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Wirtschaftsministerin

Bundesverfassungsgericht gibt Linken recht: Reiche muss Instagram-Video mit Antisemitismus-Vorwurf löschen

Die Linke hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Erfolg gegen Wirtschaftsministerin Katherina Reiche erzielt. Die CDU-Politikerin muss ein Instagram-Video löschen, in dem sie der Partei unter anderem vorwirft, Antisemitismus offen zu leben.

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Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) muss ein Video über die Linkspartei vom Instagram-Kanal ihres Ministeriums entfernen. (IMAGO/Andreas Gora)

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Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche muss ein Video vom offiziellen Instagram-Kanal ihres Ministeriums entfernen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag mit sechs zu zwei Stimmen. Die Linke hatte gegen das am 24. September veröffentlichte Video geklagt.

Reiche hatte der Linkspartei darin vorgeworfen, sie würde „Antisemitismus offen“ leben, „den Juden in dieser Stadt Angst“ machen und „jüdisches Leben“ bekämpfen. Zudem erklärte sie, die Partei würde „die organisierte Kriminalität fröhlich auf Wahlpartys“ begrüßen. Die Linke sah dadurch ihr Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt.

Das Bundesverfassungsgericht gab dem Eilantrag der Partei statt. Die weitere Verbreitung der „schwerwiegenden“ negativen Zuschreibungen könne der Linkspartei einen „schweren, irreparablen Nachteil“ zufügen. Die Richter verwiesen dabei ausdrücklich auf die „aktuell laufenden Gespräche zur Regierungsbildung in Berlin unter möglicher Beteiligung des Landesverbandes der Antragstellerin“.

Reiche muss das Video bis zur Entscheidung in der Hauptsache, längstens jedoch für sechs Monate, entfernen. Ob die Äußerungen der CDU-Politikerin tatsächlich gegen die Verfassung verstoßen, hat das Gericht noch nicht entschieden. Als Parteipolitikerin oder Privatperson darf Reiche die Kritik weiterhin äußern.

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42 Kommentare

  • Die Wahrheit braucht wieder schnelle Pferde.

  • Wir sind immer näher bei Big Brother.
    „Die Partei befahl den Menschen, die Beweise ihrer Augen und Ohren zu verwerfen. Es war ihr letzter, wichtigster Befehl.“
    George Orwell, 1984

  • Nun, hätte sie das privat gepostet, wäre es unangreifbar – aber hätte natürlich nicht die Reich(e)weite des Ministeriumsaccounts …

    • Oder sie machts wie der Herr Günther: sowohl als auch. Reichweite und unangreifbar. Das Beste aus zwei Welten.

    • Nun, hättest du das privat gepostet…

  • Es sind die Geister, die sie riefen …

  • Das BVG ist von Linken gesteuert, dort wird kein Recht gesprochen, sondern willkürliche Urteile gefällt, mehr nicht.
    Reiche hat doch recht, absolut!

    • @Ronja

      Sie reden an der Sache vorbei. Es geht nicht darum, ob Reiche recht hat, sondern ob sie in ihrer Rolle als Ministerin gegen eine Partei Position beziehen darf. Das darf sie nicht, wg Neutralitätsgebot.

      • Schon erstaunlich, dass das Neutralitätsgebot für Frau Reiche gilt, aber nicht für Minister, die gegen die AfD Position beziehen- wobei es ja egal sein soll, ob wahr oder nicht.

      • Das ist Quatsch! Täglich wird gegen die AfD Position bezogen, das geht so durch, obwohl die Anschuldigungen alle an den Haaren herbei gezogen sind. Und wenn jemand mal Tacheles gegen die Linken sagt, dann wird das BVG aktiv? Wie verlogen ist das denn…

        • @Ronja
          „Täglich wird gegen die AfD Position bezogen“

          Aber nicht über MINISTERIUMSKANÄLE – und nur darum geht es.

          2
    • Tja, die Afd als Nazis ect zu beschimpfen – was falsch ist, ist erlaubt.
      Die Wahrheit über die Linke sagen ist verboten…
      Willkommen im Faschismus.

      • Das muss endlich aufhören, die AfD muss endlich das Ruder übernehmen, wir stehen eh schon kurz vor dem Abgrund.

  • Verrückt. Man erinnere sich an die regelmäßigen schwerwiegenden negativen Zuschreibungen zahlreicher Politiker in Richtung der AfD, zuletzt z.B. die Boris-Pistorius-Show auf dem Bebelplatz. Das ist dann ja offensichtlich auch nicht rechtens.

  • Ach, und Böhmermann darf Siegmund mehrmals überfahren lassen und muss gar nichts löschen. Es ist offensichtlich, die Vorherrschaft haben die Linken, niemand weiss warum.

  • Schön, dass die Linke vor dem BVerfG im einstweiligen Verfahren Gehör gefunden hat. Aber wie könnte es im Hauptverfahren ausgehen? Etwa so, wie bei der AfD? Hier hat man doch auch eine Begründung gefunden, warum nicht. (wenn auch formal). Die Linke muss jetzt aufpassen, dass sie sich im Hauptverfahren gegenüber den Bundesverfassungsrichtern verständlich macht.

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-066.html

  • Komisches System. Eine Wahlanfechtung. Eine Neu-Auszählung einer Wahl. Eine nicht Zulassung zu einer Wahl. – all das lässt sich nicht so schnell vor dem BVerfG überprüfen. Was stimmt mit diesem Land nicht!

  • Naja, gleiches Recht für alle… Bei der Afd dürfen/sollen die das ja auch nicht…

  • Muss sie wie Günni machen…..als Privatperson ist es OK.

  • Dieses „Urteil“ sagt alles über das „neutrale Verfassungsgericht“ !!
    Das ist ein Hohn für alle Ostdeutschen, welche unter der mehrfach gehäuteten SED gelitten haben !!

  • Sie löscht es …und ..es wird bekannter als bisher…

  • Die Linken haben ihre „guten Leute“ überall rein gebracht.

  • Tja, die Union hat jahrelang es begrüßt wenn linksextreme Richter ins oberste Gericht gewählt wurden. Und jeder Kritik daran wurde mit den Ruf nach Zensur beantwortet. Jetzt gibts dafür eins auf die Nase.

  • Hey, Apollo, da seid Ihr aber mit Eurem Artikel recht ungenau.

    Die Entscheidung Des Bundesverfassungsgerichts ist absolut richtig.
    Denn es ging nicht darum, ob Reiche hier INHALTLICH recht hat oder nicht.

    Vielmehr ging es darum, dass die Organisationsstrukturen von Ministerien nicht verwendet werden dürfen, damit die Minister von dort aus ihre eigenen parteipolitischen Meinungen verkünden.
    Denn Ministerien haben grundsätzlich überparteilich und in diesem Sinne „unparteiisch“ zu agieren.

    Wenn Reiche das Video woanders veröffentlicht hätte, wäre das alles kein Problem gewesen. Freie Meinungsäußerung auch für Reiche!

    Also:
    FALSCH: Die Linke hatte gegen das am 24. September veröffentlichte Video geklagt.
    KORREKT: Die Linke hatte gegen die Veröffentlichung des Videos ÜBER DEN OFFIZIELLEN INSTAGRAM-KANAL DES MINISTERIUMS geklagt.

    Ich glaube, Euer Artikel erweckt da einen falschen Eindruck.

    • Das Wort Neutralitätsgebot taucht nicht auf. Da hat jemand nichts verstanden oder er täuscht wissentlich.

      • Ja. Sie haben natürlich recht und hatten darauf (derzeit) etwas weiter oben ja bereits hingewiesen.

        Nun ja – Eilmeldung.
        Könnte AN ja noch korrigieren und richtigstellen.

  • Aua, Aua. Kumpanei mit Palastienser-Terroristen soll kein Antisemitismus sein ? Krasse Fehlentscheidung. Die Linke Blase weiss halt, welche Richter ins BVerfG gewählt werden müssen.

  • Wie schmeckt die eigene Medizin, Frau Reiche?

    -12
  • Denen vertraut doch auch keinen mehr.

  • Apollo sollte das Urteil inhaltlich korrekt wiedergeben: Es geht um das Neutralitätsgebot staatlicher Einrichtungen. Diese dürfen nicht parteipolitisch Position beziehen. Frau Reiche kann als Privatperson dagegen sagen, was sie will: „Die Linke ist antisemitisch.“, „Die Linke hofiert den Völkermörder Stalin.“ „Die Linke will enteignen.“

    • Downvotes. 😳
      Noch mag die Leserschaft hier das nicht glauben, was Sie schreiben.

      Liebe Leserschaft:
      Wird schon. Sacken lassen. Drüber nachdenken … und sehen, dass Wolfgang Hebolds Post die Sache absolut korrekt darstellt.

      Schade, mit solchen Artikel (die man ruhig auch noch mal durch die KI schicken könnte VOR Veröffentlichung mit der Bitte, das mal eben grob zu prüfen) demoliert sich AN zwischendurch immer mal wieder selber.

    • Das kapieren die Leser nicht . viel zu Detailreich.
      Denen reicht schon nur die Schlagzeile.
      Irgend was ist doch dran am Bildungsniveau der ultra Rechten.

      • Das hat nichts mit „Rechts“ oder „Links“ oder gar „Bildungsniveau“ zu tun.

        Da gibt es auf allen Seiten Schlaue und Dumme. Die Leser bekommen aber im aktuell vorliegenden Text – zumindest bisher – keine genaue Beschreibung, um was es eigentlich exakt ging.

        Hätte ich das Verfahren nicht zufällig bereits vorher verfolgt, nun ja, wer weiß, was ich dann geschrieben hätte.

        AN sollte aber klarstellen, was wirklich geurteilt wurde.

  • AN wurde von Linksextremisten und Antisemiten unterwandert.
    Leider unternimmt AN nichts dagegen.

    • Stimmt! 🇮🇱🇩🇪🇮🇱🇩🇪🇮🇱🇩🇪

  • Fr. Reiche sie dürfen zur AFD. Gehen .
    Nichts drauf in der Energiewirtschaft. Das ist schon mal eine gute Referenz für die Partei des Rückschritt.
    Und hier wird sie auch noch gefeiert.
    Die Vernünftige Mitte wäre Froh.

  • Reiche ist die schlimmste Frau in der CDU seit Merkel. Kann weg!

    -10
    • Wer kennt eine schlechtere???

  • Reiche ist ein Fall von immer vor dem Spiegel, beim Visagisten. ansonsten ahnungslos, unfähig und ein harter Fall von Fehlbesetzung.
    In der freien Wirtschaft düfte sie maximal die Hauspost verteilen.
    Geleistet hat sie bisher Null Zero Empty und nichtmal Negatives zu verhindern gewusst.
    Geleitet wird sie von ihrem CSU Tschabo.

    • Ja, die Haare sind furchtbar. Da muss doch was zu machen sein. Ihr Umgang ist auch nicht ohne, soll sie doch mit einem ehemaligen Plagiator leiert sein. Gut, Frauen haben manchmal den Hang zu Badboys.

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