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Brisantes Manöver: Faeser erwägt Verbot von AfD-Jugendorganisation

Innenministerin Nancy Faeser und Grünen-Chef Omid Nouripour bringen jetzt ein Verbot der Jungen Alternative, also der Jugendorganisation der AfD, ins Spiel. Es wäre ein Trick, das AfD-Verbotsverfahren zu beschleunigen und so auch das Verfassungsgericht zu umgehen. Eine Analyse.

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Innenministerin Nancy Faeser hat gegenüber dem SWR ein Verbot der Jungen Alternative (JA), der Jugendorganisation der AfD ins Spiel gebracht. Grünen-Chef Nouripour forderte im ARD-Hauptstadtstudio ebenfalls ein Verbot der JA. Da sie ein Verein und keine Partei ist, könnte Faeser als Innenministerin die Jugendorganisation der AfD mithilfe des Vereinsverbots verbieten. Es muss lediglich nachgewiesen werden, dass die JA mit ihrem Zweck oder ihrer Tätigkeit Strafgesetzen zuwiderläuft, sich gegen unsere verfassungsgemäße Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Faeser betonte, dass es bei einem Vereinsverbot wichtig sei, es am Ende zu tun und nicht vorher darüber zu reden.

Die JA wird als Gesamtheit vom Bundesverfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. Gegen die ursprüngliche Einstufung als rechtsextrem legte die AfD Einspruch ein und gewann vor Gericht. Einzelne Landesverbände der JA werden hingegen von den jeweiligen Landesverfassungsschutzbehörden als gesichert rechtsextrem eingestuft. Ob ein Vereinsverbot aussichtsreich ist und vor Gericht Bestand haben könnte, ist trotz der teilweisen Einstufung als rechtsextrem ungewiss.

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Würde ein Verbot erfolgen, wäre die Junge Alternative damit die erste parteipolitische Jugendorganisation, die verboten würde. Gegen die Jugendorganisation der rechtsextremen NPD wurde trotz der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verfassungsfeindlichkeit nie ein Vereinsverbotsverfahren eingeleitet. Die Jungen Nationalisten sind immer noch aktiv. Auch die Jugendorganisation der rechtsextremen Partei Dritter Weg, die nationalrevolutionäre Jugend, wurde bisher nicht verboten.

Sollte ein Vereinsverbot der JA nicht erfolgreich sein, wäre dies auch eine Vorentscheidung in der Frage, ob die AfD als Partei vom Bundesverfassungsgericht verboten werden kann. Zum einen, weil die Hürden für ein Parteiverbot nochmals höher sind als für ein Vereinsverbot, zum anderen, weil Jugendorganisationen in der Regel wesentlich provokanter und extremer als ihre Mutterpartei sind.

Ein Vereinsverbot würde die JA dabei anders treffen, als einen normalen Verein. Zwar würden die Konten beschlagnahmt, ebenso wie alle Materialien wie zum Beispiel Flyer und Banner, die Aktivitäten könnten jedoch unter dem Schutzschirm der Mutterpartei weitergeführt werden. Faktisch würde ein Vereinsverbot gegen die JA ins Leere laufen und kaum Wirkung entfalten. Es würde aber zeigen, dass es der Staat mit dem möglichen Verbot der AfD ernst meint.

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