Organstreitverfahren
Bundesverfassungsgericht weist Klage gegen „Durchpeitschen“ des Heizungsgesetzes ab
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage gegen das „Durchpeitschen“ des Heizungsgesetzes im Jahr 2023, wie einige Bundestagsabgeordnete beklagt hatten, abgewiesen. Im Eilverfahren im Juli 2023 hatte die Gruppe um den nunmehr ehemaligen CDU-Abgeordneten Heilmann noch Recht bekommen.
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Das Bundesverfassungsgericht hat in einer am Donnerstag verkündeten Entscheidung eine Klage mehrerer Abgeordneter wegen unzureichender Beratungszeit bei der Verabschiedung des Heizungsgesetzes im Jahr 2023 als unzulässig verworfen. Im Sommer 2023 hatten die Karlsruher Richter im Eilverfahren des Organstreits noch im Sinne der Gruppe um den damaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann entschieden, sodass das Gesetz erst nach der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden konnte. Nun sind Heilmann und Co. im Hauptsacheverfahren gescheitert.
Allgemeine Aussagen zur Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren im Bundestag lasse das Grundgesetz nicht zu, urteilte das Gericht. Deshalb sehen die Richter keine Verletzung der Abgeordnetenrechte als gegeben an – die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten und die Berücksichtigung von Argumenten seien durch das rasche Gesetzgebungsverfahren dennoch gewahrt gewesen. Außerdem habe Heilmann nicht darlegen können, inwiefern ihm Informationen zum Gesetz vorenthalten worden seien. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied einstimmig.
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Kurz vor der Verabschiedung fügten die Ampel-Fraktionen im Juni 2023 dem Heizungsgesetz des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck zahlreiche Änderungsanträge bei – die Opposition aus Union und AfD beklagte, dass die Abgeordneten nicht genug Zeit erhalten würden, um die zahlreichen Änderungen eingehend zu prüfen, sodass sie in der Praxis über ein Gesetz abstimmen würden, mit dem sie sich inhaltlich nicht tief genug auseinandergesetzt hätten. Der CDU-Abgeordnete Heilmann zog deshalb nach Karlsruhe – die Richter stoppten in einer Entscheidung von fünf zu zwei Stimmen die geplante Abstimmung über das Gesetz dann kurzerhand.
An der Klage Heilmanns hatten sich auch AfD-Abgeordnete beteiligt – einer der Abgeordneten, Marc Bernhard, zeigte sich in einer Stellungnahme enttäuscht über die Entscheidung: „Wir nehmen diese Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts mit Bedauern zur Kenntnis. Das Urteil ändert leider nichts an der Tatsache, dass das GEG hinsichtlich demokratischer Prozesse und der Beteiligung des Bundestages durch massive Mängel geprägt ist.“ Das Heizungsgesetz „einfach so durch den Bundestag durchzuprügeln“ bleibe ein mahnendes Beispiel dafür, wie die „Altparteien sich von ihrem Souverän entfernen“ würden.
Erst vor wenigen Wochen war der Grünen-Abgeordnete Janosch Dahmen unter Berufung auf die Heilmann-Klage nach Karlsruhe gezogen. Der Gesundheitspolitiker beklagte, dass die schwarz-rote Koalition kurz vor der Verabschiedung der GKV-Reform, erneut kurz vor der parlamentarischen Sommerpause, zahlreiche Änderungsanträge gestellt habe, sodass den Abgeordneten nicht genug Zeit bleibe, um sich mit den Regierungsanträgen auseinanderzusetzen. Dahmen scheiterte mit seinem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht.
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Wen wundert das noch? Es reichte vermutlich, dass AfD Mitglieder an der Klage beteiligt waren. Ich bin der Meinung, dass neutrales „Recht“ nicht mehr existiert. Der größte Teil der Bürger ist für Abschaffung dieses unsäglichen Gesetzes. Auch das BVG scheint, fern jeglicher Lebensrealität, gegen die Bürgerinteressen zu entscheiden. Das wird mit der Klage gegen die GKV Reform nicht anders werden.
Wes Brot ich ess, des Lied ich sing!
Leider haben diese ehrenwerten Richter scheinbar vergessen, WER dieses Brot erwirtschaftet.
Wer das Brot erwirtschaftet, ist denen sicherlich egal?
Aber nicht, wer ihnen ihr üppiges Gehalt zahlt und auch mal ein leckeres Abendessen? Das sind nicht die gleichen Menschen. 😉
Doch, das sind wir, der steuerzahlende Souverän!
Wieder der 2. Senat, wieder Frau Kaufhold!!!
Prof. Ulrich Vosgerau hat’s im Kontrafunk ganz klar verklickert: das Gericht wird von den regierenden „Eliten“ gestellt und urteilt stets im deren Sinne. Ergo: erst wenn der Wähler die regierende Politik ändert, werden sich die Urteile ändern.
An Alex Kaufmann: „… wenn der Wähler die regierende Politik ändert …“ 🤣🤣
M. E. würde selbst für den Fall, dass die AfD real 80 Prozent der Stimmen einführe, dafür gesorgt (!!!!), dass die destruktive, ultralinke Einheitsparteien-Oligarchie auf unbestimmte Zeit am Ruder bliebe. Auch ganz ohne die Antifa-Horden.
Zum Wähler an sich siehe: https://www.youtube.com/shorts/G2hlmJ16IJ0?feature=share („the average person“)
Ist ja auch merkwürdig: Die Leute, gegen die das Verfassungsgericht urteilen muss, bestimmen, wer dort sitzt.
Nichts gegen den Vosgerau, aber der redet ziemlich viel, verdammt viel.
Die Zusammensetzung des erkennenden Senats war zudem bei der Hauptsache eine andere als 2023 im Eilverfahren.
Natürlich gibt es immer mal wieder Entscheidungen, mit denen man nicht zufrieden ist oder deren Ausgang man anders erwartet hätte, Fakt ist aber, daß das BVerfG unser oberstes Gericht ist.
Und selbst wenn dort mal ein oder zwei Richter der „Blauen“ im Senat säßen, hieße das nicht automatisch, daß die sich mit ihrer Ansicht durchsetzen würden.
Dem Ansehen nach, das es im Volk genießt, doch wohl eher unser ‚unterstes Gericht‘.
Gleich nach dem Amtsgericht Bamberg …
In der Tat, das Ansehen des BVerfG war schon mal deutlich besser.
Das waren noch Zeiten, als ein R. Herzog Präsident am BVerfG war…….
Richter sollten auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene vom Volk gewählt werden und keiner Partei angehören dürfen. Zudem sollten die Amtszeiten kürzer sein, damit ungeeignete Amtsträger zeitnah ersetzt werden können. Neben juristischer Qualifikation und Lebenserfahrung sind insbesondere Integrität, Unabhängigkeit und die Bindung an das Grundgesetz unverzichtbar.
Das Grundgesetz sollte als Verfassung aller Bürger frei von parteipolitischen Zielvorstellungen bleiben. Es dient dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Freiheitsrechte der Bürger, nicht der Verankerung wechselnder politischer Programme.
Änderungen des Grundgesetzes sollten der Zustimmung des Volkes bedürfen. Nur so kann sichergestellt werden, dass wesentliche Freiheits- und Abwehrrechte nicht ohne unmittelbare demokratische Legitimation eingeschränkt oder ausgehöhlt werden.
Genau, wie in den USA.
Auch sollten Revierleiter und Polizeipräsidenten direkt vom Volk gewählt werden.
Wer bestimmte Kriterien erfüllt, darf sich zur Wahl stellen und muss dabei alles wesentliche veröffentlichen: dienstliche Vita, Prüfungszeugnisse usw. Dann können die Bürger entscheiden.
Aktivistische Richter:innen gehören dort nicht hin.
Ist vorhersehbar gewesen dass sich das Dinner Gericht nicht lumpen lässt!
Verwunderlich ist, dass die Klage von Herrn Dahmen, der sich ja auf den noch geltenden Beschluss des Eilantrages von 2023 berufen hat, im Eilverfahren abgelehnt wurde. MMn. hätte der stattgegeben werden müssen, da noch kein endgültiges Urteil gesprochen war.
Nach welchen Prinzipien urteilt das BVG bei solchen Eilanträgen?
Die würfeln und die Würfel sind gezinkt.
Ich habe weder damals noch heute das eigentliche Problem verstanden. Vielleicht kann mir das jemand mal erklaeren: Ich wuerde als Abgeordneter in so einem Fall sagen, „wenn ihr mir nicht genug Zeit gebt, mich damit zu befassen, dann lehne ich einfach ab“. Schwupps, Ball zurueckgespielt, Problem geloest.
Das würde ja bedeuten, dass wir mehrheitlich „freie“ Abgeordnete hätten und kein fraktionsgebundenes „Stimmvieh“, oder?
Das würde bedeuten, dass der Abgeordnete sich an Art. 38 GG hält:
Art 38 GG
(1) … , an Aufträge und Weisungen nicht gebunden …
Karriere fott. Kommst nicht mehr auf einen der halbwegs sicheren Listenplätze.
Es war einmal Demokratie mit Gewaltenteilung…
Alles hat mit allem zu tun!
Klar – vorher mit der Regierung beim Abendessen besprochen
Die wissen auch ohne Abendessen, was von ihnen erwartet wird.
Mit einem angenehmen und sicherlich auch hochluxuriösem Abendessen entscheidet man aber angenehmer.
Die Linksfärbung des Bundesverfassungsgerichts zeigt erste Wirkung….
Das geht doch schon seit vielen Jahren so.
So lange das Bundesverfassungsgericht, sowie alle untergeordneten Gerichte, Medien usw. nach Parteibuch besetzt werden leben wir nicht in einer Demokratie.
Normalerweise würde ich jetzt toben. Aber heute:
Hey ChatGPT, lies diese 200 Seiten Gesetzestext durch. Fasse die wichtigsten Auswirkungen verständlich zusammen. Hebe eventuelle Mehrbelastungen für die Bürger heraus, ebenso Härten, die aus dem Gesetz entstehen könnten. Stelle das Gesetz den gängigen Werten der CDU gegenüber und informiere mich unter einer entsprechenden Unterüberschrift, was Du herausgefunden hast. Mache mir unter einer weiteren Unterüberschrift alle Stelle im Gesetzestext kenntlich, bei denen Du Schwierigkeiten mit der Bewertung hattest. Beim letzten Punkt unbedingt, unbedingt, unbedingt keine Fehler machen, damit ich diese Stellen selbst lesen und bewerten kann. Go.
Kurzum – die Zeiten, in denen man Parlamentarier mit stapelweise Gesetzes-Kauderwelsch überfahren und damit rechnen durfte, dass die das weder lesen noch verstehen werden, sondern sich darauf verlassen, was die Fraktionsführung ihnen erzählt und vorgibt – diese Zeiten sind (hoffentlich!) vorbei.
Ihre Technikgläubigkeit ist wirklich erschreckend.
Ein Versuch ist es wert. Unklare Stellen kann man immer noch nachprüfen.
Könnte ein Abgeordneter auch machen, wenn genügend Zeit ist und zusätzlich alles lesen und entscheiden. Dann den KI-Text lesen und gucken, ob der mit seiner Einschätzung übereinstimmt.
Sie beruht auf Erfahrung.
Ablehnen wäre einfacher und hätte erzieherische Wirkung.
Ist anscheinend egal, ob die Abgeordneten überhaupt noch zeitlich in der Lage sind, die Gesetzesvorlagen durchzulesen und sich darüber eine eigene Meinung zu bilden?
Unsere demokratie hat beschlossen und unsere Justizt segnet ab, was erwartet man denn?
Politisch gekaperte Show-Instanz…
Ich finde , als noch keine Frauen mitmischten war unser Staat nicht nur Sicher , sondern weniger Aggressiv in der Politik !!
Keine hysterischen Quotenfrauen. Es gab früher durchaus hochkompetente und vernünftige Frauen in der Politik, wenn ich nur an Frau Hildegard Hamm-Brücher denke.
Dieses Gericht kann man ersatzlos auflösen. Dann sparen wir auch eine Menge Geld.
Man könnte in Karlsruhe eine KI hinsetzen, die einfach alle eingehenden Klagen, die gegen Regierungshandeln sind, mit einem Standardschreiben ablehnt.
Weswegen sollte ein Gericht gegen diejenigen entscheiden, welche seine Richter auf die Stühle gesetzt haben, von denen aus „gerichtet“ wird?
(ich spreche über Nicaragua o. ä.)
Offenbar hat man sich mit der Klagebegründung keine Mühe gegeben. Schade.
„Gewaltenteilung“
Der unschlagbar kürzeste Witz des Jahres 2026
Großes Kompliment !!!
Dem BVerfG ist die politische Wirkung seiner Urteile egal. Hier wird das Mandat des Abgeordneten als Teil des Parlaments geschwächt. Noch gravierender: Die Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber der Exekutive wird durch derartige Urteile des BVerfG ausgehöhlt. Es handelt sich hierbei um eines der ältesten parlamentarischen Rechte – geht auf 1215 Magna Charta zurück.
In die gleiche Richtung geht die von Linksgrünwoke gepredigte und auch von CDU-Merz aufgenommene Reduktion der repräsentativen Demokratie auf einen reinen Abstimmungsmechanismus zur Veränderung der personellen Veränderung im Parlament.
Der sog. Wählerwille spielt keinerlei Rolle, also das Ziel des friedlichen Machtwechsel und der politischen Stabilität.
Sind die Kandidaten gewählte Abgeordnete im Parlament, können sie da machen, was sie wollen. Der Wahlkampf spielt keine Rolle, egal, was sie da der tumben Wählerherde erzählt haben.
Die „Wahlausschüsse“ zur Verhinderung der AfD-Kandidaten rundet das Bild ab.
solange diese Gestalteten in Rot von den Parteien ausgewählt und bestätigt werden und solange diese sog. Richter ein Parteimitglied sind, egal welche Partei, solange ist diese Institution nichts wert und nur ein Abnickverein, juristisch verklausuliert aber niemals neutral.
Als ob ausgerechnet das höchste Gericht unabhängig wäre……LOL….na wer hätte das gedacht….
Mussten sie machen, weil sonst hätten die Lakaien der Einheitspartei auch die Aufhebung der Schuldenbremse mit dem alten Bundestag für unzulässig erklären müssen.
Ist da auch schon ein Frauenanteil von 80 Prozent realisiert. Endziel 100 Prozent.
Bis jetzt noch Paritöt. Aber wenn da einer der Richter (sein ordinärer Name wird hier sogar zensiert) heisst und eine Richterin ‚Wallrabenstein‘, wie das Kuhkaff, wo die ‚Abbuter‘ wohnen in der Nähe von Idstein, dann kann ich dieses Puppentheater ohnehin nicht mehr ernst nehmen.