Werbung

...
...

Verwaltungsgericht Potsdam

Brandenburger FDP gerichtlich bestätigt irrelevant

Nachdem der RBB den Spitzenkandidaten der Brandenburger FDP nicht in seine Wahlkampf-Sendung eingeladen hat, wollte die Partei sich einklagen. Doch sie ist vor dem Verwaltungsgericht Potsdam gescheitert - zu irrelevant.

Der brandenburgische Spitzenkandidat Zyan Braun und der Partei-Chef Christian Lindner

Werbung

Am 17. September, fünf Tage vor der Landtagswahl in Brandenburg, wird es im RBB eine große Wahlkampf-Sendung geben, den rbb24 Kandidatencheck. Spitzenkandidaten aus sieben Parteien sollen dabei um die Gunst des Brandenburger Wählers kämpfen: Antje Töpfer von den Grünen, Peter Vida von den Freien Wählern, Robert Crumbach vom BSW, Hans-Christoph Berndt von der AfD, Jan Redmann von der CDU, Sebastian Walter von den Linken und Dietmar Woidke von der SPD. Wenn es nach dem Verwaltungsgericht Potsdam geht, wird es bei diesen sieben Köpfen bleiben. 

Denn gerade ist eine Partei daran gescheitert, ihren Spitzenkandidaten durch einen Eilantrag in diese Sendung zu klagen. DIe FDP darf an der Wahlrunde nicht teilnehmen – sie ist zu irrelevant, wie nun gerichtlich bestätigt ist. Die FDP findet im Osten eher unter „sonstige“ statt, in Brandenburg werden ihr nach jüngsten Umfragen keine drei Prozent prognostiziert.

Die FDP hält das für einen Skandal und kündigte an, weitere Schritte zu prüfen. Es ist zu erwarten, dass sie die Möglichkeit nutzen wird, gegen den Beschluss eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen. Doch die Chancen in diesem Rechtsstreit dürften ungefähr genauso schlecht stehen wie die Chance, in den in den Landtag zu ziehen.

Zwar haben andere journalistische Formate die FDP berücksichtigt. Doch das ist wohl eher ein freundschaftliches Zugeständnis – das Verwaltungsgericht ließ sich davon jedenfalls nicht beeindrucken. Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts erklärte, verlange die „verfassungsrechtlich verbürgte Chancengleichheit der politischen Parteien im Wahlkampf“ eben „keine formale Gleichstellung“. Vielmehr lässt sie Raum für eine Abstufung nach Bedeutung der Partei „in angemessener Weise“. 

Und die FDP ist halt leider ziemlich bedeutungslos. Das Gesamtkonzept des RBB, nach dem der Sender die Gästeliste zusammengestellt hat und die das Gericht maßgeblich berücksichtigt hat, sah vor, dass die Spitzenkandidaten von Parteien, die aktuell im Brandenburger Landtag vertreten sind oder in den Meinungsumfragen zumindest stabil über 5 Prozent stehen. 

Die FDP kämpft in Brandenburg aber schon seit Jahrzehnten um ihr Überleben. 2014 konnten sie das noch mit Humor nehmen. 2009 noch knapp mit 7,2 Prozent in den Landtag geschlittert, wussten sie, dass es auch dieses Mal knapp werden könnte und sie irgendwie für Aufmerksamkeit kämpfen mussten. Dabei raus kam dann die „Keine Sau braucht die FDP!“-Kampagne. Die Wähler nahmen sie da nur leider beim Wort und ließ die Partei mit 1,5 Prozent abblitzen. 

Das ist nun schon wieder lange her, seitdem ist die FDP magentafarben, nicht mehr selbstironisch, sondern verbittert und auch nicht mehr wirklich weiter gekommen. Wenn man sich die Wahlergebnisse der Partei in Thüringen – 1,1 Prozent – oder gar Sachsen – 0,9 Prozent – anschaut, braucht man auch nicht wirklich damit rechnen, dass jetzt innerhalb der nächsten zwei Wochen ein Trend entsteht, der die FDP noch über die 5 Prozent bringt. Die FDP ist jetzt irrelevant – gerichtlich bestätigt . 

Werbung