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AfD-Klage

Brandenburg: Gericht erklärt Corona-Versammlungsverbot für verfassungswidrig

Das Brandenburger Verfassungsgericht hat das harte Versammlungsverbot aus dem ersten Corona-Jahr 2020 für verfassungswidrig erklärt. Die Maskenpflicht wurde dagegen auch im Nachhinein hochgehalten.

Das Brandenburger Verfasungsgericht hat das Corona-Versammlungsverbot aus dem Jahr 2020 gekippt

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In einem Urteil hat das Brandenburger Verfassungsgericht am vergangenen Freitag über die Verfassungsmäßigkeit zahlreicher Corona-Maßnahmen des Bundeslandes aus dem Jahr 2020 entschieden: So wurden etwa die drastischen Versammlungsverbote und -einschränkungen für nichtig erklärt, während man dagegen die Maskenpflicht auch im Nachhinein für verhältnismäßig erachtete. Die AfD-Landtagsfraktion hatte gegen die Maßnahmen geklagt und bekam nun also in Teilen recht, wie das Gericht am Mittwoch verkündete.

Das Urteil betrifft dabei lediglich die Maßnahmen, die kurz nach dem ersten Lockdown im ersten Corona-Jahr 2020 getroffen wurden: Seit dem 8. Mai galten damals eine verschärfte Maskenpflicht, etwa für über Sechsjährige in Läden und dem ÖPNV. Demonstrationen oder andere öffentliche Versammlungen wurden pauschal verboten – nur mit einer Genehmigung war eine Versammlung mit bis zu 50 Menschen unter freiem Himmel möglich. Ausnahmen gab es für private Treffen mit einem anderen Haushalt und Gottensdienste.

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Das Gericht folgt mit seiner Entscheidung im Hauptsacheverfahren bereits der Entscheidung im Eilverfahren vom Sommer 2020. Auch damals ließen die Richter die Maskenpflicht unangetastet, während sie das Versammlungsverbot lockern ließen: So sollten Genehmigung auch öffentliche Versammlungen mit bis zu 150 Teilnehmern möglich sein.

Die AfD-Landtagsfraktion, die gegen die Maßnahmen geklagt hatte, begrüßte in einer Pressemitteilung die Entscheidung: Es sei eine „richtungsweisende Entscheidung“. Fraktionschef Hans-Christoph Berndt sagte weiter: „Dieses Urteil ist ein Erfolg für den Schutz unserer Grundrechte. Es bestätigt, was wir als AfD-Fraktion von Beginn an kritisiert haben: Die Landesregierung hat unter dem Deckmantel des Infektionsschutzes massive Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger vorgenommen – und das ohne rechtlich haltbare Grundlage“.

Während die AfD das Urteil begrüßte, schwiegen die anderen Landtagsfraktionen, darunter auch die des BSW zum Urteil. Das BSW, das nun Teil der Landesregierung ist, hatte sich im Landtagswahlkampf vergangenes Jahr deutlich für eine Aufarbeitung der Corona-Krise ausgesprochen. Statt eines Untersuchungsausschusses, mit deutlich größeren Auskunftsansprüchen, wurde am Ende jedoch nur eine Enquete-Kommission im Landtag eingerichtet.

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35 Kommentare

  • Gericht benennt Verfassungsschänder – ohne Konsequenzen für diese.

  • Und was nützt dieses Urteil jetzt noch Jahre später? Nichts! Der Schaden wurde angerichtet…

    55
  • Müssre der Titel nicht heißen: Gericht erklärt etwas was für jeden offensichtlich war.

    53
  • Und jetzt? Das Kind fiel bereits in den Brunnen. Gibt es Konsequenzen? Werden die Entscheider von damals juristisch belangt?

  • Ich wünsche mir, dass nicht nur das Versammlungsverbot, sondern auch der Masken- und Impfzwang juristisch aufgeklärt und bewertet wird.

  • Was fuer einen Wert hat ein Land, dessen Kanzlerin, dessen Innenministerin und deren Massnahmen fuer Verfassungswidrig verurteilt werden ?
    SIE bekommen weiterhin ihre Pension ……
    Wozu zahle ich Steuern ?

    50
  • Nein! Doch! Oh!

  • Ob der Maskenzwang verhältnismäßig war, ist doch völlig irrelevant, da die Maßnahme bereits an der Geeignetheit scheitert.

  • Und jetzt?
    Bei Krankheit XYZ werden sie sich drauf berufen, daß sie neuen Maßnahmen ja eine andere Grundlage haben, weil XYZ viiiel schlimmer sei und man das jetzt aber wirklich wirklich machen muß.

  • Zitat: „Statt eines Untersuchungsausschusses, mit deutlich größeren Auskunftsansprüchen, wurde am Ende jedoch nur eine Enquete-Kommission im Landtag eingerichtet.“

    Ein UA schaut nur zurück und kann auch nur bereits vergangenes aufarbeiten.
    Eine EK macht das auch, jedoch auch mit Handlungsempfehlungen für die Zukunft.
    Deshalb ist aus m.S, eine EK besser als ein UA.

    Nur mal so.

  • „Während die AfD das Urteil begrüßte, schwiegen die anderen Landtagsfraktionen, darunter auch die des BSW zum Urteil.“
    Die Schlacht (Wahl) ist ja gewonnen, das BSW ist in der Landesregierung und nun geht alles seinen „sozialistischen Gang“ (beliebter Ausspruch in der DDR), natürlich mit Blick auf die eigene finanzielle Versorgung. Das Wohl des Volkes…?
    Ein ganz klein wenig Hoffnung – ein ganz klein wenig – bleibt, dass die Gerichte sich allmählich wieder ihrer Neutralität besinnen. Und mutig diesen Weg gehen!

    20
  • Für wen soll dieses Urteil von Interesse sein?
    Mehr schreibe ich dazu nicht, weil ich meinen Bademantel/Morgenmantel an meinem Nachbarn in der Schillerstr. xx verliehen habe.

  • Die Gemengelage ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Meint, ist nicht auf Künftiges und Allgemeingültig anzuwenden. Insofern kein großer Wurf.

  • Weil keine Konsequenzen drohen, werden sie es immer wieder machen. Der Bürger soll den Mund halten, arbeiten und Steuern zahlen.

  • Muss Merkel jetzt in den Knast???

  • Warum sind die Gerichte immer noch so dumm und wissen nicht, dass Staubschutzmasken nicht vor Viren schützen.
    Oder es wird weiter vertuscht und gemauert.

  • Sie verachten die Bürger.

  • Erwähnenswert: 90% sind den Schikanen brav gefolgt. Wie die Lämmchen zur Schlachtbank. Den Rest denke ich mir besser.

  • Die Maskenpflicht, die ab Überschreiten einer willkürlich gewählten Grenze in den Innenstädten galt? Die Maskenpflicht, die in der freien Natur galt? Die beim Sporttreiben galt? Masken, die aus Mikroplastik bestanden, welches dann dauerhaft eingeatmet wurde? Die FFP2 Maskendauerpflicht, bei denen das Arbeitschschutzgesetz eine maximale Tragezeit von einer halben Stunde vorgibt?
    Das wird nicht hinterfragt? Wir haben keine Richter mehr – wir haben Systembüttel.

  • Wer hat etwas Anderes vom BSW und ihrer linkskommunistischen „Führerin“ erwartet?
    Was interessiert Frau Wagenknecht ihr Geschwätz vor der Wahl noch nach der Wahl?
    Kaum ist man an den Futter-Trögen angekommen, hält man die Füße still.

  • Wir haben es mit einem Heer an übervorsichtigen, mulosen Bürokraten zu tun, die stets nach oben schauen, ob eine „Zigarre“ vom „Cheffe“ auf dem Weg zu ihnen runter ist. Feigheit, Mutlosigkeit, Ängstlich, perfekte Arbeiter…
    Die Angestellten, die durch das System eine feste und geregelte Arbeitsstelle gefunden haben, werden sich so sehr an dieses verlogene
    Konstrukt klammern und so abhängig von der Gunst des Systems sein, daß aus deren Reihen nie eine Opposition hervorgehen wird.
    Mut zur Wahrheit wird man dort vergeblich suchen.

  • Man sollte, wenn man über die Altparteien berichtet jetzt immer ein „erwiesen Verfassungsfeindlich“ dazu schreiben!

  • Und nu? Kommt Segelohrbob in den Knast?

  • Ich erkläre die gesammte Corona-Plandemie für verfassungswidrig.

  • Hässlich, ich bin so hässlich, so grässlich hässlich:
    Ich bin der Hass!
    Hassen, ganz hässlich hassen, ich kann′s nicht lassen:
    Ich bin der Hass!

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