Auerbach
Bürgermeisterwahl in Sachsen wegen Verstoßes gegen die Neutralitätspflicht annulliert
Im sächsischen Auerbach wurde eine Bürgermeisterwahl annulliert. Hintergrund sind Verstöße gegen die Neutralitätspflicht durch Gemeindevertreter.
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In der Gemeinde Auerbach im sächsischen Erzgebirge wurde die Bürgermeisterwahl annulliert. Grund ist ein Flugblatt, in dem Gemeinderäte dem damaligen Bürgermeister Kretzschmann Fehler in seiner Arbeit als Bürgermeister vorwarfen. Ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht, wie die Kommunalaufsicht feststellte. Kretzschmann unterlag bei der Bürgermeisterstichwahl am 9. Februar 2025 seinem Herausforderer Ulf Landweg von der lokalen Wählergruppe BVA denkbar knapp mit 469 Stimmen zu 470 Stimmen.
Obwohl das Flugblatt erst nach der ersten Wahlrunde am 19. Januar veröffentlicht wurde, hat die Kommunalaufsicht beschlossen, dass auch die erste Runde wiederholt werden muss. Wann die Bürger der Gemeinde Auerbach erneut zur Wahlurne treten dürfen, wird sich in den nächsten Tagen entscheiden. Bis dahin wird das Bürgermeisteramt von der 1. stellvertretenden Bürgermeisterin wahrgenommen.
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Es ist nicht das erste Mal, dass in Deutschland eine Bürgermeisterwahl wegen Verstößen gegen die Neutralitätspflicht annulliert wurde. Im niedersächsischen Bad Gandersheim wurde die Bürgermeisterwahl, bei der Amtsinhaberin Franziska Schwarz (SPD) wiedergewählt wurde, wiederholt, weil sie als Bürgermeisterin im Wahlkampf „Gespräche am Gartenzaun“ führte und damit die Neutralitätspflicht verletzt hatte.
Das Oberverwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass sie diese Gespräche in „amtlicher Stellung“ durchgeführt habe und „es keine konkreten Anlässe gegeben habe“, diese Gespräche zu führen. Weiter heißt es in dem Urteil: „Mit diesen medial begleiteten Terminen, in denen sie sich über die Anliegen der Bewohner informiert und diese über den Stand bzw. die erfolgreiche Umsetzung von Vorhaben unterrichtet habe, habe sie für ihre Wiederwahl werbend den Eindruck erweckt, sie interessiere sich für die Anliegen der Bürger und werde diese auch künftig angehen.“
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Zur Wiederholungswahl trat Schwarz dann nicht mehr an. Während im Fall der SPD-Bürgermeisterin Schwarz diese selbst für den Verstoß gegen die Neutralitätspflicht verantwortlich war, sind es im Fall der Bürgermeisterwahl von Auerbach nun allerdings die Gemeindevertreter.
Egal welche Parteien oder Verbände es betrafen, bleibt eine wichtige Frage offen.
Ist es NICHT komisch, dass auf kommunaler Ebene man hart gegen Verstöße gegen das Neutralitätsgebot vorgeht bzw. vorgehen kann, aber ab Landesebene und Bundesebene interessiert es nicht?
Selbst wenn es nachgewiesen wird auf den Landesebenen und Bundesebene, resultieren KEINE Konsequenzen.
Wie war das nochmal mit Art3GG?
Und wenn die Regierung NGOs aus der Staatskasse bezahlt, damit diese NGOs ganz offen gegen die AfD und damit für die Regierungsparteien Werbung machen, was ist das dann?
Auerbach ist weder im Erzgebirge, noch in Sachsen. Denn Auerbach i.V. liegt in unserem schönen Vogtland 🙂
Heißt das jetzt das die Bundestagswahl auch wiederholt wird ????
Der Tatbestand ist doch der gleiche .
Das verstehe ich nicht. Wieso dürfen Gemeinderäte, die doch Parlamentarier sind, sich nicht gegen einen Bürgermeister aussprechen? Das zeugt natürlich nicht von einer guten Atmosphäre zwischen Gemeinderat und Gemeindeverwaltung. Und es ist überhaupt nicht nett. Aber warum ist es verboten?
Entspannt euch. War kein AFD Mann, dem der Unrechtsstaat ein Pöstchen vorenthalten hat. Nur das übliche lokalpolitische Hauen und Stechen um den Futtertrog. 🙂
Herrsche und Spalte Parteiensystem