einer bereits im Jahr 2020 erfolgten Strafrechtsverschärfung übernommen. Damals führte die schwarz-rote Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel den neuen Straftatbestand „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ (§ 184k StGB) ein. Damit sollte das sogenannte Upskirting und Downblousing bekämpft werden – das Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt hinein. „Die männliche Brust erscheint im Gegensatz zur weiblichen auf Grund der fehlenden Eigenschaft als sekundäres Geschlechtsmerkmal als weniger schützenswert, sodass sie nicht von der Regelung umfasst ist“, argumentierte die Bundesregierung damals.

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Seitdem dieses Anti-Spanner-Gesetz in Kraft ist, drohen in Deutschland demjenigen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe, der „von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterwäsche einer anderen Person unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt, soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind“. Klingt kompliziert, bedeutet im Klartext: Der Voyeur muss seine Kamera so positionieren, dass er einen Anblick erhält, den sein Opfer eigentlich nicht gewähren wollte.

Davon will die jetzige schwarz-rote Koalition unter Friedrich Merz nichts mehr wissen und den unter Merkel eingeführten Straftatbestand massiv ausweiten. Es soll künftig generell strafbar sein, diese Körperteile unbefugt zu fotografieren oder zu filmen – auch wenn sie ganz nackt oder komplett verhüllt sind. Beim bekleideten Po, den bekleideten Genitalien (beider Geschlechter) und der bekleideten weiblichen Brust soll es allerdings darauf ankommen, dass deren Abbildung „offensichtlich darauf abzielt, diese Körperteile sexualisiert darzustellen“.

Eine solche Darstellung sei anzunehmen, „wenn nach dem objektiven Erscheinungsbild und unter Berücksichtigung der Gesamtumstände, insbesondere Perspektive, Aufnahmeumständen oder Art der Bildgestaltung eine Hervorhebung der abgebildeten intimen Körperteile mit sexuellem Charakter anzunehmen ist“, heißt es in der Gesetzesbegründung. „Sozialübliche Bilder im öffentlichen Raum, etwa im Rahmen von Sport-, Musik-, oder Tanzveranstaltungen, sind danach regelmäßig nicht erfasst.“

dg

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123 Kommentare

  • Einfach mal den Strafrahmen für Vergewaltigung nachschlagen und sich dann fragen ob 2 Jahre für ein heimliches von einer bekleideten Brust im Verhältnis dazu steht.

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    • Schätze das ist so eine verkappte Neiddebatte der Stefanie Hubig . Das sind alles Dinge die bei ihr und ihres gleichen wohl eher nicht Betracht kommen .
      Eine andere Erklärung für diesen Aktionismus kann ich mir nicht erklären wenn die Strafmaße für Vergewaltigung und Kindesmissbrauch dabei nicht mal endlich drastisch erhöht werden .
      Zumal die Statistiken dort eine eindeutige Sprache sprechen und Verschärfungen dringen erforderlich sind !

      • . . . + in ihr die ‚heimliche‘ Sehnsucht >Ach, würde doch auch bei mir mal wieder ein Pfiff ertönen . . . das letzte mal ist Jahre her . . . jetzt pfeifft nur noch die Lunge . . . (🫣🫣/ Ironie)

      • Soll das etwa bedeuten, die AAS (Australischen Austauschstudenten) können nicht mit einem Handy umgehen und nicht so gut fotografieren?
        Das wäre ja fast rassistisch bzw. menschenverachtend 🙂 🙂 🙂

      • Wenn Vergewaltigungen nicht ausreichend bestraft würden, hätten die Frauen eine Strafverschärfung schon längst durchgesetzt. Bis jetzt ist das zum Schaden der Gesellschaft ja auch auf allen Gebieten gelungen. Aber da kommt nichts. Und der alltägliche Kindesmissbrauch bleibt sowieso immer unbestraft, weil er nämlich von den Müttern ausgeht, und die Mutterschaft als sakrosankt, also als heilig und unantastbar gilt. Ich rede hier vor allem von den alleinerziehenden Müttern, die sich entweder gern am anderen Geschlecht rächen, indem sie ihre männlichen Kinder quälen oder aber schon im frühesten Alter lustige (Zensur)spiele mit ihnen veranstalten, woraus sich dann in beiden Fällen der immer mehr anwachsende Nachwuchs für die CSD-Paraden rekrutiert. Ich kenne solche Fälle.

    • Darf man denn noch ungestraft hinschauen?

      • Iran ?

      • Nö heißt Nö…na gut…vielleicht…also eindeutig Jein…
        schaun wir mal, was wird 🙂 🙂 🙂

      • @W.Merk- Nein! Sie dürfen nur ungestraft auf Transen-Brüste schauen. Davon gibt es ja mittlerweile genug….Vom Steuerzahler finanziert.

    • Für die Verurteilung von Vergewaltigern usw. dürfte der Justiz weniger Zeit zur Verfügung stehen, denn das fragliche geplante Gesetz wird MIT SICHERHEIT viele Diskussionen/Fälle vor Gericht auslösen. „Eine solche Darstellung sei anzunehmen, ‚wenn nach dem objektiven Erscheinungsbild und unter Berücksichtigung der Gesamtumstände, insbesondere Perspektive, Aufnahmeumständen oder Art der Bildgestaltung eine Hervorhebung der abgebildeten intimen Körperteile mit sexuellem Charakter anzunehmen ist’“. Anzunehmen, nicht: zu beweisen. „Sozialübliche Bilder im öffentlichen Raum, etwa im Rahmen von Sport-, Musik-, oder Tanzveranstaltungen“ sind immer a-sexuell? Und Straßenfotos mit sommerlich bekleideten Personen?

      • Bei AN wurde vor einigen Monaten ein Foto von Lokalpolitikern veröffentlicht, das auch eine sehr üppige Dame zeigte, woraufhin die diesbezüglichen Kommentare hier im Forum so ins Kraut schossen, dass AN schnell noch einen zweiten Zensor einstellen musste. Dies beweist eindeutig, dass das Foto sexualrelevant war. Kann nun die Dame Anzeige erstatten, kann ein Dritter anzeigen oder muss der Staat einschreiten? Also in der Haut. äh, im BH dieser Dame möchte ich nicht stecken.

  • Deutschland ist am Ende. Definitiv. Ohne AfD in Regierungsverantwortung wird uns die VL (Vereinigte Linke) demnächst womöglich noch zwingen, sich im öffentlichen Raum nur noch mit gesenkten Köpfen zu bewegen.

    • Ja und die gesenkten Köpfe der Frauen werden bald allesamt verschleiert sein müssen. Wallah, wir schaffen das.
      Achtung: Zynismus

      • Bei den ganzen Vogelscheuchen aus der Linken Front wäre ich für Burkapflicht! Zitat: mein Toaster

  • Sollen hier Willkürparagrafen eingeführt werden, die durch die Hintertür eine Handhabe gegen unliebsame Meinungsäußerungen schaffen? Hier sollte jeder genau hinschauen. Nach außen werden stets edle Motive und gute Gründe präsentiert, doch dahinter lauert ein kaum absehbares Missbrauchspotenzial.

    • Ganz genau so ist es! Genau dieser Vorgang hat auch bei anderen Themen Methode.
      Vorgeschobene edle Motive- in Wahrheit Bürgerabzocke, Veräppelung und Willkürpolitik. Siehe Asyl/Migration, Klimaabzocke usw…

    • Stichwort „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“.
      Damit ist „alles und nichts“ begründbar und der Bürger wird in Schacht und klein gehalten.
      Übertragbar auf alle Situationen.

  • Als alter weißer Mann aus dem letzten Jahrtausend verstehe ich nicht, was an bedeckten Popos und Titten so schlimm sein soll. Echt nicht.

    • Auch unbekleidet sehr zu empfehlen.

    • Willkommen im Club.

    • Die Bedeckung?

  • Ich denke, wir haben viel zu viele Politiker mit viel zu viel Zeit für Fiesematenten.

  • Die Auswirkungen der Ampel Regierung werden uns noch lange beschäftigen. Leider zu oft negativ.

  • Das ist eine Diskriminierung von Männern mit Gynäkomastie!

  • „…Stefanie Hubig vorangetriebene Verbote von Spannerfotos soll auch für männliche Pos und Genitalien gelten, aber nur für weibliche Brüste.“

    So macht man Männerbrüste unsichtbar.

    • Wir reden hier über Fotos, aber was junge Männer mit sehr dunklen Haaren, Frauen antun mit einem „Roboter“, dies wird natürlich nicht von Frau Hubig verfolgt. Zudem werden diese Filme sogar noch hoch geladen. Man siehe sich nur die Berichterstattung gestern an. (Roboter Köln auf Youtube)

    • Wir reden hier über Fotos, aber was junge Männer mit sehr dunklen Haaren, Frauen antun mit einem „Roboter“, dies wird natürlich nicht von Frau Hubig verfolgt. Zudem werden diese Filme sogar noch hoch geladen. Man siehe sich nur die Berichterstattung gestern an. (Roboter Köln auf Youtube)

  • Und weiter geht es. Die „drei kleinen Schweinchen“, die es zweifellos gibt, werden als Vorwand genutzt, um die Bürger weiter zu verunsichern, damit bald keiner mehr weiß, was er noch darf oder nicht.
    Übrigens: in einem real existierenden Rechtsstaat weiß man, was erlaubt ist und was nicht. Kennzeichen sind klare Definitionen und nicht Wischi-Waschi-„Regeln“.

    • Genau darum geht es. Deswegen gibt es ja auch immer mehr Gummiparagraphen, die man beliebig auslegen kann, und „Phänomenbereiche“, mit denen unschuldige Menschen kriminalisiert werden.

  • Man glaubt es nicht. Ein Gesetz, das auf der Basis von Phantombrüsten operiert? Kann ich dann als Frau auch behaupten, ich hätte einen Penis? Muss man den dann vor Gericht vorzeigen oder reicht es, einen zu „fühlen“? Und wenn ja, können Versicherungen zukünftig behaupten, ein Unfallopfer hätte gar keine Gliedmaßen verloren, wenn jemand einen Phantomschmerz verspürt? Man entschuldige das makabere Beispiel, aber wo hört das auf? Es ist doch absurd.

    • ja…ist jetzt wie im Swinger Club…Alles kann, Nix muss 🙂 🙂 🙂

  • Dummheit ist der unermüdliche Einsatz für das Unwesentliche.

  • Knallharte und nicht auslegbare Definition. So wie man es von Sozialisten gewohnt ist.

  • Stellt sich die Frage, was der Schutzzweck der Norm sein soll? Damit verbunden ist die Verletzung des Bestimmtheitsgrundsatzes der Strafrechtsnorm.

    Das Problem ist, dass in unseren Justizvollzugsanstalten 84 % Ausländer sind, die andere Straftaten begangen haben.

  • Kann nicht mal jemand Interviews mit Chinesen, Japanern und anderen Nationen machen über alle möglichen Themen aus Deutschland. Die Deutschen brauchen externe Expertise.

  • In Deutschland als Tourist am Besten gar keine Fotos machen, es sieht ja eh immer ärmlicher aus.

  • Köstlich, ausgesprochen delikat. Übrigens sehe ich in dieser Regelung eine Diskriminierung der Inhaberinnen von Körbchengröße A.

  • Eine Frau hat ihrer Erscheinung nach Brüste, groß, klein oder mittel. Frau Paus stellte klar „Transfrauen sind Frauen“. Ergo sind die Brüste einer Transfrau ihrer Erscheinung nach Brüste. Freue mich bereits auf die ersten Klagen.

    • So ist es, will (oder kann?) aber offenbar keiner wahrhaben.

      Man kann die „weibliche Brust“ doch gar nicht mehr mit Begriffen wie „weiblich“ definieren, „Erscheinungsbild“ und „Lesen“ helfen da auch nicht weiter, weil sie doch auf etwas Bezug nehmen, was es so angeblich doch gar nicht gibt. Ob Frau Hubig eine Frau ist, kann man nicht nach ihrem Erscheinungsbild oder sonst etwas Äußerlichem bestimmen, sondern nur noch durch Blick in den Paß bzw. durch eine entsprechende Frage an sie klären. Und wenn sie keine Frau ist, dann ist sie auch „ihrem Erscheinungsbild nach“ keine Frau, weil es so etwas wie eine „Frau“ unabhängig vom subjektiven Willen gar nicht gibt.

      Unabhängig von der Zuschreibung kann man eine „weibliche Brust“ nur noch, keine Ahnung, „geometrisch-mathematisch“ definieren; das Definiendum darf dann aber nicht mit „weibliche Brust“ bezeichnet werden, es müßte dann z. B. „die vom Photographierverbot erfaßte Brust“ sein. Dann fallen aber, nach vernünftigem und hoffentlich immer noch allgemeinem Verständnis, manch weibliche Brüste heraus, manche männliche aber hinein. Dann hätten wir aber ggf. ein Vorsatzproblem, da man sich ja fast immer über die Größe täuschen kann, wenn man nicht vorher nachmißt – was ja aber wohl auch strafbar wäre. Ggf. wäre eine Photoapp hilfreich, die das ermittelt und je nach Ergebnis, das Photo freigibt oder verweigert.

      Irgendwann müßte doch halbwegs mit Verstand begabten Menschen auffallen, wie irrsinnig, widersprüchlich, unlogisch und unoperabel dieses Selbstbestimmungsgesetz und diese Gendertheorie sind.

      Wo bleibt übrigens Frau Brosius-Gersdorf, die sich sonst doch so gerne für die „Widerspruchsfreiheit“ des Rechts einsetzt, wenn es um solch belangslose Dinge wie Menschenwürde, Abtreibung etc. geht?

  • Sind das die gleichen Leute die oben ohne für Frauen in Schwimmbädern durchgesetzt haben?

  • Und das Maurer-Dekolleté ?

  • Letztes Jahr oder so, haben sie sich noch für nackte Brüste in Freibädern eingesetzt!
    Nannte sich Gleichberechtigung.

    Ich versteh die Welt nicht mehr!

  • Viel schlimmer finde ich die Gummi-Formulierung „sexualisiert darstellen“. Damit haben politisierte Richter ALLE Möglichlichkeiten, im Einzelfall völlig willkürlich zu entscheiden. Die Frage steht im Raum, ob GENAU DAS gewollt ist.
    Und wie immer, klatscht die Mehrheit Beifall.

    • Richtig. Das scheint mir aber auch schon das Problem bei der „sexualisierten Gewalt“ zu sein. Die Google-KI sagt mir z. B., daß „Liebesentzug“ als Folge eines „Nein“ zu sexuellen Handlungen schon „sexualisierte Gewalt“ sein könne – unter Hinweis hierauf: https://www.youtube.com/watch?v=UroAqOm7NWE&t=570s.

      Nicht nur die KI, auch das OLG Karlsruhe (https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001304917):

      „Danach ist das angedrohte Übel dann empfindlich, wenn der in Aussicht gestellte Nachteil von solcher Erheblichkeit ist, dass seine Ankündigung geeignet erscheint, den Bedrohten im Sinn des Täterverlangens zu motivieren, und von dem Bedrohten in seiner Lage nicht erwartet werden kann, dass er der Bedrohung in besonnener Selbstbehauptung standhält. Mithin kommt es auf eine den Opferhorizont berücksichtigende Sichtweise und nicht auf einen besonnenen Durchschnittsmenschen an. Auch unter Berücksichtigung des Schutzgutes der Nötigungsdelikte – die Freiheit der Willensentschließung und -betätigung […] – kommt deshalb der Individualität des Bedrohten und der Frage, weshalb gerade von ihm in seiner konkreten Situation ein Standhalten gegenüber der Drohung erwartet werden kann, entscheidende Bedeutung zu […]. Danach kann auch ein angedrohter Beziehungsabbruch ein empfindliches Übel darstellen, wenn dieser Beziehung für den Bedrohten ein hoher Stellenwert zukommt […].“

      Ein Irrsinn. Da muß es eine „Sozialadäquanzklausel“ geben. Es kann kein „empfindliches Übel“ sein, was jemandes freie Wahl ist, was man jemandem nicht verbieten kann, was ein alltägliches Phänomen ist. Jedenfalls kann das nicht strafrechtlich relevant sein. Bei Minderjährigen, Schutzbefohlenen, psychisch Kranken mag das anders sein. (Und ich gebe zu, ich habe mir das jetzt nicht so im Detail durchdacht wie ich das von einem Justizministerium erwarte…)

      Das „Nein“ zum Geschlechtsverkehr ist keine „sexualisierte Gewalt“, der „Liebesentzug“ als Reaktion darauf dann aber schon? Kant definierte einmal die Ehe als Vertrag zur gegenseitigen Nutzung der Geschlechtsorgane. Das muß man nicht gut finden. Ich finde es aber allemal vernünftiger und „rechtsstaatlicher“ als den Liebesentzug unter Strafe zu stellen, für den versagten Geschlechtsverkehr aber nicht einmal Schadensersatz – da müßten Gerichte natürlich beurteilen, ob der verlangte Schadensersatz „angemessen“ ist, ob also der Gang zur Edelnutte im Edelpuff angemessen war, oder ob, na ja, nicht ganz mein Bereich… – verlangen zu können. (Daß es natürlich seltsam ist, etwas Intimes von jemanden zu verlangen, der dies nicht will, soll damit gar nicht in Abrede gestellt werden…)

  • Die sollen die Leute in Ruhe lassen

  • Bunteland 2026 – jeder ist verdächtig

  • Primäre Geschlechtsmerkmale dürfen künftig nur noch, unter Aufsicht durch eine linke NGO, Kindergarten- und Schulkindern gezeigt werden! Alles zu unserem Schutz!

  • Aha, damit beschäftigen sich diese Ministerinnen und die dazu gehörigen Ministerien. Was machen die eigentlich während der Arbeitszeit?

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